Hallo!
Unser neuer Azubi möchte das Papiergeld von der Berufsschule von unserer Firma erstattet bekommen. In der Vergangenheit haben wir dies nicht gemacht. Sind wir als Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet und wär dies steuer-und beitragsfrei?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
aus dem Ausbildungsvertrag:
Gruß, vw
Papiergeld? Also die Kosten für nen Block und ein Block T-Konten, falls man das überhaupt noch braucht?
Unter Papiergeld verstehe ich eine Banknote.
Sicher dass er nicht das Gehalt in bar bezahlt haben will? 😋
Also meine Berufsschule hatte keine D-Mark-Presse.
Papiergeld: oder Geld, das die Berufsschule von den Schülern einsammelt, um Kopierpapier und Klausurbögen etc. zu finanzieren
Sollte das nicht im Eigeninteresse des Betriebs sein, dass der Azubi in der Berufsschule mitarbeiten kann und dafür dann eben das Papiergeld bezahlt werden muss? Also einfach nur Betriebsausgabe.
Ich würde das in die gleiche "Kategorie" einordnen wie ein Seminar, das man für einen Mitarbeiter bucht. Da macht man sich ja auch keine Gedanken, ob es sich um eine Zuwendung (für den privaten Bereich) an den Arbeitnehmer handelt.
Hallo,
also das wären Posten die ich nicht unbedingt dazu zählen würde. § 14 Abs. 3 BBiG trifft es auch ganz gut.
Beispiel:
Unsere Kochazubis müssen jedes Schuljahr € 75,-- für den Materialeinsatz in den fachpraktischen Unterweisungen und Übungen an die Schule abdrücken. Das Geld können Sie sich gegen Abgabe der Quittung von der Schule über Kasse erstatten lassen. Die Fibu bucht es dann auf die entsprechenden Konten.
Gruß, vw
Genau, das ist es. Wir schauen jetzt wie wir es machen. Denke aber, dass wir es klar bezahlen, aber wollten mal hören, ob es unbedingt von der Firma bezahlt werden muss. Ich zum Beispiel und die vorherigen Azubis haben es selbst bezahlt.
@MSCH1108 schrieb:Denke aber, dass wir es klar bezahlen, aber wollten mal hören, ob es unbedingt von der Firma bezahlt werden muss. Ich zum Beispiel und die vorherigen Azubis haben es selbst bezahlt.
Es gab auch Zeiten, da durfte der "Stift" auch nur den Kaffe kochen und die Post holen. 😉
Die Zeiten
"Lehrjahre sind keine Herrenjahre"
sind wohl (leider?) vorbei.
Im Übrigen, ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen, mit so einer Quittung zum Chef zu rennen. 😁
Um auch was Fachliches beizutragen, ich sehe es als Auslagenersatz.
Ok, da kann ich verstehen, dass ein Azubi das wieder haben möchte, ich habe nur noch nie von so einer Regelung gehört. Wir haben damals sogar einen einwöchigen Ausflug nach Italien gemacht mit der Berufsschule.