Überbrückungshilfe III - Umsatz und Eigenverbrauch Gastronomie
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Hallo liebe Community,
ich habe explizit Fragen rund um das Thema Überbrückungshilfe III, zu denen ich noch keine konkreten Antworten erhalten habe. Auch bei der Hotline für prüfende Dritte wurde mir empfohlen, die FAQ`s zu lesen, zu verinnerlichen und auf mein Bauchgefühl zu hören....:)
Folgendes: Pizzeria mit Lieferservice und Restaurant....
Beziehe ich sämtliche Eigenverbrauchstatbestände (Waren, Pkw, Telefon) mit in die Umsatzbetrachtungen (2019/2021) mit ein, oder können diese unberücksichtigt gelassen werden? M. E. gehören sie zu den steuerbaren Umsätzen, werden aber nicht explizit genannt. Lediglich Privatanteile sind bei den Kosten nicht mit in die Betrachtung einzubeziehen, so die Erläuterungen.... Wie handhaben das die Praktiker unter uns, also die Antragsteller, die sich hier irgendwie entscheiden müssen, was richtig ist?
Eine weitere Frage: Fotostudio überarbeitet komplett die homepage. Es werden zunächst Anzahlungen geleistet. Buchhalterisch aktiviere ich nach der Schlussrechnung die Kosten und schreibe ab. Für die Überbrückungshilfe darf ich aber bereits die Anzahlungen als "Investitionen Digitalisierung" (Nr. 14 der Kostenauflistung) komplett berücksichtigen. Ist das korrekt?
Ich bedanke mich schon im Voraus herzlich für Ihre Tipps, Ideen oder fundierten Fachkenntnisse hierzu! Die Hotline konnte mir hierzu keine konkreten Hilfen geben...
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Kategorie angepasst von @Marco_Lachmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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bei der Berechnung der Überbrückungshilfen III beziehe ich sämtliche unentgeltliche Wertabgaben mit ein.
Im Gegensatz zu den FAQ zur Überbrückungshilfe II geht dies zwar nicht eindeutig aus den FAQ zur Überbrückungshilfe III hervor, allerdings sind unentgeltliche Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG ff. einer Lieferung gleichgestellt, sodass hier ein steuerbarer Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 UStG vorliegt.
Somit ist die Umsatzdefinition der FAQ erfüllt.
Bei der Überarbeitung der Homepage wäre ich etwas vorsichtiger.
Lt. FAQ zu den Digitalisierungskosten sind ist nur der Ausbau der Website förderfähig, nicht hingegen die Überarbeitung. Ggf. könnte man hierin jedoch auch Marketing- und Werbekosten sehen.
Dass nur Anzahlungsrechnungen vorliegen ist m. E. nicht schädlich. Weder bei den Fixkosten Nr. 14 noch bei den Fixkosten Nr. 15 wird eine Schlussrechnung zur Voraussetzung gemacht.
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Herzlichen Dank! Das beruhigt, da ich den Eigenverbrauch auch mit einbeziehen wollte. Dann ist man auf der sicheren Seite!
Mit der homepage werde ich je nach Auftrag (Erweiterung oder Überarbeitung) entsprechend die Fixkosten arrangieren.
Sie haben mir sehr geholfen! Danke!
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Hallo Liebe Community,
wir arbeiten gerade das Thema mit der Umsatzsteuerdefinition laut den FAQ ´s durch. Das mit dem Eigenverbrauch ist plausibel, dass dieser mit in den Umsatz fließt, aber wie ist eure Meinung zu den Sachbezügen wie z. B. Logis, Kost, muss dass auch zum Umsatz dazu gerrechnet werden ?
Wir arbeiten normalerweise nicht mit den Datev Auswertungen zur Überbrückungshilfe, ich habe mir die Kontenabfrage zu den Umsätzen aber mal angesehen. Kann man davon ausgehen, dass Datev hier die Umsatzdefinition gemäß FAQ´s klar ausarbeitet ?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !
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Der Logik nach wird auch Kost und Logis zum Umsatz einbezogen. Diese Anteile werden im Lohn ja auch abgezogen. Es handelt sich hier ja ebenfalls um eine der Lieferung gleichgestellte Leistung. Da dies die FAQ hier m. W. n. nicht klarstellen muss man sich ja irgendwo orientieren, in diesem Fall am UStG - aber für mich wäre alles andere auch unlogisch.
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Lieben Dank für deine Antwort !
Ja ich denke auch das man sich hier irgendwo orientieren muss und da bleibt leider nur das USTG