Hallo zusammen,
ich habe eine AN die erneut in der EZ schwanger geworden ist.
für die Berechnung des MuSchu-Lohns werden die Monat 2 - 4/2021 (DATEV L&G) zugrunde gelegt. Ist das korrekt so?
Müssten denn nicht die 3 Monate, also Januar bis März 2021 für die Berechnung genommen werden.
Die Krankenkasse weiss es auch nicht.
Für den ersten MuSchu wurden seinerzeit Januar bis März 2021 berücksichtigt.
Danke für Infos & schöne Güße
A. Iodice
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wann ist die Mitarbeiterin denn 2021 in den Mutterschutz gegangen?
Hallo,
der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld kann nur für die letzten 3 Kalenderjahre automatisch berechnet werden. Wenn die letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der letzten Mutterschutzfrist länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen, muss das Entgelt manuell erfasst werden.
Da wir bereits im Kalendermonat 04/2024 sind, liegt der Zeitraum 01/2021-03/2021 des ersten Mutterschutzlohn länger als 3 Jahre zurück. Somit legt Lohn und Gehalt den Zeitraum 02/2021-04/2021 für die Berechnung des zweiten Mutterschutzlohn zugrunde. Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Zeitraum 01/2021-03/2021 manuell zu hinterlegen.
Unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz die Registerkarte "Verdienstangaben" wählen und in der Gruppe "Verdienstangaben" das Feld "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" aktivieren. Das Entgelt in den entsprechenden Feldern für die 3 Monate vor der Mutterschutzfrist erfassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1007045 - Mitarbeiterin in Elternzeit mit erneuter Schwangerschaft in Lohn und Gehalt abrechnen .
Hallo,
in 2021 begann der MuSchu am 16.04.2021.
MFG
A. Iodice