abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Festschreibepflicht ab August ! Fehlende DATEV Unterstützung

40
letzte Antwort am 25.10.2019 08:27:33 von psar55
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 31 von 41
400 Mal angesehen

Hallo Herr Ziegler,

wäre nicht die Frage warum Sie aus einem Fremdsystem regelmäßig falsche Buchungen erhalten? Wenn es keine Fehler gibt können Sie auch keine Fehler versehentlich festschreiben. Und wenn es Fehler gibt dann ist das protokolliert und Sie können die Fehler ja dann korrigieren mittels Generalumkehr oder Umbuchung.

Zudem wäre die Frage wieso Sie trotz Kontendurchsicht scheinbar so viele Fehler in verschiedenen Zeiträumen haben, dass Sie eine Funktion benötigen mit der diese Buchungen massenweise in verschiedenen Zeiträumen korrigiert werden können, vielleicht können Sie dies noch etwas genauer erläutern. Klar, Fehler passieren, aber dann korrigiere ich das einmal mit händischem Aufwand und weiß für die Zukunft wie es richtig ist, dann hab ich ja immer nur den aktuellen Zeitraum in dem ich es bearbeiten muss und wenn es aus dem Vorsystem falsch kommt muss man dort ansetzen dass der Fehler erst gar nicht erzeugt und somit auch nicht per Schnittstelle übertragen wird.

Ich bin zudem gerade bzgl. E-Bilanz stutzig geworden: Buchen Sie jede Buchung einzeln um also stornieren die alte und buchen die richtige neu ein oder buchen Sie den den Gesamtsaldo um?

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 32 von 41
400 Mal angesehen

Hallo Herr Brost,

Sie sind Techniker/Informatiker, oder buchen Sie regelmäßig selbst umfangreiche Mandate?

Zudem wäre die Frage wieso Sie trotz Kontendurchsicht scheinbar so viele Fehler in verschiedenen Zeiträumen haben

Das passiert bspw., wenn der Mandant selbst bucht und seine UStVAs übermittelt, und die Kanzlei den Abschluss erstellt.

wenn es aus dem Vorsystem falsch kommt muss man dort ansetzen dass der Fehler erst gar nicht erzeugt und somit auch nicht per Schnittstelle übertragen wird

Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie Techniker/Informatiker sind Sicher ist das der Königsweg. Ich kann den Mandanten auch auf vieles hinweisen – ob er sich jedoch daran hält, bleibt nun mal ihm überlassen. 'Der Kunde ist König' – und wenn der König entscheidet, so zu buchen, wie es seinen Vorstellungen entspricht, dann ist das so; und die (steuerlichen) Korrekturen finden erst im Abschluss statt. Manchmal entstehen auch 'Übertragungsfehler', die nicht ausgeräumt werden können; z. B. zwischen Lexware und Datev bei USt nicht fällig, wenn die Rechnungsnummern nicht 1:1 übereinstimmen (so zumindest mein Wissensstand). Selbst wenn in manchen Fällen eine Änderung an der Ausgangssoftware möglich wäre, kommt es vor, dass der Mandant sie begründet oder unbegründet verweigert. Dann muss der Datenabnehmer, also der Buchhalter oder Abschlussbearbeiter, sich diesem Umstand bestmöglich anpassen. Denn er ist nunmal keine Behörde, sondern ein Dienstleister.

Viele Grüße.

meysa
Beginner
Offline Online
Nachricht 33 von 41
400 Mal angesehen

Ich persönlich habe bisher noch keine Probleme damit gehabt, da ich normalerweise nur Daten im csv-Format importiere und dort eben vor dem Einspielen kurz das Festschreibekennzeichen kontrolliere.

Außerdem lege ich für jeden Import einen eigenen Stapel an.

Sollte dann doch mal ein Fehler vorliegen und die Daten sofort festgeschrieben werden, kann ich den Stapel zwar künftig nicht mehr löschen, aber immerhin komplett stornieren.

Danach würde ich mich dann darum kümmern, dass die Import-Datei das Kennzeichen "nicht festschreiben" enthält.

Wenn ich die Stapel doch weiterhin ohne Festschreibung einspielen und kontrollieren kann, dann sollten doch eigentlich nicht reihenweise falsche Buchungen festgeschrieben werden...

Oder ist es tatsächlich so ein großes Problem, die Importdateien künftig alle mit dem Kennzeichen "nicht festschreiben" zu bekommen?

0 Kudos
anjabusse
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 34 von 41
400 Mal angesehen

Hallo,

ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass eine Festschreibung nicht erfolgen kann, wenn auch nur ein Bestandteil für eine korrekte Buchung in der Ursprungsdatei fehlt (z.Bsp. bei einer Buchung fehlt Konto oder Gegenkonto)?

Vllt. hilft das dem ein oder anderen hier.

Viele Grüße,

frgntz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 35 von 41
400 Mal angesehen

Oder die csv-Datei aufmachen, in die Zelle U1 eine 0 setzen und schon hat sich das Thema Festschreibung erledigt.

0 Kudos
anjabusse
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 36 von 41
400 Mal angesehen

.... so in der Art meinte ich das auch 🙂

0 Kudos
zieglerconsult
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 37 von 41
400 Mal angesehen

Es ist ja prima wenn bei Ihnen kaum Fehler passieren. Aber die Darstellung 0815​ ist ein absolut praxisnahes Szenario.

Ich kann noch als Beispiel dazu sagen, dass einfach andere Entscheidungen zur besseren BWA-Darstellung dazu kommen können. Wenn also wirklich gestalterisch bereits gebuchtes wieder umgebucht werden muss, zb. Kalk. AfA angepasst, oder eine Renovierung der Raumkosten die dann doch später anders bewertet wird als vom Buchhalter gedacht. Es gibt so viele Möglichkeiten eine Buchhaltung zu gestalten und dazu gehört auch das steuerlich zulässige Umbuchen (selbst mehr als eine Buchung am Stück). Hier ist der erste Anlaufpunkt das FIBU Konto - nicht die Primanota, nicht "Datenmüll" des Mandanten. Erst die Überprüfung und Einordnung der Buchungen macht den Abschluss.

Noch ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, sie Buchen, aus versehen, weil es in Lohn falsch geschlüsselt war oder der Mitarbeiter die Stelle wechselt 12 Monate die Kosten mehrerer Mitarbeiter auf Löhne (Arbeiter) obwohl es Gehälter sind. Sind beides Personalkosten klar, aber das eine Konto ist 4110 und das andere 4120 (SRK03). Stellen Sie sich dann gern hin und machen gerne 12 mal rechte Maustaste "Generalumkehrbuchung erzeugen" ? Sicher nicht...oder rufen Sie dann nacheinander 12 Primanotenstapel auf uns suchen sich die Buchung raus? Bestimmt auch nicht. Die Funktion fehlt und ist überfällig!

0 Kudos
meysa
Beginner
Offline Online
Nachricht 38 von 41
400 Mal angesehen

Ich habe nicht gesagt, dass kaum Fehler passieren. Ich bezog mich darauf, dass ich die Buchungen vor dem Festschreiben kontrolliere, also Konten abstimme. Und danach sollten eigentlich nicht mehr reihenweise falsche Buchungen vorhanden sein, die dann festgeschrieben werden.

Eine falsche Schlüsselung im Lohn z.B. oder eben vom Mandanten auf falsche Konten gebuchte Sachverhalte etc. kann ich doch dann direkt ändern (Buchung bearbeiten).

Das was Sie an Umbuchungen ansprechen, hat doch nichts mit der Tatsache zu tun, dass Import-Dateien ohne entsprechendes Kennzeichen festgeschrieben werden. Es geht hier dann vielmehr um grundsätzliche Umbuchungen im Abschluss.

Übrigens, zu Ihrem Beispiel:

Nein, ich würde sicher nicht 12 Buchungen umkehren und neu buchen. Ich würde im Abschluss den Betrag in einer Summe umbuchen. Wozu 12 Einzelbuchungen?

0 Kudos
chrisocki
Experte
Offline Online
Nachricht 39 von 41
400 Mal angesehen

Hallo,

ohne nochmal alle Beiträge zu lesen...

1. Die Festschreibungskennzeichen (0 nicht festgeschrieben / 1 festgeschrieben) haben ihre Gültigkeit und werden Stand heute in Rewe Version 8.11 ausgewertet. Wenn das Vorsystem das Kennzeichen mitliefert, sollte das kein Problem sein.

2. Buchungsstapel mit !technisch" falschen Buchungssätzen (Bsp. Vorsteuerkennzeichen auf Automatikkonto) sind ungültig und der Buchungsstapel wird bei Übernahme ebenfalls nicht festgeschrieben. Es werden nur Stapel direkt festgeschrieben, die !technisch" einwandfrei sind.

3. DATEV-Format oder ASCII-Dateien können mit dem Windows-Editor aufgerufen und editiert werden. Es reich am Ende der Datei eine Zeile mit "Unfug" zu erfassen und der Stapel ist bei dem folgenden importieren ungültig, somit nicht festgeschrieben.

Grüße

Chr.Ockenfels

0 Kudos
mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 40 von 41
400 Mal angesehen

Oder die csv-Datei aufmachen, in die Zelle U1 eine 0 setzen und schon hat sich das Thema Festschreibung erledigt.

Genau diese Manipulation vor dem Einspielen soll nicht erfolgen und ist üblicherweise auch nicht notwendig..

Normalerweise soll der Vorlauf ohne Manipulation usw. eingespielt werden und im Protokoll vermerkt sein, daß die Festschreibung vom Mandanten übernommen wurde.

Trotz- alledem...
Die Abstimmung findet im Kontoblatt statt und wenn bemerkt wird, daß uns der Mandant Mist zum Einspielen geliefert hat (verkehrte Zeitraum- Abgrenzung) und so 10.000 Ausgangsrechnungen doppelt verbucht wurden, dann muß es ein Undo geben.

Auch könnte ein in ReWe nicht nachgetragener Steuer- Automatiks- Schlüssel in den Stammdaten der Mandanten- Software inhaltlichen Mist produzieren.

Es wäre so einfach, den eingespielten Vorlauf einfach zu löschen, solange noch nichts weiter passiert ist. Damit hätten wir den Zustand, als hätte der Mitarbeiter 15 Minuten lang nichts getan...

So muß der Admin die Sicherung vom Vortag in vielen aufwendigen Schritten zurückspielen, ohne daß es auch nur einen einzige Eintrag im Aktivitätenprotokoll gibt..

PS: eine vom Mandanten gebuchte Versicherung mit 19% Steuerabzug wird natürlich generalumgekehrt und korrekt eingebucht. Das gut Ding muß schließlich dokumentiert sein.

psar55
Beginner
Offline Online
Nachricht 41 von 41
400 Mal angesehen

Hallo zusammen,

es stellt sich doch grundsätzlich die Frage was passiert, wenn man Buchungssätze verändert bzgl. der Sanktionen seitens des FA's. Wenn man bei einer Betriebsprüfung die Ursprungsdatei vorweisen kann, die Vorgehensweise von Änderungen schlüssig in einer SOP dokumentiert und auf alle Fälle mit dem Senden der USt-VA festschreibt, dann sollten zugünftige Auseinandersetzungen mit dem FA keine Chance haben.

Wenn aber wild in den Buchungssätzen herumgepfuscht wird, dann hat man natürlich ein Problem.

Der Versuch seitens der Behörden zurück zum handgeschriebenen Journal sich zu bewegen, wo jede Veränderung sichtbar war, ist eine ausgesprochen anspruchsvolle Forderung. Hierzu müssten vor allem die liefernden Programme zu einem Standard verdonnert werden, nicht nur der Import.

Grundsätzlich wird doch unterstellt, dass man böswillig Buchungssätze verändert um Steuerhinterziehung zu begehen. ODER, dass schlecht ausgebildete Kräfte die Buchhaltung bearbeiten und unwissentlich Buchungssätze (mit wesentlicher Steuerauswirkung) verschwinden lassen, etc. Diese Unterstellung müsste vom Finanzamt erst mal nachgewiesen werden.

Nach wie vor sollte der gesunde Menschenverstand eingeschaltet werden und nicht prinzipientreu irgendwelchen Vorschriften gefolgt werden. Ich wundere mich auch über die Steuerberater und ihren Organisationen, dass diese das Thema nicht deutschlandweit aufgreifen und sich in Berlin beschweren. Entweder ist das schlechte Gewissen doch ziemlich stark oder man ist so weit weg von der Bearbeitung einer Buchhaltung (dem Grundstock jeder betriebswirtschaftlichen Entscheidung), dass kein Verständnis für die Alltagsprobleme der Buchhaltungskräfte vorhanden ist.  Die Wertschätzung der Buchhaltungsarbeit drückt sich ja auch in Form der Bezahlung aus !!

Bedeutet:

Endgültig muss der Chef die Vorgehensweise festlegen - und zwar machbar - zusammen mit dem Mandanten !!

40
letzte Antwort am 25.10.2019 08:27:33 von psar55
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage