Hallo Datev-Community,
in der Vergangenheit konnten berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben auf Basis des Buchhaltungsbestandes, obwohl mit der Jahresabschlusserstellung schon begonnen wurde.
Dies war aufgrund des getrennten Bestandes möglich.
Wie kann im Rahmen des neuen Jahresabschlusses eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für Buchhaltungs-Buchungen abgegeben werden ohne die "vorläufigen" Jahresabschlussbuchungen festzuschreiben?
VG
Tax
Ich kenne keine Möglichkeit, über DATEV/Kanzlei-Rechnungswesen aktuell aus der Buchhaltung heraus Umsatzsteuervoranmeldungen zu übermitteln, ohne das alle Bestände (Vorlaufstapel OPOS-EB-Werte ausgenommen) festgeschrieben sind.
Tut mir leid.
Das geht nur über das Programm -DÜ Formulare Rechnungswesen-.
wow - da habe ich nicht drangedacht.
liegt das am "neuen Jahresabschluss" ??
DÜ Formulare (Vorschlag von Meister Cro): das wäre bei mir der letzte Notnagel !
(soweit ich mich erinnere muss man dort alles nochmal eintippen - direkt ins Formular wie in ganz alten Zeiten!!)
mein Vorschlage wäre ( evtl. etwas weniger doof) : Abschlussbuchungen exportieren / löschen / USTVA melden / wieder importieren.
JA Vorlauf exportieren, im Bestand löschen, UStVA senden, Vorlauf wieder importieren?
@alexanderonline schrieb:
mein Vorschlage wäre ( evtl. etwas weniger doof) : Abschlussbuchungen exportieren / löschen / USTVA melden / wieder importieren.
Die Auszifferung von Sachkonten geht allerdings bei dieser Methode verloren und muss wiederholt werden.
Senden über das "Telemodul" geht auch ohne Festschreibung
@ww3 schrieb:Senden über das "Telemodul" geht auch ohne Festschreibung
Voranmeldungen ohne Einschluss der vorläufigen Abschlussbuchungen sind so aber auch nicht möglich.