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Kein Anlagespiegel mehr, wenn kein ANLAG eingesetzt wird?

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letzte Antwort am 30.01.2024 14:23:18 von Brigitte_Schneider
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Gelöschter Nutzer
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Wenn die Umstellung auf Kontenzwecke erfolgt ist, steht im Dokument 1004218 : Wenn Sie das Programm DATEV Anlagenbuchführung nicht einsetzen, können Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen keinen Anlagenspiegel mehr ausgeben.

Für einen selbstbuchenden Mandanten erstelle ich den Jahresanschluss. Das Anlagevermögen ist umfangreich (mehr als 2000 Inventare) und wird vom Mandanten selbst gepflegt. Bislang konnte ich mit der Erfassung von AHK Werten auch in Rewe einen Anlagespiegel ausgeben., Das geht jetzt nicht mehr. Für Offenlegung und E-Bilanz gibt es Hilfen, für die Jahresabschlussausgabe leider nicht. Ich habe versucht die Inventare in Anlag zu importieren. Da gibt es - nicht ganz unerwartet - leider viele kleine Differenzen (z.B. Nachaktivierungen)

Benötigt das niemand? Oder nur die Abschlussprüfer, bei denen die Programme zur Abschlussprüfung das ermöglichen?

cro
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Soweit ich das richtig verstehe: Wenn eine Sicherung des Mandanten eingespielt wird, ist Anlag mit dabei? Der Haken muss meines Wissens immer händisch gesetzt werden.

 

cro_0-1705916118671.png

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Hallo @cro ,

vielen Dank. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Mandant nicht mit Datev bucht.. 😞

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wwinkelhausen
Meister
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Das Dokument ist da ja ziemlich eindeutig. Wir haben bei selbstbuchenden Mandanten mit umfangreichem Anlagevermögen entweder Anlagenbuchhaltung ohne Rechnungswesen beim Mandanten im Einsatz oder haben in den Jahren im Abschluss das Anlagevermögen selbst in Anlag eingerichtet und jährlich weitergeführt.

Ich würde probieren, pro Anlagenspiegel-Position ein Wirtschaftsgut anzulegen und das so zu mißbrauchen, die ganze Position abzubilden. Ist zwar auch Arbeit, aber weniger als die 2000 WGs einzutippen.

Dinosaurier
DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @wwinkelhausen

 

ja, das stimmt. Sie können mit den Werten aus der Fremdbüchführung des Mandanten eine "fiktive Anlagenbuchführung" erstellen. Sie erfassen pro Konto ein "Sammelinventar"und können damit einen Anlagenspiegel im Jahresabschluss ausgeben, mit der E-Bilanz übermitteln oder für die Offenlegung verwenden. 

 

Die Vorgehensweise wird in diesem Dokument beschrieben: 
Anlagenbuchführung: Anlagenspiegel bei Mandanten mit Fremdsoftware 

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Schneider,

vielen Dank, das probiere ich mal aus.

@alle: Hat das schon mal jemand ausprobiert? Ich fände das ja ziemlich spooky, wenn  das auch in den Folgejahren klappen würde, ein Sammelinventar so umzumodeln, dass es passt (auch bei Abgängen, AfA Anpassung etc...)

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wwinkelhausen
Meister
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Man muss halt mit den Bewegungen etwas aufpassen. Der Vollabgang eines WG ist beim Sammelposten dann meist nur ein Teilabgang, bei dem man dann alle Punkte ausfüllen muss. AfA manuell anpassen klappt auch gut, ist halt nur etwas mühsam.

Dinosaurier
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Gelöschter Nutzer
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@wwinkelhausen  schrieb:

AfA manuell anpassen klappt auch gut, ist halt nur etwas mühsam.


... aber sicher nicht so mühsam, wie 2000 Inventare einzuspielen und zu prüfen...

Vielen Dank für die Hinweise 🙂

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau @Brigitte_Schneider ,

können Sie im Dokument 1004218 bitte einen Hinweis auf das Dokument 1028668 aufnehmen? In dem Dokument 1004218 steht nämlich noch, dass das nicht geht..

Danke und viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

wir haben das Dokument 1004218 ergänzt. Im Kapitel 3.2 wird jetzt die Möglichkeit beschrieben, einen Anlagenspiegel für Mandanten mit Fremdsoftware zu erstellen (mit Link auf das Dokument 1028668). 

 

Danke für den Hinweis und viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 30.01.2024 14:23:18 von Brigitte_Schneider
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