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OSS-Verfahren Vero Skatt Finnish Tax Administration

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letzte Antwort am 01.10.2024 13:07:25 von wwinkelhausen
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MNiklas
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Hallo,

ich hab hier mal eine Frage wegen des OSS-Verfahrens.

 

Wir machen das für einen Kunden der Waren über Amazon vertreibt.

 

Bei der Abgabe 2.VJ/2022 kam es bei unserem Kunden zu einer verspäteten Zahlung. 

Am 29.02.24 haben wir von Vero Skatt Finnish Tax Administrator eine Mahnung wegen verspäteter Abgabe über Zinsforderung von 0,25€ erhalten mit einer Strafandrohung von 42€ bei Nichtzahlung. Der Kunde hat aus Vereinfachungsgründen die 0,25€ bezahlt.

 

Nun hat der Kunde wieder eine Mahnung erhalten. Diesmal 2,07€ Zinsen und 42,00€ Strafe also 44,07€ für das 4.VJ/2023. In diesem Fall hatte aber unser Kunde pünktlich überwiesen. Mir kommt die ganze Sache spanisch vor. 

 

Hat irgendwer hier damit auch Erfahrungen gemacht?

Kann das überhaupt sein, dass eine EU-Steuerbehörde sich direkt an den Mandanten wenden kann?

 

Ich habe eine Anfrage an das BZSt darüber gestellt, aber keine Antwort erhalten.

 

Ich habe das Schreiben angehängt. 

 

Gruß M.Niklas

 

wwinkelhausen
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Die Finanzbehörden der EU-Länder können sich durchaus an die Mandanten wenden, wenn es zu verspäteten Zahlungen etc. kommt. Bei einem Mandanten sind die Spanier hier sehr aktiv. Das Bundeszentralamt leitet die Zahlungen nur weiter, für alles andere sind die lokalen Behörden zuständig.

 

Ich bin froh, dass bei dem Mandanten auch noch Fiskalvertreter tätig sind, da er bei der Frage nach Amazon-Lagern JA geantwortet hat. Die haben diese Probleme bisher meist vom Tisch bekommen.

 

Der Fall klingt ja so, als wären die 0,25 € nicht korrekt verbucht worden, so dass jetzt die Zuschläge greifen. Hat der Mandant denn den richtigen Verwendungszweck angegeben bei der Überweisung. Wenn ja, eine Kopie hinschicken mit der Bitte um Überprüfung.

Dinosaurier
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MNiklas
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Vielen Dank für den Hinweis.

 

Ich hab jetzt allen Mut zusammen genommen und beim Finnischen Steueramt angerufen. Der AB sprach dann erst mal finnisch mit mir.

 

Nach langen Ausharren kam dann eine sehr nette Frau ans Telefon, die im Gegensatz zu mir sehr gut englisch konnte. 

 

Die 0,25 € vom Februar kamen an und wurden auch richtig verbucht.

 

Die Penalty kommt zustande, da pro verspäteten Tag 3,00€ zuzüglich der Zinsen 2,07€ extra berechnet werden, macht 44,07€. Die Steuerzahlung nach Finnland betrug 22,85€ bei einem Umsatz von 151,18.€

 

Mein Mandant hat aber rechtzeitig überwiesen. Sie meinte es kommt immer wieder zu verspäteten Zahlungen mit dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern. 

 

Sie wird den Fall an die Kollegen weiter geben und diese melden sich dann telefonisch, da E-Mail wegen Datenschutzgründen nicht geht. 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@MNiklas schrieb:

Sie meinte es kommt immer wieder zu verspäteten Zahlungen mit dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern. 


Made My Day 😂. Wusste gar nicht, dass es so schlimm steht. Krass. Aber ist dann 1:1 das gleiche wie hier: Verspätung bei der Bahn: Züge dürfen nicht in die Schweiz

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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wwinkelhausen
Meister
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Dann müssten die 42,00 € aber keine Androhung, sondern schon eine Festsetzung gewesen sein, so dass beim ersten Mal 42,25 € hätten gezahlt werden müssen.

 

Hatten Sie nicht gesagt, dass die ursprüngliche Steuerzahlung verspätet war? Das kann man dem Bundeszentralamt dann eher nicht ankreiden.

Dinosaurier
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MNiklas
Einsteiger
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Nein, so hat sie sich nicht ausgedrückt.

Die 0,25€ sind abgeschlossen und so okay.

 

Die 42,00€ beziehen sich auf die Abgabe für 4.VJ2023 und deren verspätete Zahlung, die bei ihnen laut ihrer Aussage erst am 24.04. eingegangen ist. Unser Mandant hat diese Zahlung aber fristgerecht bezahlt. Seit der Geschichte mit den 0,25€ ist er da übergenau. 

 

 

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wwinkelhausen
Meister
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Sorry, nicht genau gelesen.

Dinosaurier
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letzte Antwort am 01.10.2024 13:07:25 von wwinkelhausen
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