abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuordnung Forderungs-/Verbindlichkeitskonto für Debitor/Kreditor z.B. anhand Land möglich?

2
letzte Antwort am 16.10.2023 09:19:22 von Chillkröte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Chillkröte
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
306 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben einige Mandanten, bei denen wir z.B. verschiedene Forderungskonten angelegt haben: 

  • Forderungen Deutschland (bei uns SKR04 = 1201)
  • Forderungen EU (bei uns SKR04 = 1204)
  • Forderungen Drittland (bei uns SKR04 = 1205)

Angesprochen werden die Konten automatisch über die entsprechenden Debitoren, dafür wurden die Debitorennummern wie folgt vergeben:

  • 1xxxx = Debitoren aus Deutschland
  • 4xxxx = Debitoren aus restl. EU
  • 5xxxx = Debitoren aus Drittland

Die oben genannten Forderungskonten 120x wurden dann entsprechend der Funktionsergänzung im Kontenplan (z.B. Debitorengruppe 1) angepasst. Das funktioniert alles wunderbar so.

 

Nun haben wir uns gefragt, ob es auch andere Parameter gibt, außer der Debitorengruppe (analog Kreditorengruppe), damit verschiedene Forderungskonten (oder Verbindlichkeitskonten) angesprochen werden.

 

Perfekt für unseren Fall in dem es noch nicht so gelöst ist wie oben beschrieben wäre z.B. das Land aus den Debitorenstammdaten. Also nicht die Debitorennummer an für sich sondern ein Haken oder eine Einstellung in den jeweiligen Debitorenstammdaten entscheidet, welches Forderungskonto angesprochen wird. 

 

Ich vermute, ich kenne bereits die Antwort, habe aber Hoffnung, dass mich jemand eines Besseren belehren kann 😃

 

Vielen Dank vorab!

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
266 Mal angesehen

Hallo @Chillkröte,

 

Ihre Anfrage ist sehr individuell in der Handhabung und kann in der gewünschten Form im Programm nicht abgedeckt werden.

 

Wenn Sie diese Funktion für OSS-Sachverhalte benötigen, haben Sie folgende Möglichkeit:

Je EU-Mitgliedsstaat kann ein individuelles Konto mit dem jeweiligen Steuer-Sachverhalt angelegt werden (Dok.-Nr.: 1020656).

 

Für Drittland-Sachverhalte können Sie ebenso individuelle Konten je Land anlegen  (Dok.-Nr.: 1003149).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

0 Kudos
Chillkröte
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
256 Mal angesehen

Hallo Frau Schönweiss,

 

vielen Dank für Ihre Antwort! 

 

Es geht uns weniger um den Ausweis der Aufwendungen oder Erträge (diese weisen wir bei Bedarf schon auf unterschiedlichen Konten aus), sondern eher um den Ausweis der Forderungen oder Verbindlichkeiten. Hilfreich z.B. bei einer Pauschalwertberichtigung, aber auch für manche Mandanten einfach "nur" interessant.  

 

Viele Grüße

0 Kudos
2
letzte Antwort am 16.10.2023 09:19:22 von Chillkröte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage