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Schöffenamt

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letzte Antwort am 24.06.2024 14:23:25 von Usus
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antje-s-14
Beginner
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Nachricht 1 von 3
491 Mal angesehen

Hallo an alle,

 

ich habe eine Frage zum Thema Schöffenamt. Der Arbeitgeber führt den vollen Beitrag ab und erhält für den Verdienstausfall eine Erstattung von der Gerichtskasse. Muss ich diese auf ein Lohnkonto buchen oder auf 2709 Sonstige Erträge unregelmäßig? Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?

 

Vielen lieben Dank

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
488 Mal angesehen

Ich habe das immer auch auf sonstige betriebliche Erträge gebucht. Gab nie Probleme damit.

MfG
T.Kahl
Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
388 Mal angesehen

Ich buche sonstige betriebliche Erträge auch bei anderen Erstattungen für den Aufwandsersatz für den Ausfall von Mitarbeitern z.B. Feuerwehr, THW u.s.w.

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letzte Antwort am 24.06.2024 14:23:25 von Usus
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