Hallo zusammen,
wann buche ich das Konto 844 und wann 840 an? Ich hab das Konto 844 angebucht (Einzahlung freie Kapitalrücklage), aber mein Kollege ist der Ansicht ich müsste es eher auf das Konto 840 buchen.
Sachverhalt: Firma S ist ein Gesellschafter der Firma F. Drei Jahre nach Gründung, wurde eine Einzahlung vorgenommen. Diese Einzahlung ist aktuell auf dem Konto 844. Müsste ich diese auf 840 umbuchen?
Kapitalrückl. durch Zuzahlungen in EK
844
Kapitalrücklage
840
Vielen Dank schon mal. Liebe Grüße
Konto 840 = Sammelkonto ohne Differenzierung nach Tatbestände gemäßg §272(2) HGB.
Konto 844= Konto extra für Tatbestände nach §272(2) Nr. 4 HGB