Wie zuvor schon erwähnt, ist IT-Kaufmann noch lange kein Buchalter und ein Buchhalter noch lange kein Steuerberater. Sonst würden meine "Buchhalterinnen" nicht laufend bei mir zur Behandlung von Sachverhalten nachfragen und ich müsste Mandanten nicht zu verschiedensten Sachverhalten "beraten", sondern das könnten auch meine Mitarbeiterinnen. Gestern mal wieder eine "Ortsbestimmung" bei einem etwas kritischen Fall gehabt gem. Guck und scroll mal runter - ja, das ist Deutsch 😉 und: Da müssen noch eine korrekte Rechnung und die passenden Buchungssätze draus werden ! Ich habe manches Mal das Gefühl, Du unterschätzt unsere Tätigkeiten und wenn technisch dann etwas einfacher sein könnte, stecken oftmals §§§ dahinter, die das durchkreuzen. Es ist schon ein wenig beleidigend, einem Steuerberater, der laufend Unternehmen betriebswirtschaftlich und "nebenbei" steuerlich berät, selbst ein eigenes Unternehmen führt, zu unterstellen, er hätte den Blick des Unternehmers nicht. Sorry, da stehst Du ein wenig neben dem Thema. Lexoffice ist ein nettes "Progrämmchen" für "Unternehmerchen", die in einem begrenzten Kontenrahmenbereich sind und bleiben und langfristig nach EÜR ihren Gewinn ermitteln wollen und können. Bei Bilanzieren sind da dann doch schon heftige Einschränkungen. Du kannst u.a. kein Handelsgewerbe (ob stehend oder online) betriebswirtschaftlich auswerten, welches schwankende Warenbestände hat; da sind die BWAs nix wert; auf die übrigen bilanziellen Besonderheiten oder auf GmbH mag ich erst gar nicht eingehen. Zu Gute halten muss man zumindest, dass der Datenübertrag nach DATEV (scheinbar) ganz easy und barrierefrei geht, um dann Gewinnermittlung und Steuererklärungen zu erstellen mit Zugriff auf die Belege; das ist schon eine ganz gute Sache. Die Buchführung kann man bei Bedarf auch recht einfach in die Kanzlei holen; wie das dann mit den Belegbildern abgeht wäre noch ein Thema. Meine Empfehlung für lexoffice geht ganz klar an den Kleinunternehmer, der weder bilanzieren muss noch bilanzieren will. Auf dieser Basis ist eine Zusammenarbeit dann auch in Ordnung. Handelsgewerbetreibenden mit schwankenden Warenwerten empfehle ich sowieso die Bilanzierung statt der möglichen EÜR, wegen den Bestandsveränderungen, womit diese Zielgruppe m.E. auch wegfällt. Ich kann Reifen wechseln, eine Pizza backen, eine Steckdose auswechseln, einen tropfenden Wasserhahn wieder dichten oder sonstige kleiner Handwerkstätigkeiten erledigen, aber für die schwierigeren Aufgaben hole ich mir einen Fachmann ins Haus, bevor die Bude abbrennt oder absäuft . . . So ähnlich ist es in der Buchführung. Lexoffice oder andere Alternativen sind unter Strich weder das goldene Kalb noch richtige Alternativen zu einem professionellen Rechnungswesen-Programm mit Datendrehscheiben in alle mögliche Steuererklärungen oder weiteren Anwendungen. Seine Daseinsberechtigung in seiner begrenzten Zielgruppe hat lex allemal.
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