Hallo,
wir betreuen Physiotherapeuten die Ihre Kassenpatienten (nicht Privatpatienten) mit NOVENTI abrechnen lassen.
NOVENTI zahlt dann immer einmal im Monat die Abrechnung aus. Der Dezember wurde nun erstmals erst am 02.01.2024 gezahlt.
Ist das nund nach § 11 EStG in das Jahr 2023 zu nehmen? Bei der Kassenärztlichen Vereinigung wäre es so.
Grüße und Danke