Kann jemand bei folgendem Fall helfen?
Wir haben eine Ausgliederung e. K. in GmbH & Co. KG in 2024. Zum 01.01.2025 tritt ein zweiter Gesellschafter in die KG ein.
Als Gegenleistung für die Vermögensübertragung (e. K. in KG) erhält der Gesellschafter (früherer e. K.) die Erhöhung seines Kommanditanteils/Festkapitals kostenfrei mit Gewinnbezugsrecht. Der Erhöhungsbetrag des Kommanditanteils wird zum Nennbetrag ausgegeben. "Soweit der Wert des übertragenden Vermögens den Nennbetrag des Erhöhungsbetrages des Kommanditanteils übersteigt, ist dieser Differenzbetrag in die Kapitalrücklage der KG einzustellen. Eine Vergütung ist nicht geschuldet".
Wie ist das buchhalterisch zu erfassen?
Der Erhöhungsbetrag soll nur dem früheren e. K. zustehen, nicht dem ab 2025 neu eintretenden Gesellschafter. Kapitalrücklagen sind aber "gesamthänderisch gebunden" und allen Gesellschaftern zuzurechnen.