@Christopher_Fürther schrieb: Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern. Rechtlich vorgegeben ist, dass Arbeitgeber auf Anforderungen elektronisch antworten müssen. Es ist (für mich) nicht zu erkennen, dass eine (Erst-)Übermittlung von Daten ausschließlich auf eine Anforderung hin erfolgen darf. Ja, es fehlt dann vielleicht ein passender Meldegrund und die KKn könnten somit wiederum sagen, dass ohne Anforderung bzw. bestehendes AG-Konto keine Daten verarbeitet werden müssen/können. Haken wir den Punkt erstmal ab. Und was soll man machen, wenn es nach einer Anforderung keine Datenübermittlung durch DATEV gab? Zukünftig IMMER aufs SV-Meldeportal ausweichen, weil man eine Übermittlung nicht neu anstoßen kann und zukünftige Änderungen nicht übermittelt werden? Den Fall hab ich gerade selbst. SK ist erstellt. Hintergrund ist, dass ich eine rechnungsunabhängige Anmeldung gesendet habe, um rechtzeitig auf die Anforderung reagieren zu können, damit das Lastschriftmandat pünktlich zum Zahlungstermin genutzt werden kann. Die Anforderung kam auch, aber ohne Beitragsnachweis werden wohl keine Daten übermittelt. Auch danach wird aktuell leider nicht erkannt, dass noch Daten übermittelt werden müssen aufgrund der vor der Abrechnung eingegangenen Anforderung. Ich hätte daraufhin alles über das SV-Meldeportal melden können, aber dann weiß LODAS ja auch nicht, dass es ein Arbeitgeberkonto gibt und wird auch zukünftige Änderungen nie übermitteln. Letzte verbleibende Möglichkeit war, die KK nach einer neuen Anforderung zu bitten. Mal sehen, ob die eingeht und was dann passiert. Die Entwicklung weiß wohl Bescheid, denn auf Anforderungen, die aufgrund einer DEÜV-Anmeldung kommen, muss reagiert werden können. Es hätte schön sein können. Wir senden die Daten mit einer Anmeldung/Abrechnung an DATEV und DATEV leitet alles dann automatisch nach Eingang der Anforderung an die KK weiter.
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