abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kapitelrücklage bei GmbH & Co. KG

1
letzte Antwort am 20.12.2024 11:17:18 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
simonw_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
80 Mal angesehen
Kann jemand bei folgendem Fall helfen?
 
Wir haben eine Ausgliederung e. K. in GmbH & Co. KG in 2024. Zum 01.01.2025 tritt ein zweiter Gesellschafter in die KG ein.
 
Als Gegenleistung für die Vermögensübertragung (e. K. in KG) erhält der Gesellschafter (früherer e. K.) die Erhöhung seines Kommanditanteils/Festkapitals kostenfrei mit Gewinnbezugsrecht. Der Erhöhungsbetrag des Kommanditanteils wird zum Nennbetrag ausgegeben. "Soweit der Wert des übertragenden Vermögens den Nennbetrag des Erhöhungsbetrages des Kommanditanteils übersteigt, ist dieser Differenzbetrag in die Kapitalrücklage der KG einzustellen. Eine Vergütung ist nicht geschuldet".
 
Wie ist das buchhalterisch zu erfassen?
Der Erhöhungsbetrag soll nur dem früheren e. K. zustehen, nicht dem ab 2025 neu eintretenden Gesellschafter. Kapitalrücklagen sind aber "gesamthänderisch gebunden" und allen Gesellschaftern zuzurechnen.
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
60 Mal angesehen

Bei einer GmbH gibt es das steuerliche Einlagenkonto, welches anteilig alle Gesellschafter betrifft, aber bei einer GmbH & Co. KG hat man doch diverse Kapitalkonten, von denen jedes einem bestimmten Gesellschafter zuzurechnen ist?

0 Kudos
1
letzte Antwort am 20.12.2024 11:17:18 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage