Korrekturbuchungen für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Hallo Zusammen,
im Dokument 1019521 ist beschrieben, dass für die abweichende Gewinnermittlungsart ggf. Korrekturbuchungen vorzunehmen sind.
Prüfen Sie, ob Korrekturbuchungen für die abweichende Gewinnermittlungsart notwendig sind. In der Bilanz erfasste Forderungen und Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt wurden, müssen gegebenenfalls über statistische Buchungen neutralisiert werden.
Kann mir jemand sagen, welche Konten für die statistischen Buchungen verwendet werden müssen?


- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Hallo,
für die Einnahmenüberschussrechnung wurden Konten eingerichtet mit denen Sie ergebnisunwirksame Sachverhalte buchhalterisch erfassen können. Auch Konten zur Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte sind vorhanden. Diese könnten Sie zur Korrekturbuchung nutzen. Details finden Sie im Dokument Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen Dokumentennummer 1004020.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
DATEV eG
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Leider wird in unserem Fall bei Benutzung der Konten (egal ob nur im Steuerrecht gebucht wird oder in allen Bereichen) angezeigt, dass die Verwendung dieser Konten nicht möglich ist.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Haben Sie als Gewinnermittlungsart Bilanzierung eingestellt? Die Verwendung der o. g. Konten setzt Gewinnermittlung nach § 4 (3) voraus.
Grüße aus München
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Wie im entsprechenden Dokument beschrieben:
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Und haben Sie auch die Korrekturbuchungen nur im Bereich Steuerrecht vorgenommen?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Ja, die Buchung unten habe ich z. B. gerade nur im Bereich Steuerrecht gemacht:


- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Hallo simonw_,
auch ich kann mir die Fehlermeldung nicht erklären.
Ich habe einen Bestand mit den von Ihnen abgebildeten Stammdaten angelegt. In einem rein steuerlichen Stapel können bei meinem Test die Konten ohne Fehlermeldung erfasst werden.
Am einfachsten wäre es, wenn ich mich bei Ihnen per Fernbetreuung aufschalten könnte und Sie mir zeigen, wie Sie genau vorgehen und wann die Meldung erscheint. Teilen Sie mir doch per Servicekontakt mit, wie ich Sie erreichen kann.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
DATEV eG