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Abschreibung PC-Hardware

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letzte Antwort am 06.10.2024 16:42:55 von Nita
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Nita
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

Ich arbeite mit Datev erst ca. 1Jahr und musste mir viel autodidaktisch aneignen.

Ich habe folgende Maske:

Nita_0-1728154379099.png

Ich bin gerade etwas konfus, welches Gegenkonto hier gefordert wird.

Ich schreibe einen neu gekauften Laptop sofort ab(hier auch Bestätigt durch den StB), ist es das Gegenkonto 6262 000 Abschreibung auf aktivierte GWG oder muss ich hier ein neues Abschreibungskonto anlegen, da es eigentlich kein GWG ist, aber lt. Regelung von 2022 sofort abgeschrieben werden kann?

Ich arbeite mit dem SKR04.

Könnt Ihr mir bitte von dem Schlauch auf dem ich stehe runterhelfen.

 

Danke im Voraus.

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
237 Mal angesehen

DATEV hat hierzu eine Empfehlung der Behandlung im ANLAG-Programm im Infocenter:

 

Digitale Wirtschaftsgüter – Behandlung in der Anlagenbuchführung - DATEV Hilfe-Center

 

Da die Behandlung aber durchaus unterschiedlich angewandt wird, sollten Sie dies mit dem StB, der auch den Abschluss macht, absprechen.

Nita
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die Antwort.

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letzte Antwort am 06.10.2024 16:42:55 von Nita
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