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Überbrückungshilfe / Kanzlei-Rewe-Tool / 13b UStG Umsätze

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letzte Antwort am 22.07.2020 20:25:05 von Marco_Lachmann
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dancingh
Einsteiger
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Hi!

 

die 13b UStG Umsätze werden in dem Tool nicht mit abgefragt. Hat das einen tieferen Sinn oder ist das nur ein Fehler? 

 

Weil, steuerbar nach §1 UStG sind sie ja und sind deshalb mit in die Umsätze zu beziehen.

 

Liebe Grüße

stbkrueger
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Das ist mir auch bereits aufgefallen. Schön wäre hier ein Statement der Datev!

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
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Hallo zusammen, 

 

Sie nutzen die Auswertung Corona-Überbrückungshilfe in Kanzlei-Rechnungswesen 8.28 und sind der Meinung, dass einige oder alle Umsatzerlöse (z. B. § 13b-Sachverhalt) nicht korrekt berücksichtigt werden.


Umsatzerlöse nach §13b UStG werden nach Installation des Service-Release 8.28 in der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe nicht automatisch herangezogen. Diese müssen ggf. manuell ergänzt werden.


HINTERGRUND:

Die für die Berechnung relevanten Werte werden - soweit möglich - aus der Buchführung vorbelegt.

Diese Werte sind aber abhängig von den finalen Definitionen, die der Gesetzgeber der Corona-Überbrückungshilfe zu Grunde legt, zu prüfen und in der Regel zu korrigieren.

 

Die Mehrzahl der antragsrelevanten Werte sind zu prognostizierende Werte, die nicht aus der Buchführung ableitbar sind. Die Kontenabfrage der Umsätze im Programm erfolgt durch den Schnittstellenfunktionsplan auf Basis von Kontenwerten.


VORGEHEN:

Prüfen Sie in der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe immer die vorbelegten Werte für Umsätze und Fixkosten darauf, ob sie der in der FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe vorgegebenen Definition entsprechen.

Passen Sie die vorbelegten Werte gemäß den Vorgaben der FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe an.

 

FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe 


HINWEIS:

Ändern Sie keine Kontenzwecke, nur um die Vorbelegung der Werte in der Corona-Überbrückungshilfe zu verändern. Nur der passende Kontenzweck zum FIBU-Konto ermittelt einen korrekten Jahresabschluss.


Weitere Informationen zur Auswertung Corona-Überbrückungshilfe finden Sie im Informations-Dokument 1018037 
Unterstützung beim Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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s_kahra
Beginner
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Sehr geehrter Herr Lachmann,

 

eine manuelle Berechnung für die §13b UStG erzielten Umsätze kann auf keinen Fall die Lösung sein. Ich selber habe mit der Steuerberaterkammer und der BMWi telefoniert und hatte die Datev über diesen Fehler bereits vor Tagen hingewiesen. Bei der Anzahl von Mandanten muss es wie vor dem Update vom 13.07. möglich sein diese Umsätze automatisch berechnen zu lassen. Die Datev muss ganz dringend den Fehler durch Updates beheben. 

 

MfG

 

Sebastian Kahra

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Kahra, 

 

die fehlende Vorbelegung der Sachverhalte gemäß § 13b UStG wird mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 8.29 (Service Release voraussichtlich am 31.07.2020) bereinigt. 

 

Näheres dazu erfahren Sie ab morgen in folgenden Dokumenten: 

Unterstützung beim Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe

Corona-Überbrückungshilfe: Antrag in Kanzlei-Rechnungswesen und im Excel-Tool stellen

Corona-Überbrückungshilfe: Vorbelegte Konten in der Auswertung

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.07.2020 20:25:05 von Marco_Lachmann
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