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Auftragswesen: Abrechnung Jahresrückvergütung in 2021 für 2020 Darstellung der Steuersätze

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letzte Antwort am 13.01.2021 12:15:47 von Nicole-Evelyn_Mueller
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melone22000
Beginner
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Hallo allerseits,

 

unser Unternehmen ist eine Einkaufsgemeinschaft für Gastronomie/Hotellerie, das heißt, wir verhandeln im Auftrag der uns angeschlossenen Gastronomen mit den Großhändlern Preise und Einkaufskonditionen und Bündeln die Einkäufe auf entsprechende Großhändler. 

 

Dafür erhalten wir von den Großhändlern eine Umsatzprovision und die Gastronomen bei Erreichen entsprechender Umsatzzahlen bei den Großhändlern eine Rückvergütung/Umsatzbonus. Die Provisionen und Boni können wir für mehr als 500 Gastronomen/Hoteliers bei mehr als 50 Großhändlern erst nach Ablauf des Kalenderjahres abrechnen, konkret im Januar/Februar erfolgt die Abrechnung mit den Großhändlern, im Februar-März die Ausschüttung der Boni an die Gastronomen. 

 

Nun zu meinem Problem: Wie kann ich im Auftragswesen im Jahr 2021 eine Rechnung/Gutschrift mit 16% USt erstellen, die mir vom Programm nicht in das Jahr 2020 geschoben wird? 

DATEV-Mitarbeiter
Nicole-Evelyn_Mueller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

Sie können die Steuerberechnung im Beleg anhand des Liefer-/Leistungsdatums berechnen lassen. D.h. wenn das Lieferdatum genutzt wird, wird die Buchung in diesen Stapel geschoben, wenn mit Belegdatum gearbeitet wird, in den Stapel des Belegdatum. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

DATEV eG

Nicole Müller

Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen Unternehmen

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melone22000
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Genau das ist mein Problem. Wir werden den Januar-mindestens März daran sitzen die Abrechnungen zu erstellen. Gebe ich als Leistungsdatum den 31.12.2020 an, schiebt das Auftragswesen den Beleg in den Dezember. Dann müsste ich 3-4 korrigierte Voranmeldungen für den Dezember abgeben > Da steht die Steuerprüfung auf der Matte. Es muss doch eine Möglichkeit geben, für einen abgelaufenen Zeitraum eine Abrechnung mit 16% zu erstellen, wäre ja auch für eine Belegkorrektur notwendig.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Nicole-Evelyn_Mueller  schrieb:

Guten Morgen,

 

Sie können die Steuerberechnung im Beleg anhand des Liefer-/Leistungsdatums berechnen lassen. D.h. wenn das Lieferdatum genutzt wird, wird die Buchung in diesen Stapel geschoben, wenn mit Belegdatum gearbeitet wird, in den Stapel des Belegdatum. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

DATEV eG

Nicole Müller

Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen Unternehmen


Diese Lösung ist umsatzsteuerrechtlich falsch. Nachträglich gewährte Boni und Rabatte gehören in den Monat der Abrechnung (also 2021) mit 16% Umsatzsteuer.

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DATEV-Mitarbeiter
Nicole-Evelyn_Mueller
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Lutz,

 

das ist korrekt. Meine Aussage war auch nur, dass wir die Steuer im Auftragswesen nach den Datum im Beleg- oder Leistungsdatum berechnen. Wir können nur Standardsachverhalte abbilden, somit muss das manuell in der Buchhaltung korrigiert werden. 

 

@melone22000 Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerkanzlei, da wir keine buchhalterischen Auskünfte geben dürfen. Vielen Dank! 

 

Viele Grüße,

 

DATEV eG

Nicole Müller

Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen Unternehmen

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letzte Antwort am 13.01.2021 12:15:47 von Nicole-Evelyn_Mueller
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