Liebe Community,
welche Buchungssätze verwendet Ihr für die Buchung der Umsatzsteuer nach § 13b UStG (Kosten für Google Ads / Adwords), wenn die GmbH Kleinunternehmer ist?
Ich finde keinen Buchungssatz, wo sich Zahlung der Umsatzsteuer als Aufwand auf den Jahresüberschuss auswirkt.
Vielleicht denke ich falsch, aber wenn Google Adwords in Deutschland sitzen würde, würden z.B. 100 € Nettobetrag + 19 € USt = 119 € gezahlt werden und die 119 € würden sich als Aufwand auf den Jahresüberschuss auswirken.
Wenn ich jedoch die 19 € als Umsatzsteuervorauszahlung (#3820) oder als Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19% (#3837) buche, werden die 19 € nicht ergebniswirksam, nur die 100 €.
Vielleicht könnt Ihr mir hier auf die Sprünge helfen. Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bilanzier dieser Kleinunternehmer? Falls nein, wird erst die Zahlung ans FA ergebniswirksam. Falls er bilanziert, landet die USt auf einem Verbindlichkeitskonto, und da muss sie ja irgendwie hinkommen, und ich sehe nur den Weg über ein Aufwandskonto, wodurch auch dies ergebniswirksam ist.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, die GmbH bilanziert und ist zudem wegen überwiegend umsatzsteuerfreier Einkünfte zugleich Kleinunternehmer.
Die Gegenbuchung kommt von der Bank, von der die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für die 13b-Google-Adwordskosten abgegangen sind.
Ich sehe die Buchungssätze
3820 Umsatzsteuervorauszahlungen an Bank &
3837 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % an 3820 Umsatzsteuervorauszahlungen
Allerdings wird hierüber kein Aufwand erfasst. Eventuell sind meine Buchungssätze falsch oder unvollständig.
Oder, der Kleinunternehmer hat hier den Nachteil, bei im EU-Ausland sitzenden Leistungserbringern die Umsatzsteuer nicht als Aufwand buchen zu können (zusätzlich zum Nachteil, dass der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht durch eine korrespondiere Vorsteuer-Buchung neutralisieren kann).
Ich weiss nicht, ob ich das richtig verstanden habe.
Die abzuführende Umsatzsteuer käme bei mir auf das entsprechende Verbindlichkeiten-Konto, die Vorsteuer auf 6860 (nicht abziehbare VoSt), damit ist der Betrag im Aufwand.
Hallo,
bei Nutzung des passenden Steuerschlüssels wird die nicht zu berücksichtigende Vorsteuer aus dem 13b-Sachverhalt auf dem Aufwandskonto automatisch gebucht. Hier das Beispiel mit den 100,00 EUR:
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Die Aufwandsbuchung muss wie bereits gesagt mit dem richtigen Steuerschlüssel erfolgen. M.E. wäre hier die 95 zu nutzen:
Dann sollte der Rest automatisch stimmen. Der Aufwand steckt nicht in der Umsatzsteuer, sondern in der nicht abziehbaren Vorsteuer.