Liebe Datev-Community,
folgendes Problem in Kanzlei-REWE, Buchungsjahr 2020:
In der Anlagenkarte, Register Abschreibung ist die Auswahl einer Sonderabschreibungsart im Bereich Steuerrecht nicht möglich ("ausgegraut"). Gleichzeitig ist eine Auswahl in 2021 aber für das WG möglich. Das zieht sich durch alle WG - so auch bspw. bei in 2019 angeschafften WG: Auswahl in 2019 und 2021 möglich, nicht aber in 2020.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Vielen Dank!
Sie müssen zuerst in den Stammdaten ( Anlage) erfassen dass eine Sonderabschreibung im steuerrechtlichen Bereich zulässig ist, nur dann geht das Feld Sonderafa auf bzw. ist nicht mehr ausegegraut.
Das Problem ist, dass die Auswahl einer Sonder-AfA-Art nicht möglich ist. Ich gehe auf die Inventarübersicht -> Doppelklick auf das Inventar und habe weder in der Registerkarte Abschreibung noch in der Registerkarte Sonderabschreibung die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung auszuwählen. Im Folgejahr geht es, allerdings bringt mir das für das relevante Bearbeitungsjahr wenig.
Im Inventar auf dem REiter Sonderabschreibung müssen Sie eine zulässige Art auswählen, dann können Sie beim Reiter Abschreibung im Feld Sonderabschreibung eine Sonderabschreibung erfassen.
Hallo zusammen,
wenn das Feld "Sonderabschreibungsart" nur in einem Wirtschaftsjahr inaktiv ist, kann es an einem vorangengangenen Datenaustausch liegen.
Um den Sachverhalt zu klären, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice: Per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt.
Viele Grüße aus Nürnberg
B. Schneider
DATEV eG
Service Anlagenbuchführung
Hallo! Wir haben bei einigen Mandanten das gleiche Problem. Konnten Sie es mittlerweile lösen?
Ich habe genau das gleiche Problem und es liegt kein vorangegangener Datenaustausch vor.
Ändert man in Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten unter Vorbelegung die Sonderabschreibungsart auf z.B. § 7g EStG, werden alle Inventare mit Sonderabschreibungsart § 7g EStG angelegt. Aber auch dann kann ich keine Änderung auf - z.B. KEINE Sonderabschreibung - vornehmen.
Es liegt wohl ein Programmfehler vor ... oder?!
Ist die Sonderabschreibung im Inventarstamm eingerichtet ( aus der Inventarübersicht)
Nein - das ist ja das Problem! Das Feld ist ausgegraut.
Das ist ja eben gerade nicht möglich.
Im Jahr des Zugangs auch beim Inventar ausgegraut ?
Sie haben gesehen dass sich die 2 Bilder unterscheiden ? a) das ist der Zugang (Bild 1) b) das sind die Stammdaten des Inventars.
Wenn das auch im Jahre des Zugangs so ist , dann bleibt wohl nur ein SK bei Datev, die können sich auf ihren Rechner schalten und mal sehen wo das problem liegt.
Wir arbeiten so, dass die Möglichkeit zur Sonder-Afa erst bei Erstellung des Jahresabschlusses erfasst wird, wenn sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen.
Es soll z.B. der Jahresabschluss für 2020 erstellt werden, die Buchführung für 2021 ist bereits angelegt.
Es wäre nun tatsächlich möglich, für Anschaffungen in 2021 die Möglichkeit zur Sonder-Afa zu erfassen. Aber für Anschaffungen aus 2020 - quasi rückwirkend - geht das bei manchen Mandanten nicht mehr. Bei anderen Mandanten funktioniert es dagegen problemlos.
Ein Datenaustausch hat auch bei uns bei keinem der betreffenden Mandanten stattgefunden.
Hallo,
außer einem Datenaustausch können auch Einstellungen in den Stammdaten der Grund für inaktive Sonderabschreibung sein.
Wenn nur ein Bereich vorliegt ("nicht festgelegt") und der Mandant ein Bilanzierer ist, dann ist die Kontenzweckprüfung in den Stammdaten ausschlaggebend.
In Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Basisdaten Kontenzweckprüfung | die Kontenzweckprüfung unterstellt eine: muss "Steuerbilanz" eingestellt sein. Nur dann, ist eine Sonderabschreibung möglich.
Weitere Informationen zu den Stammdateneinstellungen und deren Auswirkungen finden Sie hier: Hilfe-Dok. 1002753 (Vorbelegung der Kontenzweckprüfung bei Mandanten ohne Bereiche).
Wenn mehrere Bereiche vorliegen (z.B. Handelsrecht und Steuerrecht), wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport. Wir analysieren dann den betroffenen Bestand.
Viele Grüße aus Nürnberg
Hallo,
in einem unserer Fälle wird der Gewinn nach §4 (3) EStG ermittelt, es ist kein Bereich festgelegt.
Im laufenden Geschäftsjahr (2021) könnte die Möglichkeit der Sonder-AfA erfasst werden, nur rückwirkend in 2020 ist es nicht möglich.
Viele Grüße
§ 4 Abs. 3 nur eine Bereich angelegt => völlig richtig,
Mich würde interessieren wenn sie dann im JA 2020 sind wie wird dort versucht die Sonder Afa nach §7g anzulegen . Welche Schritte tun Sie ?
Hallo,
es handelte sich um einen Software-Fehler auf Seiten Datev. Die Lösung war die Kontaktaufnahme zum Support, der den Datenbestand per Export an die Fachabteilung weitergeleitet hat. Der reparierte Datenbestand wurde dann wieder eingespielt.
Beste Grüße
Vielen Dank für die Antwort... dann ist ja alles klar! 🙂
Ich öffne die Inventarübersicht, wähle das entsprechende Inventar aus, gehe zur Registerkarte "Sonderabschreibung" und wähle dann unter "Sonderabschreibungsart" die gewünschte Sonderabschreibungsart aus. Dann kann man Sonderabschreibung in Anspruch nehmen oder auch nicht.
Funktioniert in 98% aller Fälle...
Dann ist der Fehler ja gefunden, wenn der Datenbestand fehlerhaft war, macht das Sinn, warum das nur bei einzelnen Mandanten nicht funktioniert hat.
im Folgejahr 2021 für ein WG aus 2020.
da sollte eine Fehlermeldung kommen
Das stimmt, da kommt die Fehlermeldung.
Aber wir legen ja nicht in 2021 die Möglichkeit zur Sonder-Afa für ein in 2020 angeschafftes Inventar an sondern in 2020. Wenn das Feld nicht grau hinterlegt ist. 🙂