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Papiergeld von Berufsschule

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letzte Antwort am 14.11.2024 10:14:39 von wwinkelhausen
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MSCH1108
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Hallo!

 

Unser neuer Azubi möchte das Papiergeld von der Berufsschule von unserer Firma erstattet bekommen. In der Vergangenheit haben wir dies nicht gemacht. Sind wir als Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet und wär dies steuer-und beitragsfrei? 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

 

vw
Erfahrener
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Hallo,

aus dem Ausbildungsvertrag:

 

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Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
wwinkelhausen
Meister
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Papiergeld? Also die Kosten für nen Block und ein Block T-Konten, falls man das überhaupt noch braucht?

Dinosaurier
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GLH
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Unter Papiergeld verstehe ich eine Banknote.

Sicher dass er nicht das Gehalt in bar bezahlt haben will? 😋

 

 

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wwinkelhausen
Meister
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Also meine Berufsschule hatte keine D-Mark-Presse.

Dinosaurier
Gelöschter Nutzer
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Papiergeld: oder Geld, das die Berufsschule von den Schülern einsammelt, um Kopierpapier und Klausurbögen etc. zu finanzieren 

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Sollte das nicht im Eigeninteresse des Betriebs sein, dass der Azubi in der Berufsschule mitarbeiten kann und dafür dann eben das Papiergeld bezahlt werden muss? Also einfach nur Betriebsausgabe.

 

Ich würde das in die gleiche "Kategorie" einordnen wie ein Seminar, das man für einen Mitarbeiter bucht. Da macht man sich ja auch keine Gedanken, ob es sich um eine Zuwendung (für den privaten Bereich) an den Arbeitnehmer handelt.  

vw
Erfahrener
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Hallo,

also das wären Posten die ich nicht unbedingt dazu zählen würde.  § 14 Abs. 3 BBiG trifft es auch ganz gut.

 

Beispiel:

Unsere Kochazubis müssen jedes Schuljahr € 75,-- für den Materialeinsatz in den fachpraktischen Unterweisungen und Übungen an die Schule abdrücken. Das Geld können Sie sich gegen Abgabe der Quittung von der Schule über Kasse erstatten lassen. Die Fibu bucht es dann auf die entsprechenden Konten. 

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
MSCH1108
Einsteiger
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Genau, das ist es. Wir schauen jetzt wie wir es machen. Denke aber, dass wir es klar bezahlen, aber wollten mal hören, ob es unbedingt von der Firma bezahlt werden muss. Ich zum Beispiel und die vorherigen Azubis haben es selbst bezahlt.

 

t_r_
Allwissender
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@MSCH1108  schrieb:

Denke aber, dass wir es klar bezahlen, aber wollten mal hören, ob es unbedingt von der Firma bezahlt werden muss. Ich zum Beispiel und die vorherigen Azubis haben es selbst bezahlt.

 


Es gab auch Zeiten, da durfte der "Stift" auch nur den Kaffe kochen und die Post holen. 😉

 

Die Zeiten

 

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre"

 

sind wohl (leider?) vorbei.

 

Im Übrigen, ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen, mit so einer Quittung zum Chef zu rennen. 😁

 

Um auch was Fachliches beizutragen, ich sehe es als Auslagenersatz.

wwinkelhausen
Meister
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Ok, da kann ich verstehen, dass ein Azubi das wieder haben möchte, ich habe nur noch nie von so einer Regelung gehört. Wir haben damals sogar einen einwöchigen Ausflug nach Italien gemacht mit der Berufsschule.

Dinosaurier
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10
letzte Antwort am 14.11.2024 10:14:39 von wwinkelhausen
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