@Timo_Gehle Ich habe das BMF-Schreiben teilweise zumindest anders interpretiert als Sie anscheinend. Ich kann dem Gesetz und dem Schreiben nur eine Empfangspflicht entnehmen. Es ist klar, dass der XML-Teil die eigentliche Rechnung ist, aber ich kann nicht erkennen, dass man verpflichtet ist, nur mit dem XML-Teil zu arbeiten. Dass das sinnvoll ist, steht außerfrage. Dass man so einem Betrüger aufsitzen kann, dessen XML vom PDF-Teil abweicht auch. Weiterhin lese ich das BMF-Schreiben so, dass man sich in der Übergangszeit 2027 nicht schlau machen muss, ob der Absender eventuell schon eine E-Rechnung schreiben müsste. Ich bin der Meinung, dass die DATEV mit ihren Informationen zumindest leichte Panik unter den kleinen Unternehmen erzeugen will, um schnell möglichst viele an sich zu binden. Wenn in der Überschrift steht E-Rechnungspflicht ab 01.01.25 und erst später im Text die Übergangsfrist für die E-Rechnungsschreibung kommt, ist das meines Erachtens reißerisch. Warum sollten Mandanten mit der E-Rechnungsschreibung warten? Das ist ganz klar, eine ganze Reihe älterer Mandanten will sich nicht mehr damit auseinandersetzen und wird 27 oder 28 das Unternehmen aufgeben oder abgeben. Außerdem haben wir viele Mandanten, die mit den jetzigen E-Rechnungs-Programmen die bisherige Form ihrer Rechnung nicht mehr abbilden können und hoffen, dass bis zur Pflicht noch branchenspezifische Programme kommen. Eine weitere Gruppe nimmt die Empfangspflicht zum Anlass, digitale Wege durch die Firma für die Belege zu entwickeln. Und die wollen sich nicht noch eine zweite Baustelle aufmachen, denn die normale Arbeit muss ja auch noch gemacht werden. Ich bin auch der Meinung, dass sowohl die Bürokratieentlastungsberechnungen des Bundes als auch Ihre Berechnungen zu den Ersparnissen übertrieben sind. Die Praxis ist immer etwas trickreicher als die Versuche in Ihrem grünen DATEV-Türmchen.
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