Die Steuerberaterkammer Niedersachsen bietet "Ausbildungsvertrag online" (https://www.datev.de/cuonazp/web/9#/willkommen) an. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der DATEV.
Um dieses Angebot nutzen zu können, muss man sich bei der DATEV anmelden. Warum aber muss diese Anmeldung (https://kuv-accounts.datev.de/cuonazm/web/9) mit E-Mail-Adresse und Passwort geschehen? Warum kann dies nicht über den Stick erfolgen?
Vermutlich, damit alle Steuerberater diese Online-Variante für die Verträge nutzen können - also auch Berater, die nicht DATEV-Mitglied sind.
Wir nutzen den DATEV-Login, um Ihnen einen besonders sicheren Service zu bieten.
Also dann mit 2FA, oder ohne? Ohne ist Benutzername & Passwort eher recht unsicher.
@Uwe_Lutz
Dass alle, eben auch die Nicht-DATEV-Mitglieder das Angebot nutzen können müssen, ist klar. Ich meinte auch nur, Stick-Anmeldung als weitere Variante. Das ist doch sonst auch eine unter mehreren Möglichkeiten.
Denn, warum sollte man es den DATEV-Mitgliedern "erschweren" wollen ?
@HaHagena schrieb:
Denn, warum sollte man es den DATEV-Mitgliedern "erschweren" wollen ?
Das wird die gleiche Antwort sein, warum man sich in ANO nicht per mIDentity anmelden kann 😉.
@metalposaunist Und die Antwort wäre?
Ich habe da keine drauf. Das müsste DATEV uns einmal sagen. Da habe ich auch keine Aussage der DATEV im Kopf.
Hallo HaHagena,
bei dem Ausbildungsvertrag online nutzt die StB-Kammer für die Registrierung das Verfahren DATEV-Login mit Mailadresse und Passwort. Hier kann sich jede Person registrieren, die einen Ausbildungsvertrag ausfüllen und an die Kammer übermitteln möchte. Das muss weder ein DATEV-Mitglied noch ein Steuerberater selbst sein. Die Daten dieser Registrierung bei der Kammer sind völlig getrennt von Daten der DATEV-Mitglieder. Vorhandene Anmeldedaten bei DATEV (z.B. mIDentity-Stick) sind dort nicht bekannt und können daher auch nicht genutzt werden.
Was genau ist dann die Rolle der DATEV in diesem Konstrukt? Besonders sicher sind Benutzername & Passwort ohne 2FA ja nicht mehr.
Die Kammer hat sich für diese Art der Registrierung entschieden, die DATEV stellt dazu nur die technische Lösung bereit. Die Entscheidung über die benötigte Sicherheit liegt daher in der Verantwortung der Kammer.
Ah, okay @Thilo_Popp. Muss man wissen.
Für mich liest sich das anders und wenn sogar mit einem DATEV Logo geworben wird, kann DATEV die Verantwortung schlecht von sich weisen.
Wir nutzen den DATEV-Login, um Ihnen einen besonders sicheren Service zu bieten.
Der DATEV Login ist von DATEV? Und damit nicht „besonders“ sicher. Wenn er es wäre, bräuchte man bei ANO keine 2FA, oder?
@Thilo_Popp , das ist wohl wahr, was @metalposaunist hier anmerkt.
Es heißt ja nicht: "Bitte loggen Sie sich ein." oder eine ganz andere neutrale Formulierung, sondern: "Wir nutzen den DATEV-Login,...." Es wird also zum einen explizit die DATEV genannt und der Login generell als DATEV-Login klassifiziert. Da muss doch jeder vernünftige Benutzer denken, dass ein schon bestehender allgemeiner DATEV-Zugang auch hier ausreicht.
Darüber hinaus schreibt die DATEV dann selber "....,um Ihnen einen besonders sicheren Service zu bieten." Und zum Punkt Sicherheit hat ja auch @metalposaunist schon ausreichend geschrieben.
Ich glaube, dass der Beck-Verlag im übrigen zum Thema Ausbildungsvertrag und arbeitsrechtliche Vorgänge im Zweifel kompetenter ist als die DATEV. Da werde ich mal bei der Kammer aktiv werden.