Hallo zusammen,
habe mich durch mehrere Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgewühlt.
Allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden.
Wir geben jetzt ein Mandanten an einen anderen Steuerberater ab.
Die Belege des Mandanten sind in DUO unter unserer Beraternummer abgelegt.
Ich habe nun den Datenübertragungsbeleg vom neuen Steuerberater erhalten. Bei der zu übertragenden Anwendung wurde nur KaReWe angegeben.
Muss DUO explizit auf dem Übertragungsbeleg genannt werden? Oder wird es generell bei KaReWe mitübertragen?
VG
@steube schrieb:
Muss DUO explizit auf dem Übertragungsbeleg genannt werden?
Jap.
@steube schrieb:
Oder wird es generell bei KaReWe mitübertragen?
Nein. Sonst bleibt der DUO Bestand bei Ihnen und der Übertrag läuft holprig.
Damit's besonders schnell geht: Mandantendatenübertrag online
Hat das Mandat DUO + eigene Medien wie SmartCard/mIDentity und/oder SmartLogin? Dann muss noch die Beraternummer auf die neue Kanzlei übertragen werden (in deren Mitgliedschaft, damit das Mandat alles weiter benutzen kann).
Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer
@metalposaunist : Ich habe es mir schon gedacht ...
Wie immer, danke für die schnelle Antwort.
Ich weiß, dass das es online schneller und einfacher geht ...
Eine Übersicht der Kürzel gibt es hier: Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum übertragen DUO &
KRWE sind einzelnd aufgeführt. Oder einfach schreiben: alles, wenn alles übertragen werden soll. Das geht online mittels Haken, der alle Produkte anhakt, besonders einfach.
Hallo,
hier gibt es noch Infos von DATEV dazu: DATEV Unternehmen online: Mandantendaten zwischen 2 Mitgliedschaften übertragen
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe