Hallo zusammen,
kann mir jemand ein "schönes" Konto nennen, wo ich die Abfindung für den Ausscheiden Gesellschafter(kein beherrschender) verbuchen kann? Im Jahr 2019 sind zwei Gesellschafter ausgeschieden und ein neuer eingetreten.
Fall 1: Das Stammkapital der Gesellschaft reduziert sich. Der Ausscheidende erhält eine Abfindung in Höhe von 3.000,00 und sein eingezahltes Kapital zurück. Ursprünglicher Kapitalanteil EUR 1.850,00, der eingezogen wird. Welches Konto für die Abfindung?
Fall 2: Das Stammkapital beim Ausscheiden des 2. Gesellschafter wird nicht mehr reduziert; es tritt ein neuer Gesellschafter ein; das Kapital wird entsprechend auf die Gesellschafter zu gleichen Teilen übertragen.
Auch hier erhält der Gesellschafter eine zusätzliche Abfindung in Höhe von EUR 3.000,00. Der Anteil am Kapital 1.850,00 wird auf die verbleibender Gesellschafter verteilt.
Es geht mir insbesondere um die Verbuchung der Abfindungen.
Danke
Petra Hilmes
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wer zahlt muss die Abfindung bezahlen? Die GmbH oder der/die neue/n Gesellschafter? Oder ist es eine Abfindung aufgrund einen Arbeitsverhältnis? Werden die Anteile eingezogen?
Sollte die GmbH die Anteile des Gesellschafters erworben haben (Notarieller Vertrag zwischen der GmbH und dem ehemaligen Gesellschafter), dann handelt es sich um eigenen Anteile. Diese Sachverhalte werden im Lexinformdokument 0906024 mit Kontonummer abgehandelt.
Wurde der Vertrag zwischen zwei Gesellschaftern geschlossen, dann ist auf Ebene der GmbH grundsätzlich nichts zu buchen.
Es sind 2 Gesellschafter in einem Jahr, die das betrifft:
Der Vertrag (leider nur einer! man wollte den Notar sparen😥) wurde zwischen der GmbH und den Gesellschaftern geschlossen (alle).
Zahlen muss die GmbH.
Das Arbeitsverhältnis wurde separat abgehandelt.
ach ja,
bei dem einem Gesellschafter wurden die Anteile eingezogen,
bei dem anderem wurde der Anteil auf die verbleibenden Gesellschafter zu gleichen Teilen übertragen.
alles in einem Vertrag...
Dann handelt es sich um den Erwerb und den Verkauf von eigenen Anteilen. Somit dem Lexinformdokument folgen.