Einige unserer Mitarbeiter können Aufwandsbuchungen in Aufträgen nicht ändern, oder in andere Aufträge umbuchen.
Welches Recht muss ich dafür vergeben.
Danke!
Kategorie angepasst durch @Sarah_Reitzmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
schauen Sie sich mal im Dokument 0904066 den Abschnitt 6.13.25 an. Möglicherweise hilft Ihnen das weiter.
Guten Tag,
ich gehe davon aus, dass Sie Eigenorganisation comfort nutzen. Rechte im Zusammenhang von Aufwandsbuchungen befinden sich in der Rechteverwaltung an verschiedenen Stellen. Z.B. kann das Verschieben von Zeiten in andere (Teil-)Aufträge durch das Recht unter Eigenorganisation | Unterprogramme | KIS-Arbeitsstation | Mandantenauftrag | Positionen bearbeiten | Aufwandspositionen unterbunden werden. Das Ändern von Aufwandsbuchungen wiederum wird z.B. unter dem Punkt Eigenorganisation | Unterprogramme | Zeiten und Kosten | Aufwandsbuchungen sehen und bearbeiten geregelt.
Aufgrund der Komplexität des Themas möchten wir Sie bitten, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir die Rechtegruppen mit Ihnen zusammen durchgehen und gezielt die Rechte sperren oder freigeben, die bei Ihnen in der Kanzlei relevant sind. Wenden Sie sich für Ihre Anfrage bitte per Servicekontakt an uns.