Das geht nur über Buchführung 2025 anlegen und in diesem Jahr (2025) die Stammdaten entsprechend anlegen.
Ansonsten muss man sich das merken.
In KanzleiReWe direkt wüsste ich jetzt auch nicht, aber ich habe für einen solchen Fall eine Aufgabe mit entsprechender Frist und Erinnerung angelegt. Ich hoffe dass das in der Praxis dann an Tag X auch so funktioniert wie in der Theorie angedacht. Da ich seitdem aber ständig über diese "Aufgabe" stolpere, vermute ich, dass ich es nicht vergessen werde. 😂
Stimmt, die Aufgaben sind zum Merken auch gut geeignet.
ggf im DMS als Notiz anpinnen.
Dann stehts immer oben....
so als Plan B
Solche Dinge schreibe ich in meinen Outlook Kalender als Erinnerung zu einem Termin, der mir passend erscheint...
Der Übergang von EÜR zu Buchführung ist mit einigen Vorarbeiten / Geschehnissen verbunden, die schon vor dem 01.01.2025 geplant werden müssen/stattfanden (Erfassung/Feststellung aller Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktiv und Passivposten per 01.01. - Ermittlung Übergangsgewinn), zudem Planung der Organisation der Buchführung/Belege ab 01.01.2025 da ist es kaum vorstellbar dies einfach irgendwie "zu vergessen".
Das ist ja nicht nur wie ein Lichtschalter, der am 01.01.2025 um 0 Uhr angeschaltet werden muss....
So ganz kann ich den Wunsch nach einer "Erinnerung" in Kanzlei-Rewe daher nicht nachvollziehen, insbesondere da die Fragestellung keinerlei Details (Berater? Mandant? Hund, Katze, Maus?) enthält, die dies ggf. nachvollziehabr machen würde.