Liebe Community,
Unser Geschäftsführer hat keine Anteile mehr an der GmbH und ist nicht mehr Gesellschafter Geschäftsführer. Er war privat versichert und möchte nun (ab 01.04.24) in die gesetzliche Versicherung wechseln.
Die Anmeldung erscheint mit der Grund 10, Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1/1/1/1 und mit Statuskennzeichen 2 (Gesellschafter Geschäftsführereiner GmbH).
Die Krankenkasse bleibt dieselbe.
Ist zuerst die Abmeldung mit Grund 32 benötigt und danach Anmeldung mit Grund 12 erforderlich, oder?
Wie sieht es mit der Tätigkeit/DEÜV-Meldung/Kammerberechnung – Statuskennzeichen aus (ab 03-2022 ist Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH)? Wie ist das zu regeln?
Vielen Dank für Ihre Vorschläge und Anweisungen
MfG
Milla
Nach dem Mon-Abschluss März schlüsseln sie den GF mit allen notwendigen Merkmalen auf SV-pflichtig. In der Probeabr. wird Ihnen dann auf den Folgeseiten angezeigt, welche Auswertungen anfallen (Fehler- u. Hinweismeldungen sorgfältig durchlesen).
Dabei die "Altersgrenze" 55 Jahre prüfen und ggf. die JAEG, damit der Wechsel klappt.
Leider ist das April-Monatsabschluss bereits vorbei (ich habe diese Änderung zu spät zur Kenntnis genommen)
Unser Geschäftsführer ist 44 Jahre alt; eine Altersgrenze kommt also nicht in Frage 😊
Es handelt sich nicht um eine Beschäftigungsaufnahme (obwohl neue Anmeldung zeigt, dass es sich um Beschäftigungsbeginn handelt, was nicht der Fall sein sollte), er hat lediglich von der privaten in die gesetzliche Versicherung gewechselt, d.h. sein Beitragsgruppenschlüssel wurde von 0/0/0/0 auf 1/1/1/1 geändert und der PGS wurde von 900 auf 101 geändert.
Wie sieht es mit der DEÜV-Meldung/Kammerberechnung - Statusanzeige aus?
Muss er erst abgemeldet (z.B. Grund 32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenschlüssel) und dann angemeldet (Grund 12 Anmeldung wegen BGS) werden?
@Milla1 schrieb:Liebe Community,
Die Krankenkasse bleibt dieselbe.
wie soll das gehen ? Wenn er vorher privat war kann es auf gar keine Fall die gleichen KK bleiben. Weil private KK und gesetztliche KK sind 2 paar Stiefel. Ausnahme er war vorher freiwillig in der gesetzt KV und wird jetzt pflichtversichert.
Ob das geht hängt am Alter und der aufnehmenden KK.
@Milla1 schrieb:
Leider ist das April-Monatsabschluss bereits vorbei (ich habe diese Änderung zu spät zur Kenntnis genommen)
Unser Geschäftsführer ist 44 Jahre alt; eine Altersgrenze kommt also nicht in Frage 😊
Haben Sie die Probe wie in Nachricht 2 beschrieben im Mai gemacht?
Es handelt sich um einen Ersteintritt, da von ihm ja vorher keine GKV etwas wusste.
danke @bodensee
ich habe eine Anfrage an die Krankenkasse geschickt, warte noch auf Antwort.
Leider weiß ich nichts darüber 😞
Der GF muss Ihnen sagen bei welcher gesetzlichen KK er versichert sein möchte.
An die KK muss die Anmeldung gehen und das kann wie gesagt auf gar keinen Fall die vorherige KK (privat) .
sein. Ausnahme hatte ich geschildert.
hallo @cro
ja, im Mai (Monatsabschlus für 04-2024) habe ich alles wie beschrieben gemacht.
Laut Bericht war alles ok und habe kein Fehlerprotokoll erhalten, obwohl ich daran zweifle.
Ich muss überprüfen, ob dies richtig ist; es sollte keine 10- "Anmeldung Beschäftigungsbeginns" als Grund für die Abgabe oder?
@Milla1 schrieb:hallo @cro
ja, im Mai (Monatsabschlus für 04-2024) habe ich alles wie beschrieben gemacht.
Laut Bericht war alles ok und habe kein Fehlerprotokoll erhalten, obwohl ich daran zweifle.
Ich muss überprüfen, ob dies richtig ist; es sollte keine 10- "Anmeldung Beschäftigungsbeginns" als Grund für die Abgabe oder?
Glauben Sie daran. Und ne 10er Meldung ja, soweit er vorher in PKV bzw. ohne KV war (BGS von 0000 auf 1111).
@Milla1 schrieb:es sollte keine 10- "Anmeldung Beschäftigungsbeginns" als Grund für die Abgabe oder?
Doch, die 10er Anmeldung ist in diesem Fall korrekt, da vorher kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorlag.