Mein Mandant hat eine LSt-Prüfung selbst vor Ort betreut. Jetzt habe ich den Prüfbericht erhalten (2 Monate nach Erstellung). Aufgrund eines Hospitality u. Kommunikationsvertrag wurden 30 % auf die Eintrittskarten umgelegt und diese nach § 37 b EStG versteuert. Soweit alles kein Thema. Eine Karte ist auf den GmbH-GGF verbucht worden, eine Karte auf Geschenke nicht abzugsfähig ohne VSt-Abzug. Die Steuern für diese Karte wurden ebenfalls als nicht abzugsfähig BA verbucht. Bei der Karte des GGF wurde VSt gezogen und die Steuern als BA gebucht.
Jetzt steht im LSt-Prüfungsbericht, das die VSt auf die AN Karte als nicht abzugsfähige BA gebucht werden und USt auf Sachzuwendungen AN abgeführt werden müssen. Kontrollmitteilungen wären weitergegeben. In der Literatur habe ich nichts gefunden, was wirklich passt. Weiß jemand Rat?
C. Zuck
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen das weiter:
VIP-Logen - Lexikon des Steuerrechts
Im Punkt 4.4 wird auf Arbeitnehmer eingegangen.
Viele Grüße
T. Reich
PS.: Lesen und mitteilen, ob eine getrennte E-Mail-Benachrichtigung notwendig ist.