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Konsolidierung - E-Bilanz- Anlagenspiegel

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letzte Antwort am 09.12.2022 12:04:31 von udolech
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f_mayer
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Liebe Community, liebe DATEV,

bei einer Gesellschaft werden zwei Filialen in einem dritten Bestand für den Jahresabschluss konsolidiert. Bei der Vorbereitung der E-Bilanz bekomme ich die Fehlermeldung

#EBI00218 Ergänzung E-Bilanz: Ist der Berichtbestandteil 'Anlagenspiegel' ausgewählt, so ist mindestens eine werthaltige Position des Anlagenspiegels auszugeben.

Im E-Bilanzassistent ist unter "Ergänzung E-Bilanz" im Reiter "Anlagenspiegel (brutto)" tatsächlich kein Wert vorhanden. Unter "Berichtsbestandteile" ist im Pulldown-Menü "Anlagenspiegel" die Einstellung "aus Jahresabschluss gewählt".

Noch eine Auffälligkeit, unter "Stammdaten -> Konsolidierung -> Konsolidierungskreis Anlag" sind beide Filialen enthalten, bei "Bestand -> Jahresabschluss konsolidieren" ist beim Punkt "Anlagenspiegelwerte prüfen" unter "Abgebende Bestände des Konsolidierungskreises" nur eine Filiale (der Masterbestand) aufgeführt.

Was muss ich tun, um bei der E-Bilanz den Anlagenspiegel gefüllt zu kriegen?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

martinkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Hier wurde bereits im Februar ein SC mit folgendem Text eröffnet: Status: "erledigt per Telefon"

"Fehlersituation:

Leider kapiert der E- Bilanz- Assistent nicht, daß bei der Konsolidierung auch das Anlagevermögen konsolidiert werden soll.
Obwohl das AV vorhanden ist, erfolgt die Fehlermeldung: EBI00218. (Screenshot)

Bitte folgende Lösung einarbeiten_
- Wenn Programmierung nicht möglich, dann bitte eine wirklich aussagekräftige Fehlerbeschreibung, die den Anwender darauf hinweist, daß bei Konsolidierungen der Anlagespiegel manuell zu erfassen ist.
- Besser: Umsetzung der vom Anwender erwarteten Funktion..."

Anlagenspiegel der Konsolidierung = OK und werthaltig..:

361809_pastedImage_5.png

Trotzdem folgende Meldung:

361806_pastedImage_2.png

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f_mayer
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Nachricht 3 von 12
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... ist das war DATEV? Muss man bei einer Konsolidierung den Anlagenspiegel in der E-Bilanz manuell eingeben?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephanie_Schramm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 12
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Hallo Herr Mayer,

da Einzelabschlüsse zu übermitteln sind, ist es akutell nicht möglich einen konsolidierten Anlagenspiegel in den E-Bilanz Assistenten zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Schramm

Produktmanagement und Service Jahresabschluss

DATEV eG

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martinkolberg
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Sehr geehrte Frau Schramm,

Wir müssen hier eine E- Bilanz einer Konsolidierung abgeben und wie kann ich das Programm dazu überreden, den Anlagespiegel aus den vorhandenen Daten zu füllen?

Bekanntlich sagt die Meldung: #EBI00455, daß der Anlagespiegel verpflichtend zu übermitteln ist.

Im April, also vor 1/2 Jahren war das "aktuell" nicht möglich.

Weshalb wurde das zum Herbst- Update nicht umgesetzt?

Danke für eine zeitnahe Nachreichung des Updates.

Kolberg

Frage an die Community:
Wie bekommt man das bis Jahresende bei ca. 200 AV- Gütern sauber in den Griff?

Das FA kann offensichtlich nicht aus den Einzelabschlüssen der Gemeinde den konsolidierten Gewinn für den GewSt- Bescheid mitteilen. Handelsrechtlich müssen die Firmen separat behandelt werden.

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 12
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Es geht ja nicht um Optik. Daher fügen wir Anlag im Konso-Fall z.B. als PDF, unter Ergänzungen, hinzu. Ende.

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martinkolberg
Meister
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Workarround:

Alle Anlagegüter von den Einzelfirmen per Maus in den Konsolidierungsmandanten "rüber ziehen". (Alle Jahre, beginnend von der Gründung)

Bei identischen Jahren bzw. Zwecken führt das dazu, daß sowohl in der Ebilanz, als auch in BiBer das AV funktioniert.

Mit der abweichenden AV- Nummerierung muß man leben.

_____________________

Hinweis an die Programmierung:

Eine abweichende Nutzungsdauer des Firmenwertes bei HB und SB geht beim "rüber Ziehen" verloren.

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maka
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Guten Tag Frau Schramm, 

 

aktuell funktioniert es immer noch nicht das konsolidierte Anlagevermögen per E-Bilanz an das Finanzamt zu übermitteln?

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

 

Freundliche Grüße

 

Marcell Möck

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Marcell Möck,

 

an diesem Stand hat sich nichts geändert. 

Es sind weiterhin Einzelabschlüsse zu übermitteln.

 

Freundliche Grüße

 

Monika Miederer

Service Anlagenbuchführung/Jahresabschluss

DATEV eG

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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udolech
Beginner
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Wie kommt die DATEV denn immer darauf, dass EINZELABSCHLÜSSE zu übermitteln seien? Der Kollege hat doch ausgeführt, dass er zwei Filialen hat, die er auf eine dritte Mandatennummer konsolidiert. Er hat nur ein Einzelunternehmen. Insofern müssen doch eben gerade KEINE Einzelabschlüsse sondern der konsolidierte Bestand übermittelt werden!
Auch wir haben einen solchen Fall und tun uns jedes Jahr schwer bei Erstellung Bilanzbericht und Übermittlung der Daten.

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Herr Lech,

 

ich glaube die Logik die dahinter steckt bei der DATEV, ist aus meiner Sicht folgende.

E-Bilanz unter einer Mandanten-Nr. ist nach der Denkweise von DATEV bereits immer eine Einzelfirma und nicht eine Filiale, die erst woanders konsolidiert wird.

 

Und somit dürfte da der Fehler in der Programmierung liegen.

Ein Einzelunternehmen = eine Mandantennummer

Also nicht 2 Filialen als Einzelfirmen (mit eigener Nummer) anlegen und dann konsolidieren.

 

Wenn mehrere Filialen getrennt dargestellt werden möchten, dann trotzdem nur eine Firma anlegen und mit der Kostenrechnung arbeiten, z.B. Filiale 1 = Kostenstelle 10 / Filiale 2 = Kostenstelle 20.

Hat auch noch den Vorteil, dass übergreifende Kosten die ja immer anfallen, auf eine allg. Kostenstelle gebucht werden können und dann (auch automatisch wenn gewünscht) verteilt werden können nach z.B. Umsatz / Köpfen etc.

Die BWA zeigt dann das Ergebnis des Gesamtunternehmens und in der Chefübersicht können die einzelnen Kostenstellen (hier = Filialen) dargestellt werden.

 

Das wird jetzt dem Beitragsersteller nicht mehr helfen, aber vielleicht bewahrt dies den ein oder anderen davor es auch so zu machen und zum Schluss sich mit Krücken behelfen muss, um die E-Bilanz zu erledigen.

 

Wir machen das Ganze bei uns in der Firma auch mit Kostenstellen (jedes Werk oder jeder Standort bekommt eine eigene Kostenstelle). Dann ist der Chef happy da er alle Teile einzeln sieht und der JA mit all dem Rattenschwanz hintendran funktioniert dann so wie die DATEV es sich wohl vorgestellt hat.

 

Und die DATEV wird dies, so vermute ich, in der On-Premises-Welt nicht mehr angehen.

Wenn es sich viele wünschen, dann evtl. in einer REWE-Cloud-Version 2030.

 

Dies soll jetzt keine Verteidigung der DATEV sein, sondern lediglich einen Versuch der Erklärung und wie man diese "Tücke" vermeiden kann.

 

VG

udolech
Beginner
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Mit Kostenstellen geht natürlich auch 🙂

 

Was mich ja nur ärgert: Die Auswertung "Anlagenspiegel konsolidiert" und "Entwicklung des Anlagevermögens konsolidiert" habe ich ja in KRewe! Nur werden die konsolidierten Auswertungen nicht in den Bilanzbericht übernommen. Man muss umständlich über pdf Ausgeben in KRewe und Einfügen pdf-Auswertung im Bilanzbericht arbeiten.

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letzte Antwort am 09.12.2022 12:04:31 von udolech
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