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Bundesanzeiger Offenlegung fehlende Anzeige bei Nullwert

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letzte Antwort am 03.06.2022 16:37:19 von Lukas_Rudolph
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igorstranz1
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Guten Morgen,

 

bei der Offenlegungsvorschau werden bei Positionen im laufenden Jahr bzw. Vorjahr keine Nullwerte angezeigt, sofern die andere Position einen Wert>0 ausweist.

Als Beispiel: Rückstellungen: laufendes Jahr: EUR 1.000, Vorjahr: EUR 0 --> Anzeige im Vorjahr ist aber leer, also kein Nullausweis.

Das vermittelt den Eindruck, als ob dort ein Wert fehlen würde, obgleich der Wert Null ist. Leider habe ich dazu programmseitig keine Abhilfe gefunden. Bei den Ausweiswahlrechten in den Stammdaten ist die Einstellung auch nicht möglich.

 

Gibt es dazu eine alternative Lösung?

 

Besten Dank

 

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @igorstranz1,

 

um Ihre Frage schnell 🐎  beantworten: Nein, es gibt keine alternative Lösung.

 

Hintergrund

Die Logik beim Ausweis von Nullwerten hat sich im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken geändert. In die Taxonomie-Positionen müssen Werte 🔢 übergeben werden. Da der neue Jahresabschluss unterscheiden kann zwischen einem Nullwert und NIL-Wert (kein Wert), wird das auch bei der Offenlegung entsprechend berücksichtigt.

 

Weitere Informationen

Zu den Nullwerten gibt es das nachfolgende Hilfe-Dokument👍. Zu Ihrem Sachverhalt ist insbesondere das Kapitel 4 relevant, genauer Kapitel 4.2 und in der Tabelle die Zeile Offenlegung Bundesanzeiger.

Neuer Jahresabschluss: Ausweis von Nullwerten („0,00“ oder „-,--“) (Dok.-Nr. 1005911)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

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gnoll
Fortgeschrittener
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Guten Tag,

 

das gewünschte Ergebnis bekommen Sie auch durch (sinnbefreite) "Hin-und-Her-Buchungen" im Vorjahr auf dem entsprechenden Konto.

 

Am Beispiel aktive Rechnungsabgrenzung (SKR03):

1,00 Euro 0980 an 4900 und

1,00 Euro 4900 an 0980 (so buchen, nicht mit Generalumkehr!)

 

Dadurch hat das Konto 0980 im Vorjahr einen Null-Wert und keinen NIL-Wert. Statt des Kontos 4900 können Sie auch jedes andere Konto verwenden.

 

Ist zwar suboptimal, aber es funktioniert...

 

Schöne Pfingsten!

 

G. Noll

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igorstranz1
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Vielen Dank Herr Rudolph. Es wäre wirklich hilfreich, wenn Datev hier eine Lösung anbietet, die eine gesetzeskonforme und korrekte Darstellung erlaubt. Nach § 265 Abs. 2 S. 1 HGB sind im Jahresabschluss immer auch die Vorjahreswerte anzugeben.  Eine "Leerstelle" ist kein Vorjahreswert. Darüber hinaus bin ich es leid, dem Mandanten erklären zu müssen, dass die Leerstelle DATEV-technisch bedingt ist und nicht bedeutet, dass dort eine Zahl fehlt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

I. Stranz

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

@gnoll:

Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Aber👆: Ich würde davon abraten diesen Vorschlag umzusetzen. Aus meiner Sicht besteht hierfür keine Notwendigkeit. Die Buchhaltung wird künstlich aufgebläht. Die Entscheidung und auch die Verantwortung liegt aber letztendlich bei jedem selbst 🙂.

 

Ihr Vorschlag erzielt in der Offenlegung das Ergebnis, weil Sie dadurch künstlich einen rechnerischen Nullwert erzeugen (siehe Kapitel 3 im Dokument  Neuer Jahresabschluss: Ausweis von Nullwerten („0,00“ oder „-,--“) (Dok.-Nr. 1005911).)

 

@igorstranz1:

Wir sind der Überzeugung, dass dieser Ausweis innerhalb der Offenlegung gesetzeskonform 📖 👍 und korrekt ✔️ ist.

 

Die Daten werden elektronisch an den Bundesanzeiger über das XBRL-Format gesendet. Dabei sind Werte zu übertragen. Der neue Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken kann zwischen

  • Nullwerten (Buchung, aber saldiert 0,00) und
  • NIL-Werten (keine Buchung, kein Wert) unterscheiden.

Bei der Übermittlung an den Bundesanzeiger werden Werte ohne Formatierungsinformation übermittelt.  Wenn kein (Vorjahres-) Wert vorhanden ist, wird auch kein Wert übermittelt.

 

Vielleicht hilft Ihnen die Erläuterung in den vorherigen Sätzen in den Gesprächen mit Ihren Mandanten🙂

 

Sollten Sie zu diesem Thema eine Rückmeldung seitens des Bundesanzeigers erhalten, melden Sie sich bitte bei uns. Mir ist bisher keinerlei Beanstandung/Rückmeldung seitens des Bundesanzeigers zu diesem Thema bekannt

 

Freundliche Grüße

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

igorstranz1
Beginner
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Vielen Dank für die Erläuterungen Herr Rudolph. Unabhängig von der m.E. klaren Regelung des § 265 HGB: Bei der Offenlegung von Abschlüssen ist die DATEV-seitige Unterscheidung zwischen Konto mit Nullwert bebucht und Konto nicht bebucht in der Bilanz/GuV nicht zu sehen (da nur Endwerte offengelegt werden). Demzufolge erschließt sich mir nicht die Datev-Logik dieser Differenzierung für die Offenlegung.

 

Für mich stellt sich nur die Frage, ob DATEV diesen Hinweis aufnimmt und in einer der nächsten Versionen als Lösung (ggf. Wahlrecht) anbietet. Ich würde davon ausgehen, dass diese Umsetzung technisch nicht allzu anspruchsvoll sein sollte.

 

Beste Grüße

I. Stranz

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo @igorstranz1,

 

ja, bereits mit dem ersten Beitrag habe ich Ihre Anregung/Kritik/Wunsch in unserem System dokumentiert🖊.  Quasi eine Art Bündel zu dem Thema "Offenlegung und Nullwert (ohne Wert)".

So wissen wir auch in Zukunft wann, wer und über welches Medium einen Wunsch oder Änderungsvorschlag an uns gerichtet hat👍.

 

Unabhängig davon planen wir derzeit keine Änderung bezüglich dem Ausweis der Nullwerte bei der Offenlegung.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 03.06.2022 16:37:19 von Lukas_Rudolph
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