Hi zusammen,
wir sind gerade ein wenig am rätseln hier im Büro.
Wir nutzen das Rechnungswesen von Simba Computersystemen und da passt unseres Erachtens eine Sichtweise von Simba Computersystemen nicht. Die wollen aber nur was ändern, wenn wir eine passende Rechtssprechung finden.
Es geht um einen Mandanten aus Deutschland, der auf ISt Besteuerung läuft. Dazu hat er regelmäßig Ausfuhrlieferungen (Drittland). OPOS wird gebucht.
Es stellt sich uns nun die Frage, ob die Ausfuhrlieferungen auch unter die ISt Besteuerung fallen und damit zum Zeitpunkt der Zahlung in der Voranmeldung angegeben werden müssen, oder ob diese weiterhin nach der Soll Besteuerung zu berücksichtigen sind und damit zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Simba Computersysteme geht hier den Weg der ISt Besteuerung und nimmt diese erst bei Bezahlung in die Voranmeldung.
Datev geht hier den Weg der Sollbesteuerung. So ist es zumindest dem LexInform Dokument 1007335 zu entnehmen. Das ist auch unsere Sichtweise.
Aber gibt es dazu eine sinnvolle Variante, das USt Gesetz darzulegen, so dass man auf eine diese Sichtweisen kommt? Der Fall ist im USt Gesetz nicht explizit aufgeführt.
Viele Grüße
Thema wurde aus dem Programm-Bereich Steuern und Expertisen verschoben. Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt.
@dasch schrieb:Hi zusammen,
wir sind gerade ein wenig am rätseln hier im Büro....................................................
Viele Grüße
Als Unternehmer wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Da wird Ihnen garantiert kompetent geholfen.