Guten Morgen,
es soll ein Mandantenübertrag auf einen neuen Steuerberater stattfinden.
alter STB: BFÜ bis 31.03.2024 und Jahresabschluss + Steuererklärungen bis 2022 noch final zu erstellen
neuer STB: BFÜ ab 01.04.2024 und Jahresabschluss + Steuererklärungen ab 2023
Kann ich bereits den Mandanten übertragen , aber trotzdem die Leistungen noch erstellen?
Vielen Dank...
Dem DATEV-Übertrag steht nicht entgegen, wenn der Übertragende die Daten auch noch in eigener Hoheit hat und weiter bearbeitet.
Allerdings muss man sich dann strategisch überlegen, wie denn Änderungen am Datenbestand nach dem Übertrag (Erstellen JA) auch noch in den Datenbestand des übernehmenden StB zu integrieren sind. Hier könnten z.B. die Abschlussbuchungen als einzuspielender Buchungsstapel bereitgestellt werden (außerhalb des Mandantenübertrags).
Haarig wird es aber z.B. bei der gleichzeitigen Nutzung von DUO, hier müssten entsprechende Rechte administriert werden.
Meine ich zu wissen...
Davon unabhängig gehen schon einige "ganz normale" und vollständige Datenüberträge (mein Erfahrungsumfeld) schief, weil die ausführenden Personen kein ausreichend technisches Wissen hierfür haben. Ein straighter und vollständiger Datenübertrag des Abgebenden kann diesen vor Unanehmlichkeiten schützen. Jeglicher Prozess mit einer weiteren Datenübergabe kann auch immer zu Problemen führen. (Auch) aus diesem Grund ist unsere Kanzleistrategie immer die vollständige Mandats- und Datenabgabe auf den Punkt.
@stbchrira schrieb:
Kann ich bereits den Mandanten übertragen , aber trotzdem die Leistungen noch erstellen?
Klar. Nur dran denken, wenn man den Haken "Löschen nach Übertrag" setzt, dass alle Daten zum Mandanten im RZ unter Deiner Kanzleiberaternummer gelöscht werden. Schickst Du (aus Versehen wie gewohnt) aus den leistungserstellenden Programm Daten ins RZ, kosten die dort wieder Entgelte und können nicht per LAO an neuen Berater übertragen werden, weil der schon die vorigen Leistungen von Dir alle hat. Das Delta der Datenveränderung kann DATEV allein nicht übertragen.
Gibst Du auch Belege online schon ab, hast Du keinen Zugriff auf die Belege für den JA 2022 mehr und müsstest per mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff Dir die Ansicht der Belege wiederholen. Der Aufwand ist aber je nach Wissensstand der Berater nicht unerheblich.