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Amazon-Rechnung mit USt-Id aus Luxemburg richtig verbuchen?

104
letzte Antwort am 04.01.2025 02:46:01 von Johnson
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OoLIZoO
Einsteiger
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98450 Mal angesehen

Hallo Ihr alle,

 

da wir hier bei uns in der Kanzlei zwei vollkommen unterschiedliche Meinungen zu einer Eingangsrechnung von einem unserer Mandanten vertreten und uns nicht einigen können, frage ich jetzt mal hier was ihr davon haltet.

 

Amazon m UStID LUX 1.png

 

Also gelb markiert unser Problem.

 

1. Meinung: Die Rechnung ist einfach falsch und wir buchen sie ohne Vorsteuer ein.

Da die USt-Id aus Luxemburg ist, ist es eigentlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb und somit dürfte keine USt in der Rechnung ausgewiesen werden, darum ist die Rechnung falsch gestellt.

 

2. Meinung: Die Rechnung ist richtig, da man das gar nicht beachten muss und buchen ganz normal.

Da Amazon die Umsatzsteuer erklärt hat und 19% USt auf der Rechnung ausgewiesen sind, darf man ganz normal buchen, als wäre es eine Rechnung aus Deutschland und muss das mit der USt-Id aus Luxemburg gar nicht beachten.

 

Meine Frage jetzt natürlich, welche Meinung ist richtig laut eurer Meinung oder liegen wir alle total daneben und haben etwas nicht bedacht?

 

 

Kategorie FIBU zugeordnet. 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 105
98392 Mal angesehen

Moin,

 

das Problem dürfte vermutlich sein, dass Ihr Mandant seine USt-ID-Nummer nicht in seinem Amazon-Konto hinterlegt hat. Somit weiß Amazon nicht, dass die Lieferung an einen Unternehmer für sein Unternehmen erfolgt.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt somit wie an eine Privatperson.

 

Ein Vorsteuerabzug ist vermutlich nicht möglich. Nach § 15 UStG ist "die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind" abzugsfähig.

 

Wenn Amazon gewusst hätte, dass die Lieferung an einen anderen Unternehmer für sein Unternehmen erfolgen würde, wäre keine Umsatzsteuer auszuweisen, so dass diese Vorsteuer ggf. nicht als "gesetzlich geschuldet" anzusehen ist.

 

Es sollte dem Mandanten daher dringend geraten werden, dass er seine USt-ID-Nummer im Amazon-Konto hinterlegt, damit künftig korrekte Rechnungen gestellt werden.

 

Eine Korrektur der zurückliegenden Rechnungen wird vermutlich bei Amaon nicht zu erreichen sein, zumal die ID-Nr. grds. bei der Bestellung mit anzugeben ist.


Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 105
98388 Mal angesehen

Moin,

 

und noch ein Nachtrag:

 

Das Problem kann letztlich sogar bei einer Lieferung / Rechnungsstellung von einem deutschen Unternehmen erfolgen (gerade, wenn Amazon die Auslieferung vornimmt). Dann kann es nämlich sein, dass die Ware des liefernden Unternehmens in einem Amazon-Lager im EU-Ausland liegt.

 

Wenn dann eine Lieferung eines deutschen Unternehmens an einen deutschen Empfänger (als Unternehmer) erfolgt, ist dies eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, bei der der deutsche Lieferant eine ausländische ID-Nummer angibt.

 

Eine Lieferung an eine "Privatperson" (oder Unternehmer, der keine ID-Nummer angegeben hat) würde mit deutscher USt erfolgen (Bestimmungslandprinzip). Diese wäre aber ggf. genausowenig abzugsfähig, da diese nicht "gesetzlich geschuldet" für eine Lieferung eines UN an ein anderes UN ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

RAHagena
Meister
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Nachricht 4 von 105
98296 Mal angesehen

Wegen der seit 01.07.21 geltenden Regelungen zur Marktplatz-Haftung sollte bei Amazon ohnehin nur noch über einen Amazon-Business Account bestellt werden, so ist sichergestellt, dass sie bei den Käufen in B2B einsortiert werden. 

Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass B2B grenzüberschreitend in der EU mit USt so gut wie immer falsch ist. Eine Ausnahme mit Grundstücken kann man da ignorieren. 

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McJoey
Beginner
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Nachricht 5 von 105
97976 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

auch wenn das Thema schon einige Wochen her ist, dennoch einige Fragen:

 

Bei den betreffenden Rechnungen handelt es sich in meinem Fall meist um Verkäufer aus Drittländern (nicht-EU). In diesem Fall müsste ich doch Einfuhrumsatzsteuer abführen. Könnte es nicht sein, dass Amazon besagte 19% als Einfuhrumsatzsteuer im Namen seiner Kunden berechnet und abführt? Da die Einfuhrumsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist, wäre sie dann doch wieder abzugsfähig, oder nicht? Ich könnte mir vorstellen, dass bei "Lieferungen durch Amazon" die Ware ausländischer Verkäufer in einem zoll-importlager lagert und bei Auslieferung an den Endkunden eben mit Zoll und einfuhrumsatzsteuern bedacht wird. Damit könnte sich Amazon dem Vorwurf der Beihilfe zur Steuerverkürzung entziehen (da es es Rolle eines Zwischenhändlers einnimmt).

 

Ansonsten dachte ich immer, ich hätte auch als Privatperson das Recht auf korrekte Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (Kleinstbetragsrechnungen ausgenommen)? Als gewerbetreibende natürliche Person (d.h. nicht als Firma bzw. juristische Person) bestelle ich auch zumeist B2C nach BGB-Recht, nur in absoluten Ausnahmefällen B2B unter HGB-Recht. Und als diese (B2B) bin ich doch auch innerhalb der EU gesetzlich geschuldet, USt zu zahlen, auch bei innergemeinschaftlichem Erwerb. Geht Amazon letztlich auch eigentlich nichts an, sofern es nicht gegen deren AGB verstößt (ist kein Wiederverkauf o.ä). Aber vermutlich sehe ich das falsch? Mit korrekter Angabe meiner USt-ID hätte ich zwar keine USt an den VK zahlen müssen, aber in der StE dennoch als Nullsumme (Steuerschuld minus Vorsteuer)  angeben müssen. So war es zumindest immer bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen der Fall (Steuerschuldner = Leistungsempfänger, Reverse Charge). Ist das bei Waren anders?

 

§15 UStG sieht außerdem vor, dass eine unternehmerische Nutzung besagter Lieferung oder Ware bei über 10% liegen muss. Ich verstehe das so, dass auch privat erworbene Leistungen/Waren ab 10% unternehmerischer Nutzung als partiell "für das Unternehmen angeschafft" gelten und daher anteilig vorsteuerabzugsberechtigt sind!? Wenn ja, dann muss das auch für einen 100% Anteil gelten?

 

Die Angabe meiner eigenen USt-ID gestattet letztlich doch auch nur dem innergemeinschaftlichen Verkäufer, seinerseits KEINE USt (hier Amazon mit Steuersitz in Luxemburg) ausweisen und abführen zu müssen, weil die Steuerschuld auf mich als Käufer übergeht. In diesem Fall natürlich eindeutig abzugsfähig (Nullsummenspiel), sonst nicht. Ich frage mich aber gerade, inwiefern hier Amazon die Rolle des VK einnehmen darf, wenn der VK eindeutig in z.B. China sitzt, und damit KEIN innergemeinschaftlicher VK ist. Die Ware liegt bereits in der EU. Macht das evtl. den Unterschied?

 

 

Viele Grüße,

Andreas Born

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 105
97910 Mal angesehen

Hallo Herr Born,

 

ich will einmal versuchen, auf ein paar Aspekte einzugehen. Eine vollumfängliche Antwort kann ich hier nicht geben, da ich es kaum schaffen werden, ein mindestens 1/2-tägiges Umsatzsteuer-Seminar hier im Rahmen der Community wiederzugeben.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist erst einmal, dass die Regelungen für den sog. Fernverkauf zum 01.07.2021 völlig neu getroffen wurden, so dass das bisher Gelernte in großem Umfang veraltet ist.

 

Wenn Sie über Amazon bestellen, erstellt zwar Amazon häufig die Rechnungen, diese können aber im Namen und für Rechnung einer anderen Firma oder im Namen von Amazon erfolgen. Und selbst wenn Amazon die Rechnungen für sich selbst stellt, ist dies nicht zwingend Amazon Luxemburg sondern kann auch Amazon Deutschland, Amazon Polen, Amazon Frankreich usw. sein. Hierauf müssen Sie achten, wenn Sie die Amazon-Rechnung prüfen.

 

Für Amazon ist es schon wichtig, dass die Rechnungen auch der handelnden Unternehmen korrekt geschrieben und die Umsatzsteuer auch abgeführt wird. Als Betreiber einer elektronischen Handelsplattform haftet Amazon für nicht angemeldete oder nicht gezahlte Umsatzsteuer.

 

Und wenn Sie über Amazon Waren aus dem Drittland erwerben, liegen diese im Regelfall tatsächlich schon in einem europäischen Amazon-Lager. Sonst würde die Lieferung (z.B. aus China) auch nicht so schnell erfolgen können. Und da es sich dann um einen innergemeinschaftlichen Warenverkehr handelt, gelten auch die normalen Regelungen.

 

Ein Zoll-Importlager wird Amazon kaum führen. Dies würde die Angelegenheit für Amazon unnötig verkomplizieren. Hier ist es einfacher, die Einfuhr sofort anzumelden.

 

Ob Sie als privater Endkunde einen Anspruch auf eine Rechnung haben, weiß ich gar nicht. Es ist aber durchaus üblich, diese auszustellen. Diese muss aber keine Angaben zur Umsatzsteuer enthalten. Diese Regelungen sind nur im Umsatzsteuergesetz zu finden. Und § 14 Absatz 2 UStG regelt hierzu, dass eine Rechnung auszustellen ist

 

  1. bei Werklieferung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (unabhängig vom Empfänger)
  2. bei Leistungen gegenüber einem anderen Unternehmer (bei anderen Empfängern ist der leistende Unternehmer nur "berechtigt", eine Rechnung auszustellen)

Es ist noch gar nicht so lange her, dass Sie z.B. in einem Supermarkt zwar einen "Kassenbon" erhalten haben. Dieser hatte aber im Regelfall keine Angaben zur Umsatzsteuer. Wenn Sie eine Quittung mit Umsatzsteuer benötigten, mussten Sie dies vorab mitteilen, damit der Kassierer bzw. die Kassiererin dies entsprechend umstellen konnte. Inzwischen gibt es die grundsätzlich immer mit Umsatzsteuer-Ausweis. Dies aber nur, weil es vom Handling einfacher ist und nicht, weil man dazu verpflichtet ist.

 

Ob Sie als gewerbetreibende natürliche Person Bestellungen für Ihr Unternehmen "B2C nach BGB-Recht" rechtlich wirksam abschließen können, müsste eher ein Anwalt beurteilen. Nur weil der Lieferant nicht weiß, dass Sie Unternehmer sind, heißt es nicht, dass nicht dennoch die Unternehmer-Regelungen gelten. Im Regelfall interessiert dies aber niemanden.

 

Und was Sie bei einer Bestellung über Amazon ohne USt-ID-Nummer gar nicht bemerken ist, wenn ein deutscher Unternehmer Ihnen aus seinem Lager im EU-Ausland eine Lieferung sendet. Als Privatperson erhalten Sie die Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer. Als Unternehmer erhalten Sie die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Hier wäre die deutsche USt (wenn der Unternehmer Sie fälschlicherweise als Privatperson einstuft) nicht abziehbar.

 

Insoweit bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Bestellungen korrekt (mit USt-ID-Nummer) erfolgen sollten, damit die Lieferung ggf. als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt. In dem Fall müssen Sie dann den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und können sich diese als Vorsteuer wieder abziehen.

 

Sie sollten sich auf jeden Fall eine individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt einholen, da dieses Thema sehr umfangreich mit vielen Facetten ist, die im Rahmen einer Community gar nicht gelöst werden können.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

RAHagena
Meister
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Nachricht 7 von 105
97903 Mal angesehen

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Sie sind Unternehmer. Dies haben Sie aktiv anzugeben bei einer Bestellung auf einem Marktplatz. Wenn Sie sich als Unternehmer geoutet haben, gelten die entsprechenden Regeln.

2. Sie haben sich nicht als Unternehmer geoutet: Sie sind per Definition aus Verkäufersicht Verbraucher und Amazon hat im Rahmen der Marktplatzhaftung dafür einzustehen, dass die USt abgeführt wird. 

 

Aus Nr. 2 gibts aber trotzdem keine Vorsteuer, falls man doch Unternehmer ist.

 

Was Amazon von wo wohin liefert, ist vollkommen irrelevant. 

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dj-falk
Beginner
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Nachricht 8 von 105
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Hier sollte es die für Capturing-Tools mögliche Anlernlogik geben, wo man pro Geschäftspartner hinterlegen kann, dass das Rechnungsdatum bitte nicht das Auftragsdatum (z.B. 02.11.2007) ist sondern weiter oben als Dokumentdatum, ohne Hinweis, dass das das Rechnugsdatum ist.

 

Gleiches für Fälligkeiten etc.

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OoLIZoO
Einsteiger
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Nachricht 9 von 105
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@dj-falk 

Es tut mir leid, aber ich weiß wirklich nicht, was Ihre Antwort mit dem Thema zu tun hat?

 

Was Amazon mit dem Rechnungsdatum macht und was nicht, kann doch keiner von uns beeinflussen und das Rechnungsdatum hat doch in dem Fall nichts mit dem Ausweis der USt-ID oder dem USt-Satz zu tun.

bglass
Beginner
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Nachricht 10 von 105
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 Ich stande vor der gleichen Frage, wie der Kollege, der die Frage gestellt habe.

 

Ich habe eine Rechnung vor mir, wo ein sehr ähnlicher Sachverhalt vorliegt, nur dass ich in meinem Konto meine UstId schon hinterlegt habe, diese ist auch auf der Rechnung bei meiner Geschäftsadresse zu sehen.

 

Ist die Rechnung in dem Falle von Amazon falsch und ich kann sie korrigieren lassen (was vermutlich nicht passieren wird)

 

So wie ich es verstanden habe, kann ich die Vorsteuer hier aber nicht ziehen, oder? 

 

 

CleanShot 2023-04-23 at 13.14.25@2x.png

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 105
77314 Mal angesehen

Moin,

 

es kann durchaus sein, dass die Rechnung richtig ist.

 

Wenn die Ware schon vor der Bestellung in einem Lager in Deutschland war, ist es -obwohl Amazon Luxemburg liefert- in dem Fall richtig, dass eine deutsche USt ausgewiesen wird.

 

Da Sie mit der Angabe Ihrer USt-ID-Nr. alles getan haben, dass Amazon die Berechnung korrekt vornimmt, würde ich in dem Fall die Vorsteuer als abzugsfähig behandeln.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

PS: In dem Screenshot ist bei den Bestellerangaben Ihr Name noch zu lesen.

Tim1887
Beginner
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Nachricht 12 von 105
70725 Mal angesehen

Moin,

 

ist es für die Thematik "Vorsteuerabzug" von Bedeutung ob die Lieferanten-USt eine deutsche oder z.B. luxemburgische ist?

Amazon stellt ja auch Rechnungen mit 19% USt aus (Ware ist wohl physisch in Deutschland) und führt auf der Rechnung eine LUXXXXXXX USt-ID auf.
Schließt dieser Fall einen Vorsteuerabzug in jedem Fall aus?

Tim1887_1-1690111516098.png

 

Mfg

RAHagena
Meister
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Nachricht 13 von 105
70698 Mal angesehen

@Tim1887  schrieb:

Moin,

 

ist es für die Thematik "Vorsteuerabzug" von Bedeutung ob die Lieferanten-USt eine deutsche oder z.B. luxemburgische ist?

Amazon stellt ja auch Rechnungen mit 19% USt aus (Ware ist wohl physisch in Deutschland) und führt auf der Rechnung eine LUXXXXXXX USt-ID auf.
Schließt dieser Fall einen Vorsteuerabzug in jedem Fall aus?


Interessanter Fall... Die angegebene UStID ist nicht die des Lieferanten sondern die von Amazon -> für mich sieht das nach "Marktplatzhaftung" auf. Die greift nur, wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. 

 

Fraglich bleibt die Rechtsfolge... ich gehe davon aus, dass es ein Business Account mit hinterlegter UStID ist !?Dann würde ich persönlich die Vorsteuer ziehen, denn die Umsatzsteuer für genau diesen Vorgang wurde entrichtet, dann sollte ich die auch als Vorsteuer geltend machen dürfen. 
Über "ordnungsgemäße Rechnung" kann man dann mit dem Prüfer diskutieren, hat der auch was zu tun. 

 

Was steht denn in grau links unten auf der Rechnung dazu? 

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Tim1887
Beginner
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Nachricht 14 von 105
70635 Mal angesehen

Moin,

 

habe regelmäßig Rechnungen mit dem Sachverhalt. Speziell wenn der Verkäufer im Ausland sitzt und Amazon offenbar die steuerliche Abwicklung als Service anbietet.

Was genau meinen Sie mit "Was steht denn in grau links unten auf der Rechnung dazu?"

Eventuell hätte ich sagen müssen, dass der Geschäftsvorfall für mein Unternehmen auf meinem Privataccount passiert ist. Also ohne das ich B2B aufgetreten bin.

Davor hatte ich immer nur Einkäufe direkt von Amazon München mit DE-VAT und habe trotzdem die Steuer gezogen. Offenbar nicht ganz korrekt, aber hoffentlich auch nicht zu schlimm.
Allerdings sind mir dann diese Fälle untergekommen und bei diesem Sachverhalt (Verkäufer nicht Amazon, 19% DE-Ust aber LU-VAT) hab ich natürlich erstmal keine Vorsteuer gezogen.

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RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 15 von 105
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Ohne Amazon Business Account, insbesondere ohne Verwendung der UStID im Internet, ist der Vorsteuerabzug eine Sache des Zufalls... 

links unten schreibt Amazon in grau interessante Informationen über Lieferorte. 

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Tim1887
Beginner
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Nachricht 16 von 105
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hmmm ich kann keinen Hinweis erkennen. Der Artikel kam sehr sicher aus Deutschland da er nächsten Tag bereits da war.

 

 

 

 

Tim1887_0-1690143089682 (1).png

 

"Ohne Amazon Business Account, insbesondere ohne Verwendung der UStID im Internet, ist der Vorsteuerabzug eine Sache des Zufalls... "
Ist in meiner Branche Alltag bzw. kaum anders möglich. (Bei Wareneinkauf innerhalb von Deutschlands)

 

 

Echtdaten im Bild entfernt

 

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rschoepe
Meister
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Nachricht 17 von 105
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@Tim1887  schrieb:

hmmm ich kann keinen Hinweis erkennen.


Das Kleingedruckte unten links in der Ecke:

Umsatzsteuer erklärt durch Amazon im Lieferland.

😉

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 18 von 105
68763 Mal angesehen

Auf den Rechnungen, die von Amazon Lux ausgestellt werden, steht INV-DE oder INV- PL etc.

 

Auf einer anderen Webseite hieß es, dass damit der Abgangsort gemeint sei, somit wäre es ja für den Prüfer leicht erkennbar ob es aus Deutschland geliefert worden ist oder nicht.

 

 

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HarryPott
Beginner
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Nachricht 19 von 105
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Hallo, was meinen Sie mit als Unternehmen geoutet, dass die USt-IDNr angegeben wurde oder dass als z. B. xxx GmbH bestellt wurde (ohne USt-IDNr anzugeben)?

Dankeschön 

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RAHagena
Meister
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Nachricht 20 von 105
68416 Mal angesehen
@HarryPott  schrieb:

Hallo, was meinen Sie mit als Unternehmen geoutet, dass die USt-IDNr angegeben wurde oder dass als z. B. xxx GmbH bestellt wurde (ohne USt-IDNr anzugeben)?

Dankeschön 


Grundsätzlich gilt man bei Käufen im Internet seit 07/2021 solange als Privatperson, bis man sich als Unternehmer zu erkennen gibt. 

Am einfachsten macht man das, indem die USt-ID Nr. verwendet wird, bei Amazon z.B. reicht aber auch das schon Nutzen eines Amazon Business Accounts. 

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HarryPott
Beginner
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Nachricht 21 von 105
68301 Mal angesehen

Hallo und vielen Dank für die zügige Antwort.

 

Meine Frage beinhaltete noch folgenden Fragepunkt, könnten Sie mir diesbez. weiterhelfen.

 

Hat man sich schon als Unternehmen ausgewiesen, wenn man als xxx GmbH als Rechnungsadresse einkauft. Eine USt Id Nr wurde nicht angegeben und es handelt sich nicht um ein Business Konto bei Amazon.

 

PS: Die Ware wurde von Amazon Services Europe S.a.r.L. mit USt-IDNr. aus Luxemburg angemeldet, es wurden 19 % Ust angesetzt. Macht es einen Unterschied, ob das Produkt aus einem deutschen Lagerort kommt - oben in Forum wird dies immer wieder diskutiert?

 

Vielen Dank nochmals.

Harry

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tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 22 von 105
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Hat man sich schon als Unternehmen ausgewiesen, wenn man als xxx GmbH als Rechnungsadresse einkauft. Eine USt Id Nr wurde nicht angegeben und es handelt sich nicht um ein Business Konto bei Amazon.

Immer USt-ID - machen die Händler alleine aus Marktplatzhaftungsgründen - sonst automatisch Privatperson

 

"Die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers sind jedoch zwingend anzugeben, wenn über innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und Dienstleistungen i. S. d. § 3 a Abs. 2 abgerechnet wird."

 

§ 14a Abs. 3 UStG

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Brutus
Einsteiger
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Nachricht 23 von 105
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Ohne da jetzt irgendwelche Rechtsquellen nennen zu können, mal rein logisch gedacht: Nein, ohne USt-Id geht es nicht.

 

Dazu müsste der leistende Unternehmer die Rechnungsadresse des Leistungsempfängers ja inhaltlich analysieren. Das ist doch völlig unpraktikabel. Bei einer GmbH mag die Sache noch simpel sein, aber denken Sie mal an die ganzen internationalen Namen und Abkürzungen für Unternehmensformen (in sämtlichen Varianten/Schreibweisen). Es wäre ein riesiger Aufwand, da inhaltliche Interpretationen vornehmen zu wollen und es verbliebe immer eine erhebliche Unsicherheit. Außerdem kann der leistende Unternehmer nicht wissen, ob der Besteller Hans Abcde nun einfach den Nachnamen Abcde hat, oder ob es sich um eine bei uns eher unbekannte Form einer Kapitalgesellschaft nach kambodschanischem Recht handelt.

 

Kurz: M.E. ist die Angabe der USt-Id die einzig logische und sichere Art, seine Unternehmereigenschaft anzuzeigen.

 

Randbemerkung: Davon abgesehen darf der Leistungserbringer gar keine (für ihn steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung ausweisen, ohne die USt-Id des Leistungsempfängers anzugeben. Von daher ist sie ohnehin vonnöten.

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RAHagena
Meister
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@HarryPott  schrieb:

Hallo und vielen Dank für die zügige Antwort.

 

Meine Frage beinhaltete noch folgenden Fragepunkt, könnten Sie mir diesbez. weiterhelfen.

 

Hat man sich schon als Unternehmen ausgewiesen, wenn man als xxx GmbH als Rechnungsadresse einkauft. Eine USt Id Nr wurde nicht angegeben und es handelt sich nicht um ein Business Konto bei Amazon.

 

PS: Die Ware wurde von Amazon Services Europe S.a.r.L. mit USt-IDNr. aus Luxemburg angemeldet, es wurden 19 % Ust angesetzt. Macht es einen Unterschied, ob das Produkt aus einem deutschen Lagerort kommt - oben in Forum wird dies immer wieder diskutiert?

 

Vielen Dank nochmals.

Harry


Amazon gelb (nicht Business) ohne angegebene UStID ist immer privat, wir ziehen in diesen Fällen nur dann USt, wenn bei Amazon Deutschland selbst gekauft wurde. Ihr Fall klingt nach Marketplace, da ziehen wir nur bei Business Accounts die Vorsteuer.

 

Die Frage, wo der Artikel herkommt, ist für die steuerliche Beurteilung bei B2B maßgeblich, alles was über die Grenze geht, geht im B2B Verkauf ohne Mehrwertsteuer. 

 

Nur falls jemand auf die Idee kommt: Bitte nie bei Amazon gelb die UStID Nummer hinterlegen. 

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RAHagena
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Nachricht 25 von 105
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Da ich gerade per Mail über den anstehenden Termin informiert wurde: Allen Mitgliedern des Steuerberaterverbands Nds-SA, die das Thema vollständig ge- und erklärt haben wollen, kann ich das Seminar https://steuerberater-verband-seminare.de/2023-236-exklusiv-workshop-umsatzsteuer-ausland-5190534/ empfehlen, dort werden alle hier besprochenen Themen mit Beispielen ausführlich besprochen. 

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Tim1887
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Moin,

 

habe Sie hierzu etwas Hintergrund für mich?
"Nur falls jemand auf die Idee kommt: Bitte nie bei Amazon gelb die UStID Nummer hinterlegen."

 

Unter "Amazon gelb" ist ein Privataccount zu verstehen? Dort bietet Amazon doch extra die Option die ID zu hinterlegen.
Ich kaufe im Rahmen meiner Selbsständigkeit ab und zu mal etwas über Amazon (privat) und möchte ungern dafür einen Business-Account anlegen.
amazon.de/tax/registrations/view

Tim1887_0-1692190123848.png

 

 

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RAHagena
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@Tim1887  schrieb:

Moin,

 

habe Sie hierzu etwas Hintergrund für mich?
"Nur falls jemand auf die Idee kommt: Bitte nie bei Amazon gelb die UStID Nummer hinterlegen."

 

Unter "Amazon gelb" ist ein Privataccount zu verstehen? Dort bietet Amazon doch extra die Option die ID zu hinterlegen.
Ich kaufe im Rahmen meiner Selbsständigkeit ab und zu mal etwas über Amazon (privat) und möchte ungern dafür einen Business-Account anlegen.
amazon.de/tax/registrations/view
 


Mit Verwendung der USt-ID Nr. erklärt der Unternehmer dass er 1. Unternehmer ist und 2. diesen Gegenstand für sein Unternehmen verwendet. Da es bestimmt auch private Käufe bei Amazon gibt, können die schnell zum Problem werden.

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Tim1887
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hmm danke für die Rückmeldung.
Aber genau dafür gibt es ja die Option mehrere Adressen anzulegen.

Oder mache ich da einen Gedankenfehler?

Eine Adresse (privat) ohne Ust in der Anschrift.
Gleiche Adresse (geschäftlich) mit Ust in der Anschrift.
So gebe ich mich doch deutlich im Kaufprozess als Geschäftskunde zu erkennen. (einen Firmennamen habe ich als Einzelunternehmung nicht).

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HarryPott
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Nachricht 29 von 105
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Hallo, kurze Rückfrage zu Ihrem Link zu Amazon und der Angabe der Ust Id Nr...
 
Ordnet Amazon die Ust ID Nr nur der einen (registrierten) Adresse zu. Alle anderen Adressen sind dann ohne die Ust Id Nr? Verstehe ich das richtig?
 
Danke
Harry
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Tim1887
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So schaut es aktuell für mich aus.

 

Wie es sich genau verhält kann ich noch nicht sagen. Aber ich gehen davon aus, dass Amazon das Feature nicht ohne Grund anbietet. Es ist ja mehr als nur eine Ergänzung einer Adresszeile. Es findet sogar eine kurze Überprüfung durch Amazon statt. Irgendeine Funktion muss es haben

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letzte Antwort am 04.01.2025 02:46:01 von Johnson
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