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Buchhaltung mit Kostenstellen - Einrichtung Grundsatzfrage

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letzte Antwort am 16.01.2017 16:40:37 von f_mayer
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mapex
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hallo,

es geht um eine grundsätzliche frage für das buchen mit kostenstellen. ein neues Mandat hat zwei Niederlassungen und der vorberater hat angeblich über kostenstellen gebucht.

die zweite Niederlassung existiert aber erst seit 2016. bei uns gibt es nun die Überlegung, dass wir anstelle der kostenstelle mit zwei unabhänig von einander bestehenden beständen in KRWE operieren, zumal der vorberater auch noch den SKR04 verwendete und wie den SKR03 haben.

für mich stellt sich die frage, da ich das bisher noch nicht hatte, ob man für die Buchhaltung mit kostenstellen zwingen die Kostenrechnung braucht und das alles dort einrichten muss um gescheite Auswertungen zu bekommen, oder ob es sich bei der Kostenrechnung nur um das masterpiece handelt.

kann man auch im normalen KRWE seine Auswertungen halbwegs so bekommen, dass diese über kostenstellt aussagekräftig sind ohne alles individuell zu erstellen wie BWAs etc. oder muss man wirklich von beginn an das Programm kostenstellen nutzen?

das ist nämlich auch eine Abwägung hinsichtlich aufwand und einarbeitungszeit und vielleicht ist es hier besser, die Buchhaltungen auf andere weise voneinander zu trenn

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
theo
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Geht schon. Ist halt von den Auswertungen sehr eingeschränkt.
ng bab.png

in dubio pro theo
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0815
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Hallo,

nach meinem persönlichen Empfinden ist die Einrichtung des Kost-Systems friemelig (1 - 3 Stunden, je nach Anforderungen; bei nur 2 Kostenstellen ohne iwelche Kontenverteilungen o. ä. wird der Aufwand vllt. 1 Stunde betragen). Wenn das System jedoch steht, sind die Kostenstellen eine feine Sache. Sie haben dann einfache Möglichkeiten, wie bspw. nur Umsätze oder Aufwendungen zu trennen; oder komplexere Möglichkeiten, wie Konten prozentual auf die Kostenstellen aufteilen zu lassen.

Wenn Sie beide Filialen in getrennten KRewe-Beständen buchen, ist der Aufwand des Zusammenführens zum Jahresende möglicherweise am Ende höher (?)

PS: Bin aber auch Kostenstellen-Fan

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Ammon,

nach meiner Einschätzung macht das Buchen mit Kostenstellen nur Sinn, wenn man auch mit der Kostenrechnung arbeitet (mindestens mit Standard-BAB, der Bestandteil eines jeden Rechnungswesen-Programmes ist oder mit Zusatzmodul Kostenrechung compact pro bzw. Kostenrechnung classic pro). Meines Wissens gibt es in Rechnungswesen keine verwertbaren Auswertungen auf Basis der Kostenstellen. Außer vielleicht die Buchungsübersicht (diese wird über Auswertungen | Finanzbuchführung | Buchungsübersicht aufgerufen), die auch nach Kostenstellen/-trägern aufbereitet und angezeigt werden kann.

Es gibt auch die Möglichkeit, die FIBU beider Rechnungswesen-Bestände in einer Kostenrechnung zu konsolidieren (nur möglich mit dem Zusatzmodul "Kostenrechnung classic pro). Dazu müssten die Buchungsstapel aus beiden Rechnungswesen-Beständen in die Kostenrechnung des Konsolidierungsbestandes importiert werden. Das Ergebnis wären zwei getrennte Buchführungsbestände mit gemeinsamen Auswertungen der Kosten- und Leistungsrechnung (BAB, Chefübersichten etc.). Böhmische Dörfer? Es gibt dazu auch ein Dokument (Dok.-Nr. 1070301) auf der Informations-Datenbank Kostenrechnung: Mehrere Rechnungswesenbestände konsolidieren. In Ihrem Falle scheitert dies aber an den unterschiedlichen SKR. Es sei denn, Sie nehmen die Konten beider FIBU-Bestände in die relevanten Konten und die Zeilenstruktur des Konsolidierungsbestandes auf.

Wie aber 0815 schon schreibt, kann die Einrichtung einer solchen Kostenrechnung etwas tricky sein.

Mit freundlichem Gruß

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

DATEV eG

f_mayer
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Man korrigiere mich wenn ich falsch liege (und ich würde mich freuen wenn ich hier falsch liege), aber bei zwei getrennten Rechnungswesenbeständen wird man noch einen Dritten Konsolidierungsbestand anlegen müssen um die Buchführungen für die Steuerprogramme wieder zusammenzuführen? Insbesondere bei der Umsatzsteuer wird man aufpassen müssen, da bei der Konsolidierung ja nur die Kontenwerte übergeben werden, unter Umständen kann es hier zu Verwerfungen kommen.

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mkinzler
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Oder einer der vorhandenen ist Konsolidierungsziel

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f_mayer
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Da wäre ich vorsichtig, ich zitiere aus LEXInform 9211491:

"Für den Empfänger-Mandanten ist die Nutzung der Offene-Posten-Buchführung nicht möglich."

Davon abgesehen würde es mich nervös machen Daten aus einem "Arbeitsbestand" in einen anderen "Arbeitsbestand" zu spielen (mit "Arbeitsbestand" meine ich einen Buchhaltungsbestand in dem man die laufende Buchhaltung führt). Ein eigener Konsolidierungsbestand hat meiner Meinung nach den Vorteil, dass es nicht so schlimm ist, wenn was daneben geht, notfalls alles niederwalzen und nochmal probieren.

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letzte Antwort am 16.01.2017 16:40:37 von f_mayer
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