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Leistungsdatum nach Rechnungsdatum in gleicher Periode

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letzte Antwort am 09.08.2021 10:45:27 von bodensee
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juliusbehr
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 22
6861 Mal angesehen

Liebe Community,

 

wir nutzen die Funktion der Buchung des Leistungsdatums, da dies sehr sinnvoll und auch richtig ist.

Allerdings stößt mir regelmäßig die Fehlermeldung auf, dass das Leistungsdatum nach Rechnungsdatum ist (siehe Anhang). Dies geschieht in den meisten Fällen aus meiner Sicht ohne Grund.

Oftmals wird auf Rechnungen der berühmte Satz "die Leistung wurde im Monat der Rechnungsstellung erbracht" oder "Leistungsdatum 03/2021"
Bei letzterem wird als Leistungsdatum aus der OCR-Auslesung der 31.03.2021 angegeben, was an sich ja auch nicht verwerflich ist.

Das Problem passiert dann, wenn die Rechnung am 20.03.2021 ausgestellt wurde. Steuerlich ist alles korrekt, da die Rechnung alle Pflichtangaben des §14 UStG enthält. KAREWE dürfte hiermit also auch keine Probleme haben, da hier ja keine fehlerhafte Rechnung gebucht wird. Im Unternehmen Online wird ja auch keine solche Fehlermeldung angezeigt.

 

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit diese Prüfung im KAREWE vom Anwender anzupassen, die ich noch nicht gefunden habe. Über Support bin ich dankbar.

 

Sollte es keine Einstellmöglichkeit geben...

Liebe Entwickler der Datev: stellt diese Fehlermeldung bitte ab, bzw. bitte ich um Anpassung. Es müsste ein Workaround wie folgt geben

1. Leistungsdatum <= Rechnungsdatum --> bei abweichender (Vor)Periode Vorschlag der Auswahl Buchungsperiode, ansonsten Buchung in der jeweiligen Periode des Rechnungsdatums

2. Leistungsdatum > Rechnungsdatum, aber in gleicher Periode --> keine Änderung bzw. Fehlermeldung + Buchung in der jeweiligen Periode des Rechnungsdatums

3. Leistungsdatum > Rechnungsdatum und Periode + 1 (im oberen Bsp. April) --> Möglichkeit der Auswahl zur Buchung in Folgeperiode, da Leistung erst im Folgemonat erbracht und somit Vorsteuerabzug im Folgemonat

 

Variante 3 ist aus meiner Sicht nicht zu vernachlässigen, da es oftmals Geschäftspartner gibt, die ihre Rechnungen am 31. für den Folgemonat (z. B. bei Dauerverträgen) erstellen. Nach der aktuellen Buchungslogik muss der Buchhalter das Rechnungsdatum manipulieren und dann z. B. auf den 01.04. umstellen, was nicht richtig ist.

Andere Systeme bieten Möglichkeiten für z. B. 3 Datumsangaben an: Rechnungsdatum + Leistungsdatum + Buchungsdatum

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 22
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Hallo Herr Behr,

siehe auch hier:      DATEV, ReWe, erkanntes "Leistungsdatum".     noch keine Antwort der Datev erfolgt ...

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 22
6793 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie erfassen eine Buchung mit Leistungsdatum und erhalten die Programm-Meldung:

#REW02822 Das eingegebene Leistungsdatum liegt nach dem "Datum bis" im Stapel.

Sie möchten eine Rechnung erfassen, bei der das Leistungsdatum höher als das Rechnungsdatum ist.
Diese Sachverhalte können wir aktuell nicht unterstützen. Es handelt sich dabei umsatzsteuerlich um eine Anzahlung / Vorauszahlung.

Aufgrund der Angaben zum steuerlichen Sachverhalt, Rechnungsdatum und Leistungsdatum werden die Leistung und die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer in den entsprechenden Perioden gebucht. Dies wird durch eine automatische Steuerabgrenzungsbuchung erreicht und es erfolgt ein periodengerechter Ausweis in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Insofern wird die Erfassung eines Leistungsdatums aus umsatzsteuerlicher Sicht unterstützt.

Informationen zur Funktion Leistungsdatum finden Sie im Dokument 9211426.
http://www.datev.de/hilfe/9211426


EXKURS:

Beim Erfassen einer Buchung mit Leistungsdatum im Wirtschaftsjahr 2019 setzt das Programm das Buchungsdatum automatisch auf 2020.

Buchungen mit Leistungsdatum können wirtschaftsjahresübergreifend erfasst werden. Da das Belegdatum im Programm 4-stellig (ohne Jahreszahl) erfasst wird, laufen programmintern Prüfungen, mit welchem Wirtschaftsjahr das Belegdatum ergänzt werden muss. Das Programm geht dabei immer davon aus, dass das Leistungsdatum kleiner oder gleich dem Rechnungsdatum ist.
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Steuerperiode für die Abgrenzung der Steuer eindeutig automatisiert bestimmt werden.
Dadurch kann es dazu kommen, dass das Programm für eine in 2019 erfasste Rechnung ein Belegdatum in 2020 ermittelt.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 22
6780 Mal angesehen

@Selina_Gottwald  schrieb:

 

 

Sie erfassen eine Buchung mit Leistungsdatum und erhalten die Programm-Meldung:

#REW02822 Das eingegebene Leistungsdatum liegt nach dem "Datum bis" im Stapel.

Sie möchten eine Rechnung erfassen, bei der das Leistungsdatum höher als das Rechnungsdatum ist.
Diese Sachverhalte können wir aktuell nicht unterstützen. Es handelt sich dabei umsatzsteuerlich um eine Anzahlung / Vorauszahlung.

 

 

 


Hallo Frau Gottwald, 

 

um diese Meldung ging es nicht, sondern um den Fall, dass in der Rechnung steht "Leistungsmonat März 2021" und Kanzlei-Rechnungswesen daraus den 31.03.2021 als Leistungsdatum macht (siehe auch Screenshot in dem Posting von Herrn @juliusbehr ).

 

Und wenn die Rechnung dann vom 20.03.2021 ist, lässt sich dies leider nicht buchen.

 

Eine Anzahlungs- oder Vorauszahlungsrechnung liegt in diesem Fall auch nicht vor, sondern es ist eine abgeschlossene Leistung, bei der der Leistungsmonat angegeben ist - steuerlich alles korrekt.

 

Es müsste also in Kanzlei-Rewe entweder nur der Monat als Leistungsdatum erfasst werden können (also 00.03.2021) oder der 31.03.2021 trotz Rechnungsdatum 20.03.2021 akzeptiert werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 22
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Hallo,

 

vielen Dank für die Erläuterung Herr Lutz.

 

Auch wenn beide Datumsangaben im selben Monat liegen, muss der Tag der Rechnung nach dem Tag der Leistung sein. Sonst wird das Rechnungsdatum automatisch um ein Jahr hochgesetzt. Diese Automatik kann nicht verhindert werden. Das Leistungsdatum muss vor dem Rechnungsdatum liegen. In diesem Fall muss selbst eingegriffen werden. Das Leistungsdatum vom 31.03. auf z.b. den 20.03. oder ein Datum vor dem Rechnungsdatum ändern.

 

 

 

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cwes
Meister
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Nachricht 6 von 22
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@Selina_Gottwald  schrieb:

Hallo,

 

vielen Dank für die Erläuterung Herr Lutz.

 

Auch wenn beide Datumsangaben im selben Monat liegen, muss der Tag der Rechnung nach dem Tag der Leistung sein. Sonst wird das Rechnungsdatum automatisch um ein Jahr hochgesetzt. Diese Automatik kann nicht verhindert werden. Das Leistungsdatum muss vor dem Rechnungsdatum liegen. In diesem Fall muss selbst eingegriffen werden. Das Leistungsdatum vom 31.03. auf z.b. den 20.03. oder ein Datum vor dem Rechnungsdatum ändern.

 

 

 


Und warum? Die 'Vorausrechnung' (mit Datum von heute und bereits feststehendem Leistungsdatum in naher Zukunft) ist im allgemeinen Geschäftsverkehr, und auch im Umsatz- und Ertragssteuerrecht bekannt. Nur bei Ihnen nicht?

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juliusbehr
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 22
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Hallo Frau Gottwald,

 

die von Ihnen aufgeführten Argumente können so nicht bestätigt werden. Hierzu haben die Kollegen @Uwe_Lutz  und @cwes   bereits geäußert, dass keine Vorausrechnung bzw. Anzahlungsrechnung vorliegt.

 

Gemäß UStG kann auf einer Rechnung auch der Leistungszeitraum aufgeführt werden. Gerade bei Mietverhältnissen, wird ja oft der Leistungsmonat (wie hier 03/2021) angegeben. 

 

Daher MUSS aus meiner Sicht der Prüfmechanismus dahingehend angepasst werden, dass auch der Leistungszeitraum erfasst werden kann. Die Problematik Anzahlungsrechnung wird ja anhand der Funktion "Buchung von Anzahlungen" aufgegriffen. Bei dieser Buchungssystematik wird im Falle einer Anzahlung ja nicht auf ein Aufwands- bzw. Ertragskonto gebucht.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 22
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Hallo Frau Gottwald,

ich muss mich sehr bemühen, um nicht zu unfreundlich zu antworten. 

Wenn meine MitarbeiterInnen einem Mandanten eine solche Antwort geben würden, wäre eine Nachschulung fällig. 

Als Mitarbeiterin im "Service Rechnungswesen" haben Sie das Problem sicher erkannt. Die Rechnung ist vom 20.3., der anzugebende Leistungszeitraum ist März. Also alles richtig.

Daraus macht die Datev (!) - und nicht der Mandant oder Anwender - das Leistungsdatum "31.03". Diese Falschinterpretation der Datev führt dazu, dass die Datev eine Anzahlungsrechnung vermutet, da die Datev die Leistung aufgrund der falschen Interpretation des Leistungszeitraums als in der Zukunft ausgeführt betrachtet.

Anstatt nun zu sagen: "Mist, das haben wir bei der Programmierung übersehen, wir bauen eine Routine ein, dass, wenn das Rechnungsdatum vor dem 31. liegt, das Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum gleichgesetzt wird", fordern Sie, dass der Anwender den Fehler der Datev manuell ausbügelt:

 

"Das Leistungsdatum muss vor dem Rechnungsdatum liegen. In diesem Fall muss selbst eingegriffen werden. Das Leistungsdatum vom 31.03. auf z.b. den 20.03. oder ein Datum vor dem Rechnungsdatum ändern."

 

@Gelöschter Nutzer hat sich leider frustriert zurückgezogen ... er hätte zu dieser Einstellung und Verweigerung der Datev sicherlich ein paar passende deutliche Wort gefunden

 

Freundliche Grüße

Karl Schmidt

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 22
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Hallo zusammen,


Herr Lutz hat schon Recht, die Arbeitsweise des Programms ist hier auf den ersten Blick nicht ganz optimal. (Hintergrund für die aktuelle Logik ist u.a. das Sonderszenario eines abweichenden Wirtschaftsjahres, bei dem das Wirtschaftsjahr innerhalb eines Kalendermonates endet). Und auch beide von ihm vorgeschlagenen Lösungsansätze (entweder Angabe eines Leistungszeitraums oder Erfassung eines Leistungsdatums größer Rechnungsdatum ermöglichen, wenn beides in der gleichen Periode liegt) würden das Problem abmildern. Wir prüfen, ob wir hier Verbesserungen im Rahmen einer Gesamtlösung schaffen können. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir zu einem Umsetzungszeitpunkt noch keine Aussage treffen können.

martinkolberg
Meister
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Nachricht 10 von 22
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Hier besteht bei online- Shops die Problematik, daß bei Käufen vom Wochenende der Shop natürlich sofort eine Rechnung an den Kunden sendet und dabei  vollautomatisch das Leistungsdatum auf "Montag" setzt, also den Tag des geplanten Versendens. Es sind keine "Anzahlungsrechnungen".

Was dann beim Import dieses Vorlaufes passiert, können Sie sich denken.

Bitte unbedingt umbauen: Solange das Leistungsdatum innerhalb der Buchungsperiode liegt, muß dieses ohne Fehler und Hinweis akzeptiert werden, insbesondere dann, wenn das Leistungsdatum im Export als TTMMJJJJ formatiert übergeben wird, sich also die Problematik der Jahreszuordnung nicht ergibt.

 

DANKE

juliusbehr
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 22
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Zusätzlich wäre es auch sinnvoll, wenn man im Feld "Datum" auch die Jahreszahl mit angeben kann, also auch TTMMJJJJ 

So kann man gerade vor dem Jahreswechsel Rechnungen mit Re-Datum 15.01.20XX und L-Datum mit 24.12.20YY buchen.

Gerade bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist das sehr hilfreich.

schmulz
Erfahrener
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Nachricht 12 von 22
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Hi,

 

dadurch, dass im Leistungsdatum auch die Jahreszahl anzugeben ist, wird ihr Wunsch bereits erfüllt. Wenn Sie beim buchen im Dezember 2020 das Datum 15.01. eingeben und im Leistungsdatum 24.12.2020 ist dem Programm klar, dass das Datum 15.01. sich auf 2020 bezieht.

 

VG

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juliusbehr
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Nachricht 13 von 22
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Dieser Sachverhalt ist mir vollkommen bewusst. 

 

Allerdings besteht nach aktueller Logik folgendes Problem:

Ich buche den Monat 12/2020 und mir liegt zwischen den Rechnungen (01.12.-31.12.) eine Rechnung vom 15.01.2021 vor, die mit Leistungsdatum 24.12.2020 ausgewiesen ist --> Abgrenzung in den Dezember 2020

Wenn das WJ 2021 noch nicht angelegt ist, muss ich die Re zur Seite legen (sofern keine digitalen Belege gebucht werden) und das neue WJ anlegen. Nachdem ich alles im Dezember gebucht habe, muss ich neues WJ anlegen und im neuen Jahr die Rechnung vom 15.01.2021 buchen, dass ich diese im Dezember 2020 erfassen kann. Sowas kann man auch umständlich nennen 😉

 

Beim digitalen Buchen müsste ich ja auch ähnlich vorgehen. Wobei man ja schon im UO einen Algorithmus einbauen könnte, dass die Abgrenzung  automatisch läuft oder wenigstens dort vorgeschlagen wird um dann in die gewünschte Periode buchen zu können.

 

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schmulz
Erfahrener
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Nachricht 14 von 22
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Wenn ich das Jahr 2021 sowieso anlegen muss, dann verstehe ich das Problem nicht es bereits früher anzulegen?! Da kann man schlehct von Mehrarbeit sprechen oder?!

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martinkolberg
Meister
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Sie möchten eine Rechnung erfassen, bei der das Leistungsdatum höher als das Rechnungsdatum ist.
Diese Sachverhalte können wir aktuell nicht unterstützen. Es handelt sich dabei umsatzsteuerlich um eine Anzahlung / Vorauszahlung.


Bitte sehen Sie sich diese Rechnung an.
Warum kann DATEV das Ding nicht unfallfrei so buchen, wie der Beleg korrekt erkannt wurde?

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martinkolberg_0-1627450497033.png

 

 

 

mrgonzo
Einsteiger
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juliusbehr
Fortgeschrittener
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Die Mehrarbeit besteht darin, dass ich während des Buchens der Periode 12 ein neues WJ anlegen muss, um die einzelnen Belege zwischendrin in der - nur für Datev - "richtigen" Periode 01/2021 zu erfassen, um über die Abgrenzung des Leistungsdatums den Beleg periodengerecht in 12/2020 erfassen kann.

 

Die Logik muss so umgestellt werden, dass das Leistungsdatum das Belegdatum immer aussticht, egal ob ein neues WJ angelegt ist oder nicht. 

Was ist im (Einzel-)Fall Betriebsaufgabe? Wenn die Rechnung mit Re-Datum Januar kommt, Leistung Dezember ist, und Betriebsaufgabe zum 31.12.2020 erfolgt ist???
Einzelfall, aber das verdeutlicht nur das Grundproblem für die tägliche Arbeit (auch unterjährig!)

juliusbehr
Fortgeschrittener
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ich bin gespannt 🙂

Jedoch ist das Buchen Periode +1 leider noch nicht möglich

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martinkolberg
Meister
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An dieser Stelle ein Dankeschön an die Programmierung.

Seit heute funktioniert der Import unfallfrei.

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Gelöschter Nutzer
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Aber leider geht das nicht bei der Erfassung in DUO!

vogtsburger
Allwissender
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(Info von der Datev Website 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/rund-um-die-datev-programme/neuerungen-in-den-datev-programmen/steuerberater/kanzlei-rechnungswesen-rechnungswesen-aenderung-der-verarbeitungslogik-beim-leistungsdatum/


Betriebliches Rechnungswesen Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen: Änderung der Verarbeitungslogik beim Leistungsdatum (August 2021)

Mit der neuen Version können auch Buchungssätze verarbeitet werden, bei denen das Leistungsdatum größer als das Rechnungsdatum ist.

Bisher konnten Buchungssätze mit Leistungsdatum nur verarbeitet werden, wenn das Leistungsdatum kleiner/ gleich dem Rechnungsdatum war. Künftig können auch Buchungssätze verarbeitet werden, bei denen das Leistungsdatum größer als das Rechnungsdatum ist, wenn sowohl Leistungsdatum als auch Rechnungsdatum im gleichen Monat liegen.

Buchungssätze, bei denen das Leistungsdatum in einem höheren Monat als das Rechnungsdatum liegt, können weiterhin nicht verarbeitet werden, weil in diesen Fällen aufgrund der fehlenden Zahlungsinformation keine eindeutige Ermittlung der Steuer- und Leistungsperiode möglich ist.


... rund um den Monatswechsel kann es also weiterhin 'Effekte' geben

 

Wir erhalten auch regelmäßig Buchungsstapel eines Mandanten, in denen das Leistungsdatum (in vielen Buchungssätzen nach dem Rechnungsdatum liegt.

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... als Datev-Anwender bleibt man fit, wg. der täglichen Klimmzüge, Saltos, Hindernisläufe, Wiederholungen, Workouts ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 22 von 22
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Wieso interpretiert datev das Leistungsdatum auf den 31. des Monats, anstatt auf den 1., damit wären aus meiner Sicht alle Probleme behoben und es gäbe keine Hinweis bzw. Fehlermeldungen mehr. 

 

Der Grund mit dem abweichenden WJ leuchtet mir zumindest so ad hoc nicht ein, vlt. können Sie das noch ausführen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
21
letzte Antwort am 09.08.2021 10:45:27 von bodensee
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