Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage ob jemand Erfahrungen mit der Verbuchung der Eigenanteile von gesetzlich Versicherten in der Apo Buchführung hat.
Auf den Rechnungen bzw. Kundenbelegen dürfen für die Eigenanteile keine USt ausgewiesen werden, dies seit 2010 und ich denke soweit bekannt.
Nun möchte die Apotheke Ihre Ausgangsrechnungen aus der Branchensoftware importieren.
Hier kommt nun von der Fachsoftwarefirma die Auskunft, dass die Eigenanteile NICHT der USt unterliegen würden und auch so verbucht werden müssten.
Zweifellos ist die Aussage korrekt, wenn damit die Rg. Faktura gemeint ist.
Jedoch ist gem. § 10 (1) S. 2 UStG der Eigenanteil als "Preisauffüllender" Betrag dem Entgelt der Krankenkasse hinzuzurechnen.
Oder haben wir einen Gedankenfehler?
Wie löst die Datev dies technisch beim Import?
Thx 🙂
@Wohlgemuth schrieb:Wie löst die Datev dies technisch beim Import?
Auf den Rest kann ich leider nicht eingehen. Aber DATEV selbst löst nichts, da Sie beim Import von ASCII-Daten sagen wie importiert wird. Und wenn Konto und Gegenkonto bereits in den Daten belegt werden, dann liegt es an der Schlüsselung in DATEV ob mit oder ohne USt. Welche Konten in der Fibu angesprochen werden, muss eigentlich in der Branchensoftware vor Export hinterlegt werden.