Guten Tag,
ich habe vor kurzem einen Gutschein gekauft, da dieser mit einer Rabattaktion verknüpft war. Diesen Gutschein werde ich entsprechend wie Bargeld irgendwann wieder zum Einkauf von Material verwenden. Allerdings finde ich im SKR 04 Kontenrahmen kein Konto für so einen Zweck. Hat mir jemand einen Tipp, wie ich einen gekauften Gutschein richtig kontiere? (Und wie ich dann einen Kauf von Materialien mit dem Gutschein ebenfalls wieder richtig kontiere)
Im Netz finde ich nur Beispiele für z.B. Restaurants, die selbst einen Gutschein verkauft haben - nicht aber andersherum, wenn das Unternehmen den Gutschein kauft.
Ich habe aktuell keinen Steuerberaten den ich fragen könnten, deshalb bin ich für jede Hilfe dankbar!
Ich bin optierender Einzelunternehmer und mache eine EÜR.
Viele Grüße
Beitrag zum Betrieblichen Rechnungswesen verschoben und Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @swift ,
ich würde die Gutscheine auf "geleistete Anzahlungen ohne Umsatzsteuer" (als Betriebsausgabe) buchen.
Dazu muss man natürlich wissen, was damit erworben werden soll. Ein SKR04-Aufwandskonto habe ich nicht gefunden.
Gruß
Martin Heim
edit
Danke für deine Antwort! Welche Nummer hat denn das Konto "geleistete Anzahlungen ohne Umsatzsteuer"? Ich kann es in der DATEV-Tabelle nur "Geleistete Anzahlungen X % Vorsteuer" finden.
EDIT: Online habe ich das Konto
SKR 03 | SKR 04 | |
Geleistete Anzahlungen, 0 % Vorsteuer | 1513 | 1183 |
gefunden. Das scheint zu passen, vielen Dank!
Super, noch einmal vielen Dank!
Hallo @swift ,
ich kann mich @martin65 nicht anschließen.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine nicht aufwandswirksame Ausgabe von (Bar-)Geld ohne einen (bisher) unternehmensrelevanten Bezug für ein anderes Zahlungsmittel. Ich würde dies erfolgsneutral buchen über Geldtransit und dann in die Kontenklasse 1 (ggf. neues Bestandskonto anlegen).
Sobald der Gutschein eingesetzt wird, erfolgt eine Habenbuchung auf dem neuen Konto der Klasse 1 und eine Sollbuchung auf einem Aufwandskonto.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo @lohnexperte ,
ich würde es nicht als "anderes Zahlungsmittel" behandeln, da nach meinem Verständnis der Gutschein nur an einer Stelle, nämlich beim Verkäufer, eingelöst werden kann. Bei einem Zahlungsmittel geht man m.E. davon aus, dass es allgemein als solches anerkannt wird.
Eine Frage, die vlt. durch die mitlesenden Rechtsanwälte geklärt werden kann.
Die Betriebsausgaben sehe ich als gegeben an, da der Fragesteller den Gutschein für betriebliche Anschaffungen gekauft und dem Unternehmen zugeordnet hat.
Gruß Martin Heim
Fände ich auch noch sehr interessant, welche von beiden Varianten die bessere ist - ich kann beide Argumentationen nachvollziehen.