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Zahlungsavise buchen - Mahnwesen

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letzte Antwort am 15.07.2020 14:33:25 von Katharina_Schoenweiss
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pd113
Einsteiger
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Wir erledigen das Mahnwesen für einen Mandanten, dessen Kunden meist mit (großen) Zahlungsavisen bezahlen. Der Mandant wünscht eine Skontoprüfung und möchte unberechtigten Skontoabzug anmahnen.

 

Frage an die Community:

Wie kann man die Skontoprüfung hier "komfortabel" lösen? Ggf. für alle einzelnen Positionen. Bisher gehen wir hin und prüfen manuell einzelne Positionen des Avis. Das ist recht auswendig.

In de OPOS-Suche beim "Zahlungen buchen" wird ja auch nur die Höhe des Skontos über die gesamte Summe angezeigt.  

 

Vielen Dank für den Support. 

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
208 Mal angesehen

Hallo @pd113,


falls die offenen Posten per Sammelzahlungen beglichen werden, haben Sie die Möglichkeit die Skontoprüfung innerhalb der Sammelzahlung vorzunehmen.

Hierbei werden pro Rechnungsnummer der Zahlbetrag und der Skontoabzug ausgewiesen.

Wenn der Skontobetrag an der Stelle unberechtigt geprüft wurde, kann dieser gelöscht und die Zahlung ohne Skonto verbucht werden. Somit bleibt der unberechtigte Skonto offen und kann gemahnt werden.


Im Dokument Skontoprüfung durchführen - Dok.-Nr.: 9211394 wird unter "Sonderbehandlung innerhalb der Sammelzahlung" die Vorgehensweise beschrieben.


Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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letzte Antwort am 15.07.2020 14:33:25 von Katharina_Schoenweiss
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