Guten Morgen liebe Community,
mein AG bietet seit diesem Jahr Firmenfitness mit Eigenbeteiligung an. Nun stelle ich in unserer Buchhaltung fest, dass sich unterjährig Buchungsfehler eingeschlichen haben müssen. Wir buchen im SKR04 und unser Konto 3720 geht nicht auf.
Da ich nicht aus der Lohnbuchhaltung komme, bin ich (noch) nicht sonderlich geübt mit dem Buchungsverfahren von Lohnsachverhalten und auch denke ich, dass es mind. zwei Wege gibt, die nach Rom führen. 😉
Ich finde leider kein Fachbuch, dem ich Beispielbuchungen entnehmen kann und würde mich daher sehr über einen Autausch freuen. Ich kenne aktuell niemanden, der mir aus seiner Praxis berichten könnte.
Ich möchte folgenden Sachverhalt abbilden und befürchte, dass wir aktuell den Aufwand doppelt erfassen. 😞
Wir erhalten eine Eingangsrechnung zur Mitgliedschaft i.H.v. 64,26 € brutto (54,00 € netto). Da der AN einen Eigenanteil i.H.v. 29,90 € inkl. Steuer trägt gilt: Wir dürfen uns die volle Vorsteuer ziehen und müssen USt vom Eigenanteil abführen.
Frage: Wie buche ich die Eingangsrechnung korrekt?
Aktuell buchen wir sie zu 100% auf 6072, dagegen läuft eine Buchung aus der Lohnbuchhaltung, so dass quasi der AN-Anteil auf dem Konto verleibt. Zusätzlich wird aber auch noch einmal das Konto 6130 durch die Lohnverrechnungsbuchungen bebucht. Das irritiert mich.
Frage: Muss ich die Rechnung vielleicht komplett gegen 3720 buchen, weil die Aufwandsbuchungen schon über den Lohnbuchungsbeleg kommen?
Frage: Oder müssten aus der Lohnbuchhaltung andere Buchungen kommen und ich splitte die Eingangsrechnung in 6072 (34,36 €) und 6130 (29,90€) auf?
Frage: Meine Erlösbuchung (29,90 €) habe ich gegen das 3720 zu buchen?
Ich muss dazu sagen, dass unser Lohn & Gehalts-Buchungsbeleg mit Excel erstellt wurde und historisch gewachsen ist. Der Firmenfitnesssachverhalt könnte mangels Kenntnis irgendwie falsch "eingebaut" und verformelt worden sein.
Könntet ihr mir Tipps geben und/oder aufgeben, wie eure Buchungsätze aussehen?
Nette Grüße aus Norddeutschland,
Katherina
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen fröhli 😉
wir buchen im SKR 03 aber die Logik ist ja gleich ...
In der Finanzbuchhaltung wird mit Vorsteuerabzug auf das Konto 6822 (freiwillige Soziallleistungen) der volle Betrag Betrag gebucht. Der Aufwand ist also 1 x drin.
Dann kommen die Lohnbuchungen.
Im Brutto habe ich den AG-Anteil, den lasse ich durch den Lohnbuchungsbeleg auf das Konto 6072 (Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer) verbuchen. Der Nettoabzug dieser Lohnart wird durch den Lohn auf das umsatzsteuerpflichtige Konto 4948 (Verrechnete sonstige Sachbezüge 19%) verbucht. Den Eigenanteil der Arbeitnehmer ziehe ich im Netto ab und diese Buchung kontiere ich im Lohn ebenfalls auf das Konto 4948. Somit habe ich den Bruttobetrag voll der Umsatzsteuer unterworfen (die Vorsteuer aus der Rechnung habe ich in der Finanzbuchhaltung ja gezogen). Als Aufwand hast du nun einmal die volle Rechnung in der Finanzbuchhaltung und den anteiligen Wert (AG-Zuschuss) aus dem Lohn. Diese Buchung aus dem Lohn wird aber durch die Umsatzbuchung "neutralisiert". Somit hast du nur 1 x den Aufwand effektiv erfasst.
Hoffe es war nicht zu kompliziert dargestellt und ich habe geholfen.
Liebe Grüße
Silvia
Liebe Silvia,
herzlichen Dank für deine Antwort. Hast du die Möglichkeit mir deine Erläuterungen in T-Konten oder Buchungssätzen aufzuzeigen? Ich glaube, ich verstehe die Erklärung nicht richtig. Demnach bebuchst du das 6072 im Haben und das 4948 zweimal?
Liebe Grüße
Katherina
Hallo noch einmal,
nein - nicht ganz 😉 Der AG-Aufwand (AG-Zuschuss als Sachbezug) wird im Soll gebucht und der Abzug im Lohn, also die Folgelohnart der Sachbezugslohnart, und den Nettoabzug Eigenanteil Arbeitnehmer buche ich im Haben als steuerpflichtiger Erlös für den Arbeitgeber. Aber ja, ich bebuche 2 x das Konto 4948 (Verrechnete Sachbezüge 19% USt) im Haben, damit ich den vollen Wert der Kostenrechnung auch der Umsatzsteuer unterworfen habe, da ich ja - wie in deinem Beispiel beschrieben - die Vorsteuer aus der Kostenrechnung in Abzug gebracht habe.
LG
Hallo, darf ich fragen wie du die Eingansrechnung nun verbucht hast?
Hast du die Beträge gesplittet auf auf das Konto 6072 (34,36 €) und 6130 (29,90€) gebucht?
Liebe Grüße & Danke im Voraus
Hallo FBS094,
leider wurde das Buchungsverhalten, welches ich mir erarbeitet hatte, vom STB nicht verifiziert, stattdessen stellen wir nun auf das automatische Verbuchen durch Lodas um.
Bisher buchen wir die Eingangsrechnung zu 100% auf 6822 freiwillige Sozialleistungen.
1.)
6822, 54,00 €
VSt.,10,26 €
an Kreditor 64,26 €
Und im Rahmen der Lohnbuchungen müssten diese Buchungen entstehen, um die 100% USt. auch wieder abzuführen.
2.)
6072, 34,36 €
an 4948 27,87 €
an USt, 5,49 €
3.)
3720, 29,90 €
an 4948, 25,13 €
an USt. 4,77 €
Die Buchung Nr. 2 neutralisiert sich und von dem in Buchung Nr. 1 gebuchten 100% Aufwand haben wir einen Teil als Erlös (Nr. 3) vom Mitarbeiter wiederbekommen.
Hilft dir das?
Gruß
Katherina