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Rechnungsdatum liegt mehr als 3 Monate nach dem Leistungsdatum

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letzte Antwort am 02.10.2024 08:54:39 von JörgW
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dominikmayer
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
1641 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe das Problem, dass einer meiner Mandanten sehr spät seine Rechnungen schreibt. Er schreibt jetzt im Juni 2022 Rechnungen für Leistungen, die er im Oktober 2021 erbracht hat. Mir ist bewusst, dass es hier umsatzsteuerliche Fristen gibt - aber die sind hier nicht das Problem.

 

Ich bekomme die Ausgangsrechnungen via Datev-Schnittstelle. Wenn ich den Buchungsstapel importiere sind im aktuellen Juni-Stapel alle Juni-Rechnungen mit Leistungsdatum in der Vergangenheit. Jetzt würde ich die gerne halbautomatisch verarbeiten. DAs geht aber nicht, weil immer ein Fenster vom verschieben in die Leistungsperiode aufpoppt, mit dem o.g. Hinweis #REW02840. 

 

Kann man das Fenster irgendwie ausschalten oder einstellen, dass es nur 1x aufpoppt? 

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
1556 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

 

ein grundsätzliches Abschalten der Meldung ist aktuell nicht vorgesehen. Die Anregung, den Hinweis abwählen zu können, habe ich aufgenommen.

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 3 von 4
1489 Mal angesehen

Ich habe ein ähnliches Problem bei einem Mandanten, der die Rechnungen über Mittelstand Faktura schreibt und das Leistungsdatum auch öfter weiter zurückliegt. Fast jede Rechnung bekommt beim Einspielen diesen Hinweis angehängt. Es nervt einfach.

Dinosaurier
JörgW
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
466 Mal angesehen

Erstaunlich, dass das Thema so im Sande verlaufen ist und dass es augenscheinlich so wenige Benutzer interessiert. Hier meine Lösung, die so ab 50 Buchungen schneller ist, als "Cursor links, Enter":

 

Ad hoc:

Einen Stapel Belege mit einem bestimmten Leistungsmonat in einem separaten Stapel im Rechnungsmonat oder einem späteren Monat erfassen, Lauf exportieren, dort den Monatsultimo des Leistungsmonats ergänzen, Lauf importieren, Originalbuchungen löschen.

Dann erhält man die Meldung nur einmal und kann die gelben Ausrufezeichen in einem Arbeitsgang entfernen.

 

Strategisch:

Diese Sonderleistung in Rechnung stellen und dem Mandanten mitteilen, dass dieses Sonderhonorar entfällt, sobald er pünktlichere Rechnungen erstellt.

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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letzte Antwort am 02.10.2024 08:54:39 von JörgW
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