@sicher kommt das vor. Ich hoffe Sie haben Nachtzuschlag ( 50% ) genommen wenn Sie um 23.45 übermittelt haben? 🤗
Ich hatte deshalb auch geschrieben: "aus früheren Zeiten". Danke für das Dokument.
22:55 Uhr Mo - Fr.
Damals war ich noch jung.....😁
Zu welcher Uhrzeit ich spätestens senden muss, ist ja nun nicht gerade unwichtig. Und ja: Ich habe sogar mal um 23:45 Uhr eine UStVA gesendet.
23:45 Uhr ist doch eh früh. Meine letzten Meldungen gehen oft erst um 23:55 oder 23:58 raus.
Wenn das genauso bescheiden läuft, wie bei den Beitragsnachweisen, dann kann man es den Hasen geben.
@abq schrieb:Ich hatte deshalb auch geschrieben: "aus früheren Zeiten". Danke für das Dokument.
22:55 Uhr Mo - Fr.
Ja - richtig. Mo - Fr. bis 22:55 Uhr und zusätzlich zum 10.ten des Monats/gesetzlicher Termin, bis 23:55 Uhr bzw. solange bis seitens der Finanzverwaltung auch Übermittlungen angenommen werden, analog dem Telemodul 23:58, 23:59 Uhr....
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
Danke, Herr Jeremic. Dann scheint ja zumindest die Nachtschicht auch ohne Telemodul gesichert 😂
Hallo Herr @Slobodan_Jeremic ,
... wenn Sie mal eine XML-Datei mit UStVA-Musterdaten 'in die Finger bekommen', die vom Aufbau her für den Import auf der ELSTER-Plattform (www.elster.de) geeignet wäre, bin ich sehr daran interessiert.
... noch befindet sich das Thema im Kurzzeitgedächtnis.
Später müsste ich das Thema nämlich wieder 'auftauen' oder 'wiederkäuen'.
Mir geht es vor allem um die 'Lesbarkeit' der XML-Datei
Ich habe die Diskussion hier auch verfolgt und bin ebenfalls verärgert über die Abkündigung.
Natürlich muss jeder für sich selbst den Weg entscheiden, aber bei uns, mit über 150 Fibu-Mandanten, würde ein Export und Import eher ein Weg in die Steinzeit bedeuten. Um einen vernünftigen Arbeitsprozess zu gewährleisten, muss ein Absenden aus der Programmumgebung möglich sein, was dann nur über das RZ geht. Wir (unsere Kanzlei) werden daher die bittere Pille schlucken (müssen), auch zum Wohle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte man dabei nicht vergessen, bei allen Verständnis über das Ärgernis.
... schön, dass Sie sich schon für 'die Pille' entschieden haben.
Solange es noch Alternativen gibt, lasse ich aber gern mein eigenes Hirn noch ein wenig arbeiten, bevor ich mich dann für einen einzigen Weg oder für eine kombinierte Lösung entscheide.
"Chacun à son goût"
Nachtrag:
... und da noch niemand die Alternative kennen kann, da sie ja noch gar nicht existiert, will ich auch nicht darüber spekulieren, ob sie etwas taugt oder nicht.
... aber permanent die Kanzleiprozesse auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, inkl. der Berücksichtigung des Zeitaufwands und der Kosten, ist natürlich 'lebenswichtig'.
Man stößt bei sich und bei Anderen immer wieder mal auf Abläufe, die man besser umsetzen kann bzw. könnte
"Chacun à son goût" - Ähem, was heißt das ?
.... "jeder nach seinem Geschmack" ... ,
sorry, aber manche Redewendungen klingen auf deutsch einfach nicht so schön wie im Original
@vogtsburger schrieb:sorry, aber manche Redewendungen klingen auf deutsch einfach nicht so schön wie im Original
Deswegen liest man ja auch Shakespeare im klingonischem Original !!
@siro schrieb:
@vogtsburger schrieb:sorry, aber manche Redewendungen klingen auf deutsch einfach nicht so schön wie im Original
Deswegen liest man ja auch Shakespeare im klingonischem Original !!
Zumindest bringt es ein wenig Abwechslung ins Thema.
Nach dem XML-Elster-Export nun also noch die klingonischen Erläuterungen des Telemoduls als amuse gueule ....
Laissez-faire....
😄 😄 ja es gibt so wunderschöne Redewendungen, man gönnt sich ja sonst nichts 😄 😄
... eine muss noch erlaubt sein, da ja auch von Shakespeare die Rede war
"to pee or not to pee, that is the question" 😄
Today is a good day to die ! Q´apla !
Nur den Humor nicht verlieren.😊
... habe inzwischen mal den XML-Import von UStVA-Daten auf www.ELSTER.de getestet .... erfolgreich.
Zuerst hatte ich 'Tomaten auf den Augen' und konnte die Importmöglichkeit nirgends entdecken.
Dann aber ... Heureka ! ..
Die XML-Datei ist sehr einfach aufgebaut.
Sogar ich habe das Prinzip sofort verstanden 😊
Die Übernahme der Daten von vorangegangenen UStVAs ist natürlich auch möglich, aber ich denke, dass diese Methode bei einem Kanzlei-Zertifikat, bei XX Mitarbeitern und jeweils bei XX Mandanten ziemlich unübersichtlich wird.
Sich als Alternative ein XML-Muster anzulegen (oder später aus "DÜ Formulare Rechnungswesen" konkrete XML-Dateien zu exportieren und diese Text-Dateien mit einem XML-Editor zu bearbeiten, erscheint mir tatsächlich als interessante Alternative.
Bei einfachen Mandaten müsste man dann z.B. nur die Kennzahl 81, 66 (und evtl. 83) anpassen und müsste nicht auf 11 Formularseiten herumirren.
Nur so am Rande, es gibt ein gutes Tool um Computerklingonisch (XML) in menschenverständliche Sprache zu übersetzen. Nennt sich Excel 😉 und funktioniert in beide Richtungen.
... ja, Excel zeigt den Inhalt zwar an, aber in einer Form, die ich nicht so excellent finde.
Ich nehme z.B. den "Notepad+" oder einen Wald- und Wiesen-Editor
Man kann die XML auch 'aufhübschen', mit Einrückungen, Zeilenumbrüchen etc, damit es auch für Normalsterbliche wie mich verständlich wird
"in der Not frisst der Teufel Brot"
Übrigens, beim Import wird die Steuernummer auf Gültigkeit geprüft.
Eine Phantasie-Steuernummer funktioniert nicht.
Einem Kollegen ist es vor Jahren mal passiert, dass er beim Testen versehentlich eine UStVA mit der eigenen Steuernummer und mit Phantasie-Beträgen übermittelt hat
... und kam dann in Panik, weil der zu zahlende Betrag recht hoch war 😄
Hallo,
ich sehe eigentlich in dieser Erhöhung eher ein rechtliches Problem für Datev. Wenn sich paar Berater (also ja Genossen) zusammenschließen, könnte man wegen der Ungleichbehandlung von Genossenschaftsmitgliedern nach Genossenschaftsrecht vorgehen.
Ich halte es für eine riesige Ungleichbehandlung, wenn z.B. ein Berater drei Mandate mit einem Honorarvolumen von 20.000 Euro hat. Abwicklung Umsatzsteuer 3x1,65= 4,95 Euro.
Während ein Berater, der viele Kleinmandate hat, vielleicht 35 Mandanten braucht für ein Honorarvolumen von 20.000 Euro, dann eben 35 x 1,65 = 57,75 Euro monatlich.
Dann soll Datev eben für Kanzlei REchnungswesen 10 Euro mehr nehmen, aber diese Leistungen kostenfrei anbieten.
Ich halte die Übermittlung der Umsatzsteuer als festen Bestandteil einer Finanzbuchhaltung. Es gibt keine Software FIBU am Markt, bei der eine Übermittlung nicht möglich ist. Es ist doch nicht ein Zusatztool, wie Kostenrechnung oder Datenspeicherung.
Was kommt als nächstes ?
Ausdrucke für BWA kosten dann 1 Euro ? oder Kontenausdrucke 0,50 Euro pro Kontoblatt ?
Die Argumentation, man kann es in Elster eingeben ist genauso hirnrissig, als wenn man sagen würde, man kann ja die Summen- und Saldenliste in Excel abtippen.
Also DATEV - ganz schwache Vorstellung. Geld kann man anders verdienen. Das Konzept hat ein Anfänger erstellt. Man sollte diesen möglichst schnell entlassen, da es nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder sein KANN. Das schließt sich quasi aus.
Meine Meinung.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz.
Gleichbehandlung
👍Danke ugs, das ist ein guter Ansatz, um die Datev Genossenschaftsvorstände an ihren Auftrag zu erinnern. Bei uns kostet in Zukunft nur die Übertragung der USt VA mehr als die monatliche Programmnutzungsgebühr. Das kann ja wohl nicht richtig oder gar fair sein.
@ugs schrieb:
Dann soll Datev eben für Kanzlei REchnungswesen 10 Euro mehr nehmen, aber diese Leistungen kostenfrei anbieten.
Sicherlich werden sich hier einige, die sich speziell mit der Satzung der DATEV bzw. Preisfestlegung für die Genossenschaft der DATEV auskennen, noch ausführlich äußern.
Aber nur eine Frage: wie will man bei der Staffelbepreisung (u.a. von Kanzlei-Rechnungswesen) mal eben € 10 "on top" ggü. allen Nutzern bzw. Nutzerinnen, nein Genossen und Genossinnen, begründen?
Wer soll € 10 mehr zahlen? Alle, die es nutzen? Auch die, die seit Jahrzehnten alles über das RZ abgewickelt haben und das momentan immer noch tun?
Bin gespannt auf eine eventuelle Diskussion Ihres interessanten Vorschlages.., @ugs !
Können m.E. aber nur wirkliche Experten/Expertinnen des Genossenschaftsrechtes beurteilen.
DATEV wird diesbezüglich sicherlich die Auswirkungen der Telemodul-Einstellung abgewogen haben.
Ist ja nicht die erste Produkteinstellung....
@ugs,
eher kein rechtliches Problem.
Ihrer Bemerkung nach der Bepreisung von Kontenblättern und Auswertungen bringt altbekannte Nutzungsberechnungen wieder aus der Erinnerungskiste hervor. So ähnlich war das Berechnungsmodell als die Fibu noch im Rechenzentrum verarbeitet wurde. Was meinen Sie aus welchem Grund DATEV in 1990ern ein In Haus Programm anbieten musste? Mit den Wettbewerbsprodukten ließ sich effizienter und vor Allem kostengünstiger arbeiten als mit den RZ basierten Programmen.
Arbeitsweise und Bepreisung erinnern mich immer mehr an die DATEV Steinzeit, evtl. hat ja noch ein Kollege eine alte Preisliste herumliegen.
Aber nur eine Frage: wie will man bei der Staffelbepreisung (u.a. von Kanzlei-Rechnungswesen) mal eben € 10 "on top" ggü. allen Nutzern bzw. Nutzerinnen, nein Genossen und Genossinnen, begründen?
Wer soll € 10 mehr zahlen? Alle, die es nutzen? Auch die, die seit Jahrzehnten alles über das RZ abgewickelt haben und das momentan immer noch tun?
Die Frage ist doch schnell beantwortet. Man haut einfach 5 Euro oder 10 Euro auf die Nutzungsgebühr mit drauf und 1 Euro für jeden weiteren Arbeitsplatz. Grund - gestiegene Kosten im Rechenzentrum. Was auch immer.
Aber der Betrag ist dann plan- und kalkulierbar für einen Berater.
Den Betrag zahlen eben dann alle mehr, ob die schon Rechenzentrum nutzen oder eben nicht.
Ich finde, Kanzlei-Rechnungswesen wurde mit der Möglichkeit als reine Offline-Version auf den Markt gebracht, ergo ohne Rechenzentrumkosten, also sollte man jetzt nicht die Berater zu einer Zwangsabgabe verpflichten, zumal es keinerlei Vorteile bringt, auch wenn man es seitens der Datev so verkaufen will.
man könnte das produkt für 10 oder 20 eur im monat extra lizensieren.. würden vermutlich 50% der Berater sofort machen ... aber 20.000 x 240 = nur rund 5mio (mit aufwand) statt 30 mio (ohne aufwand) oder was bei der anderen rechnung rumkommt ist nicht wirtschaftlich ;-).
@ugs schrieb:
Aber nur eine Frage: wie will man bei der Staffelbepreisung (u.a. von Kanzlei-Rechnungswesen) mal eben € 10 "on top" ggü. allen Nutzern bzw. Nutzerinnen, nein Genossen und Genossinnen, begründen?
Wer soll € 10 mehr zahlen? Alle, die es nutzen? Auch die, die seit Jahrzehnten alles über das RZ abgewickelt haben und das momentan immer noch tun?
Die Frage ist doch schnell beantwortet. Man haut einfach 5 Euro oder 10 Euro auf die Nutzungsgebühr mit drauf und 1 Euro für jeden weiteren Arbeitsplatz. Grund - gestiegene Kosten im Rechenzentrum. Was auch immer.
Aber der Betrag ist dann plan- und kalkulierbar für einen Berater.
Den Betrag zahlen eben dann alle mehr, ob die schon Rechenzentrum nutzen oder eben nicht.
Ich finde, Kanzlei-Rechnungswesen wurde mit der Möglichkeit als reine Offline-Version auf den Markt gebracht, ergo ohne Rechenzentrumkosten, also sollte man jetzt nicht die Berater zu einer Zwangsabgabe verpflichten, zumal es keinerlei Vorteile bringt, auch wenn man es seitens der Datev so verkaufen will.
Ok, Danke für die Antwort.
Dann schlagen Sie das doch mal dem Vorstand der DATEV eG vor.
Geht ja relativ schnell als SK. Und lassen die Community dann wissen, was Ihnen geantwortet wurde?
Vielleicht sind Sie ja der einzige, der diesen Einfall hatte.
Immerhin war bis jetzt hier noch nie die Rede von einer solchen Lösung.
Dann schlagen Sie das doch mal dem Vorstand der DATEV eG vor.
Geht ja relativ schnell als SK. Und lassen die Community dann wissen, was Ihnen geantwortet wurde?
Wir sind uns einig, dass es leichter ist, einer Kuh bei zubringen, dass diese an Weihnachten männchen macht, als Datev von diesem geplanten Vorhaben abzubringen.
@ugs : das ist kein geplantes, sondern beschlossenes Vorgehen. Den Kudos für die schöne Formulierung.
Möchte mal meinen Senf zur Telemodul-Thematik dazugeben (auch wennn dieser Threat schon etwas überladen ist).
Soweit ich informiert bin (Rücksprache mit Berater, selbst bin ich kein Steuerbearbeiter), wird das Telemodul bei uns häufig genutzt und ist besonders vorteilhaft für kleine Mandanten.
Es wird als Kernbestandteil der Datev-Software angesehen und ja, auch die Tatsache, dass nicht für jeden Tastendruck eine Extragebühr folgt, ist ein wichtiges Argument für den Einsatz.
Den hier gemachten Aussagen, dass die Berater keine kostenfreien Programme erwarten dürften, möchte ich zustimmen aber auch deutlich widersprechen. Jeder Datev-Nutzer zahlt monatliche Gebühren für die Software und darin muss selbstverständlich auch die Pflege des Telemoduls enthalten sein. Die Datev reduziert m.E. also ihren Aufwand mit der Abkündigung.
Ich unterstelle, dass zusätzlich Kostensteigerungen gerade für diese kleine Mandanten folgen, die ggf. erheblich sind. Dass dies wohl nicht so einfach beziffert werden kann, liegt wohl an der möglicherweise verbesserungsfähigen Gebühren- und Kostenliste der Datev. Ich kenne mehrere Berater, die „ängstlich“ die monatliche Rechnung (mit viele Einzelpositionen) erwarten.
Aus entsprechenden Gesprächen wird von Datev-Kundenbetreuern gerne angefügt, dass die Kosten(-steigerungen) doch an die Mandanten weitergegeben werden können. Dies vermittelt zwar das Gefühl dem Mandanten gemeinsam gegenüberzustehen, diese reagieren aber sehr sensibel auch auf kleinste Kostensteigerungen. Auch die Begründung moderne Verfahren einzusetzen, schürt eher die verständliche Erwartung eines geringeren Aufwandes und entsprechend reduziert Kosten.
Für kleine Mandate können letztlich auch Steigerungen von 10 € jährlich eine erhebliche Steigerung der bisherigen Jahresgebühr betragen. Auf diese sollte m.E. in diesem Zusammenhang nicht überheblich geschaut werden. Jeder Unternehmer versucht Kosten zu minimieren und Einnahmen zu maximieren und gerade der praktisch notwendige (leider teilweise als Steuereintreiber) betrachtete Steuerberater, der ohne inhaltliche Leistungsverbesserung bei einem Kleinstmandat 10 % oder mehr anhebt, ist da durchaus in einer unangenehmen Situation.
Bleibt also zu hoffen, dass Datev für alle Anwendungsfälle ein funktional und kostenseitig vergleichbaren Ersatz liefert und nicht die durch langjährige Nutzung bestehende Abhängigkeit von der im Grunde sehr guten DATEV-Software ausnutzt. Vielleicht wäre die Abkehr von der Abkündigung aber auch ein vertretbarer Weg?
Folgende Wünsche fallen mir in diesem Zusammenhang noch ein:
Viele Grüße
@Slobodan_Jeremic Was muss man denn an dem Telemodul warten? Verändert die Finanzverwaltung so häufig die ERiC-Spezifikationen?