Wir bekommen gerade Bescheide und Nachfragen vom Finanzamt rein bezüglich der Thematik Corona-Soforthilfe. Wir haben zur Verbuchung, das von der DATEV vorgeschlagene Konto #8603 genommen. In der Übergabe an die EÜR scheint der Posten jedoch in den umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen aufzugehen, sodass das FA die Transaktion nicht erkennen kann. Jetzt sind ja aber schon alle 2020er Erklärungen raus. Kann ja nicht alle ändern und #2743 nehmen, wobei ich "Investitionszuschüsse" als Bezeichnung sowieso nicht zutreffend finde.
Wie geht ihr an die Sache ran? Habt ihr dem FA die Gewinnermittlung ggf. gleich mitgeschickt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir haben es so gemacht, wie es auch Haufe beschreibt https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/coronahilfen-richtig-buchen_idesk_PI20354_HI14210143.html und alles auf 2709 gebucht, bislang noch ohne Rückfragen oder Probleme. Entscheidend ist ja, dass es in Zeile 15 der EÜR landet.
Wenn der Posten in den USt-pflichtigen Einnahmen enthalten war, würde ich schon überlegen, die Erklärungen erneut zu übermitteln, ansonsten beim nächsten mal...
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Wir haben die auf Konto #2510 (SKR 03) verbucht und haben bisher bei keiner 2020er Steuererklärung dazu Rückfragen erhalten. Die Steuerbescheide dazu sind auch alle durch.
Eventuell hilft das nachfolgende Dokument (zwar nicht für die Vergangenheit, aber für die Zukunft) ...
Buchungsmöglichkeit der "Corona-Soforthilfe" und anderer Wirtschaftshilfen - DATEV Hilfe-Center
Dort steht unter 3.1 sinngemäß, dass bei der Übergabe der Werte von Konto # 8603 in die EÜR die Betriebseinnahmen (manuell) der richtigen Art zugeordnet werden müssen.
Ich habe das Konto # 2743 bebucht, da war das nicht erforderlich.
ja mega. vielen Dank. den Hinweis haben wir wohl übersehen. Ich buche das jetzt bei den betreffenden Mandanten nochmal um und übermittel neu, um weitere Nachfragen zu vermeiden. Dank euch allen!