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E Rechnung

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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jjunker
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Es istnicht unser Job, Mandanten ein E-Rechnungslösungzu präsentieren oder gar zu verkaufen,wenngleich auch der Ein oder Andere denken mag, dass der Steuerberater für die E-Rechnung verantwortlich sei und dies auch vorbringt.

Insofern ist der ein oder andere Kollege geneigt, dies zu seiner Kanzleiverantwortung zu machen, was absolut nicht der Fall ist und da weise ich jegliche Kritik von mir; im Prinzip sind es doch immer diesselben, welche die Kanzlei für Alles einspannen wollen . . . 

 

Da bin ich absolut bei dir @deusex .

 

Die E-Rechnungsplattform ist neu und kommt von DATEV. AWnext, Klartax, aktuelle Oberfläche von DUO, Fehler im Lohn bei der Jahreswechselversion (ja mit super schnellem Hotfix aber....), ....

Kurz die Worte "neu" und "DATEV" in Kombination lassen mich inzwischen skeptisch drein schauen.

 

Wenn ich deine Bewertung oben lese bewirkt, dass viel mehr als jeder Werbeclip auf TikSchrott oder YT.

 

Warum ich oben "verkaufen" genutzt habe? DATEV hat in meinen Augen die Erwartungshaltung, dass wir eben dies tun. --> Die Ironie kam nicht ganz rüber.

 

Ich verkaufe unseren Mandanten so oder so nichts. Ich spreche maximal Empfehlungen aus, immer unter der Einschränkung, dass der Mandant eigenverantwortlich entscheiden muss mit welchem System er arbeitet.

Nur hinsichtlich Kompatibilität zu unseren Systemen gebe ich klare Aussagen. 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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TaxiBW
Beginner
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Nachricht 152 von 164
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Als KKU bin ich seit 2017/18 auf DUO umgestellt. Einer der ersten Mandanten meiner Kanzelei.....

Ich sehe derzeit überhaupt keine sachliche Notwendigkeit auf die DATEV-Rechnungsplattform umzustellen. Wenn es denn notwendig wird, wird es kurzfristig geprüft, welcher Anbieter passend ist.

Meine Rechnungen schreibe ich schließlich auch nicht mit einem DATEV-Programm.

E-Rechnung finde ich in der Sache gut, dass Bohei darum derzeit eher weniger. 

Ich sehe die Sache entspannt, meine Branche führt jetzt erst die TSE ein und das Thema Kassenführung ist im Vergleich zur E-Rechnung deutlich komplizierter und mit Blick auf eine BP drastisch "gefährlicher".

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deusex
Allwissender
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Nachricht 153 von 164
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Nun ja, das "customer loyalty system" betreibt DATEV da schon recht gut und offensiv, keine Frage.

 

Selbstverständlich wechselt man daher auch nicht einfach mal den Berater, wenn man sich zunehmend in seine Infrastruktur eingekuschelt hat; zumindest nicht außerhalb des DATEV-Unversums. Selbstredend wird diese Bindung auch weitergetrieben.

Das ist vollkommen legitim und begrüße ich auch. Ist natürlich nicht nur der DATEV, sondern auch der Kanzlei zuträglich.

 

Zahlreiche Unzulänglichkeiten, insbesondere in den Online-Anwendungen, stehen außer Frage, habe hier jahrelang gegen Windmühlen gekämpft und mir angewöhnt, mich diesbezüglich zurückuznehmen und vorzuziehen, mit dem Gegebenheiten möglichst effiziente workarounds zu gestalten.

 

Zwischenzeitlich spalteten sich ein paar kleinere Mandanten in "eciffoxel" ab; "Neue Kleine" kommen da selbst schon damit an. Da kann und muss man auch nicht viel gegenhalten. Ist aber tatsächlich nur ein minimaler Anteil am Gesamten.

 

Selbstverständlich werden wir uns als Ansprechpartner nicht ganz ausnehmen können und das möchte ich auch nicht. Ich berate auch hier wirklich sehr gerne.

Nichstdestotrotz muss Mandant mündig werden, denn ans "Hintern-hinterher-tragen" gewöhnt sich Mandant recht schnell und hierauf lässt man nicht selten einen Anspruch darauf erwachsen.

 

Meine Erfahrung bei Unternehmen online bezüglich des Supports hat mir gezeigt, dass sich die Wogen recht schnell glätten; bei der E-Rechnung wird dies ebenso der Fall sein.

 

Wir haben alle Buchführungsmandate in UO und da kann man natürlich "mit geschwellter Brust" auch mal behaupten, dass hier bereits die Archivierung für E-Rechnungen vollständig erfüllt sind und im Prinzip im Moment noch für den Empfang der bestehende E-Mail-Account reicht, sofern die Rechnungen an UO weitergeleitet werden.

Bei Mandanten hört man förmlich, wie der Druck aus dem Kessel entweicht und die positiven Punkte und Lob nimmt man nebenbei gerne auch mit.

 

Wenn man dann technisch nicht mehr weiter weiß, kann man ggf. auch auf den (kostenpflichtigen) Support der DATEV verweisen . . . andere Anbieter oder auch ich machen die UO-Schulungen und das Drumherum schließlich auch nicht kostenlos; auch das kann "motivierend" wirken.

 

 

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tu_heggi
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Wir haben alle Buchführungsmandate in UO und da kann man natürlich "mit geschwellter Brust" auch mal behaupten, dass hier bereits die Archivierung für E-Rechnungen vollständig erfüllt sind und im Prinzip im Moment noch für den Empfang der bestehende E-Mail-Account reicht, sofern die Rechnungen an UO weitergeleitet werden.

Sofern die Belege auch festgeschrieben werden was in der Bearbeitungsform "Standard" nicht automatisch passiert!

deusex
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@tu_heggi  schrieb:

 

Wir haben alle Buchführungsmandate in UO und da kann man natürlich "mit geschwellter Brust" auch mal behaupten, dass hier bereits die Archivierung für E-Rechnungen vollständig erfüllt sind und im Prinzip im Moment noch für den Empfang der bestehende E-Mail-Account reicht, sofern die Rechnungen an UO weitergeleitet werden.

Sofern die Belege auch festgeschrieben werden was in der Bearbeitungsform "Standard" nicht automatisch passiert!


Echt jetzt ?!

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tu_heggi
Fachmann
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Wenn das keine Ironie war - ja manuell - in Standard 

 

Datev Zertifizierung Belege Online 

deusex
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@tu_heggi  schrieb:

Wenn das keine Ironie war - ja manuell - in Standard 

 

Datev Zertifizierung Belege Online 


War keine Ironie. Hatte ich so nicht auf dem Schirm. Danke für den Hinweis.

 

Das ist schon ein wenig "humbugverdächtig", wenn man auf der eine Seite mit ASR/ASB automatisieren will, dafür auf den Bearbeitungsmodus Standard zwigend wechseln muss, aber dafür dann Belege manuell festschreiben muss. Ein Schritt vor, zwei zurück ?

 

Spätesten beim "Buchungsinformationen übergeben" in Rewe sollte doch die Festschreibung automatisch bei Standard erfolgen können; ggf. könnte man hier auch eine AUSWAHL anbieten, für diejenigen, die anderer Meinung wären. Hier entsteht ja schon ein Problemfeld.

 

Folgte man den 5.3.1->5.3.4 müsste die Festschreibung dann manuell durch den Mandanten erfolgen.

Könnte sich die DATEV hierzu mal bitte äußern ! Ich bin gespannt. Danke.

 

 

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tu_heggi
Fachmann
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Ich denke die wenigstens haben es auf dem Schirm genau wie eine VD oder IKS.....

 

 

 

 

deusex
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@tu_heggi  schrieb:

Ich denke die wenigstens haben es auf dem Schirm genau wie eine VD oder IKS.....

Nun, die Beiden werden ja regelmäßig durchs Dorf getrieben und sind omnipräsent, aber die Belegfestschreibung in Standard vs. Erweitert ist ja eher so unter dem Radar.

 

Da ich ein "hoffnungsloser Optimist" bin, könnte man dem auch wiederum etwas Gutes abgewinnen . . .

 

Mit Etablierung der E-Rechnung erledigt sich dies mit der Zeit von selbst, womit ich persönlich jetzt da zwar nicht zu viel Zeit investieren mag, aber eine wasserdichte Lösung ist stets beruhigender.

 

Die Belege müssten lt. 5.3.1 ja vom Mandanten festgeschrieben werden, aber ist dies über das Zugangsmedium irgendwo protokolliert wer dies vornimmt. Im Prinzip wäre doch der Buchende für die Festschreibung verantwortlich, da er dies nach GoBD "zeitnah" (dehnbar) muss.

 

Nicht schlecht 😉

 

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Hmm, ist das "aufheben" o.k. ?  Nun gut, da tauche ich jetzt auch mal nicht tiefer ein, aber DATEV:

 

Könnte ggf. über/unter der Abfrage "Buchungsinformationen übergeben" eine Weitere eingefügt werden mit "Belege mit Übergabe festschreiben"

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und dort

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Vielen Dank DATEV !!!

 

Soviel zu dem Thema und weiter gehts . . . Danke @tu_heggi für den Hinweis.

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jjunker
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Spätesten beim "Buchungsinformationen übergeben" in Rewe sollte doch die Festschreibung automatisch bei Standard erfolgen können; ggf. könnte man hier auch eine AUSWAHL anbieten, für diejenigen, die anderer Meinung wären. Hier entsteht ja schon ein Problemfeld.

 

Ich wäre dafür, dass es mit Festschreiben des Buchungsstapels in dem ein Beleglink (ein Beleg kann in mehreren Stapeln erfasst sein) die Belegdaten automatisch festgeschrieben werden.

 

die Übergabe der Buchungsinformation ist zu früh. Kommt ja doch mal vor, dass ein Beleg falsch erfasst wird die FiBu zugemacht wird und man am nächsten Tag denkt " was habe ich denn da für einen Schmarn gebucht?" In den Belegdaten muss ja nur abgebildet sein welche Buchungsinformationen zum Zeitpunkt der Erklärung/Abgabe an einem Beleg hängt.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
deusex
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@jjunker  schrieb:

die Übergabe der Buchungsinformation ist zu früh. Kommt ja doch mal vor, dass ein Beleg falsch erfasst wird die FiBu zugemacht wird und man am nächsten Tag denkt " was habe ich denn da für einen Schmarn gebucht?" In den Belegdaten muss ja nur abgebildet sein welche Buchungsinformationen zum Zeitpunkt der Erklärung/Abgabe an einem Beleg hängt.


Noch besser . . . Also DATEV: Problem erkannt ? Übernehmen Sie ! 😎

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eliansawatzki
Meister
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Ich erkenne beim Fehlen der Festschreibung der Belege in der Bearbeitungsform Standard kein schwerwiegendes Problem.

 

Grob formuliert verlangen die GoBD eine Unveränderbarkeit von buchführungsrelevanten Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt - alternativ eine Protokollierung der Veränderungen.

 

Da in der Bearbeitungsform Erweitert tatsächlich buchführungsrelevante Informationen zu den Belegen im Rahmen der Belegerfassung in DUO erfasst werden, sind diese Daten bei Weitergabe an das Rechnungswesen festzuschreiben. So auch die Umsetzung im Programm.

 

In der Bearbeitungsform Standard werden m. E. keine buchführungsrelevanten Daten zum Beleg im Unternehmen online erfasst. Die Daten des Beleges werden per OCR im Rechnungswesen verarbeitet. Im Unternehmen online werden nur für die Zahlung relevante Daten erfasst. Insofern sind die Belegdaten m. E. nicht zwingend festzuschreiben.

 

Gleichwohl bedeutet Revisionssicherheit u. a. auch, dass der Beleg vor Untergang (z. B. Löschung) geschützt werden muss. Auch zum Schutz vor Löschung wird keine Festschreibung der Belege im Unternehmen online benötigt. Der Schutz vor Löschung ist beispielsweise ebenfalls durch die korrekte Administration in der Rechteverwaltung online möglich. Denn ohne Vergabe von Sonderrechten können bearbeitete (und damit auch gebuchte) Belege nicht gelöscht werden.

tu_heggi
Fachmann
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Doppelt hält besser 🙂 sowohl organisatorische als auch technische "Sicherheitsmaßnahmen"

deusex
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Hi, das mag sinnvoll sein, aber ist es verpflichtend ? Wenn hier @eliansawatzki Recht hat, muss man sich im Prinzip nicht verbiegen, sondern lediglich die Löschrechte eingrenzen.

 

Zwischenzeitlich hatte ich ein wenig rumgelesen und da stehen in Bezug auf die GoBD auch die Unveränderbarkeit der Belegverknüpfungen im Raum; also deren Festschreibung, die der Festschreibung der Buchführung folgt, weil die GoBD hier maximalen Wert auf Integrität und Authentizität der Daten legt.

 

Was geschiet dann, wenn einer festgeschrieben Buchung der verknüpfte Beleg entzogen wird. Sie wird wertlos und führt zum Verstoß gegen die GoBD.

 

Ist jetzt mal nur mein Blickwinkel ohne Gewähr, aber der Sachverhalt birgt schon ein Risiko.

 

ABER: Festschreibung schützt nicht vor Löschung, also darf es im Prinzip schon gar nicht möglich sein, dass ein festgeschriebener Beleg gelöscht werden kann.

 

Insofern hinkt das System hier m.E. auch. Wenn DATEV hier also stets so rechskonform gestalten will, müsste Belege online so programmiert sein, dass unabhängig der Rechteadminstration eine Löschung von festgeschriebenen Belegen unmöglich sein muss.

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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