Guten Morgen zusammen,
ich bearbeite gerade eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG im Erstjahr. Für diese GmbH & Co. KG soll ich laut Dokument 1019521 für den steuerlichen Bereiche eine abweichende Gewinnermittlung eintragen. Dies ist in den Stammdaten unter Jahresabschluss in den erweiterten Einstellungen möglich. Bei der GmbH & Co. KG ist der Bereich allerdings inaktiv und ich kann die abweichende Gewinnermittlung nicht auswählen. Laut dem Dokument soll ich dann die Voraussetzungen prüfen. Welche Voraussetzungen das sind, kann ich leider nicht finden.
Im Dokument 9247991 steht, dass der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres im gleichen Kalenderjahr liegen müssen und ein zweiter Bereich vorhanden sein muss.
Die GmbH & Co. KG hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Das Gründungsjahr ist vom 25.04. bis 30.06. und liegt somit im gleichen Kalenderjahr. Den steuerlichen Bereich habe ich ebenfalls angelegt.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Kann ich die abweichende Gewinnermittlung nicht anlegen, weil Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres grundsätzlich nicht im gleichen Jahr liegen? Nur im Gründungsjahr passt es. Und falls ja, kann ich dann nur eine Bilanz übermitteln?
2. Gibt es weitere Voraussetzungen, die ich noch einstellen muss?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen 🙂
Vielen Dank schon einmal vorab.
Viele Grüße
Sie werden mit Ihrem Vorhaben deshalb kein Glück haben, weil § 4a EStG nur für landwirtschaftliche und gewerbliche Einkünfte ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zuläßt. Wenn Sie sich und allen Beteiligten einen Haufen Arbeit ersparen wollen, dann bringen Sie den Mandanten am besten dazu, sich entgegen seiner ursprünglichen Absicht doch noch auf das Kalenderjahr als Geschäftsjahr einzulassen.
Grüße aus München
Hallo birgitte-kaat,
die Voraussetzungen finden Sie im Kapitel 3 nach dem Klick-Tutorial gelistet:
Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG.
Sollte sich Ihr Problem dadurch nicht lösen lassen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundenservice Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss auf.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Ich nutze den Thread einmal für ein anderes Problem in Sachen abweichende Gewinnermittlungsarten Handelsrecht/Steuerrecht:
Wie bucht ihr die Umsatzsteuer 11-20XX, die mit 10-Tage-Regel noch im Altjahr zu berücksichtigen wäre?
Durch die Buchung 3820 / 3840 im allgemeinen Bereich wäre die USt 11/20XX ja neutral in der EÜR.
Spricht man das Konto 3509 an, kommt der Hinweis, das Konto sei für die Gewinnermittlungsart Bilanz nicht zulässig.
Versucht man den Buchungssatz nur im Steuerrechtlichen Bereich zu setzen, kommt der Hinweis, dass 3820 nicht verwendet werden darf.
Wie bucht ihr das?
In dem Dokument hatte ich gesucht, es gibt aber keinen Hinweis zu abweichenden Gewinnermittlungsarten.
Habe es aber lösen können, indem in einem Stapel nur Steuerrecht das Konto 3840 statt 3820 angesprochen wird.
Meiner Meinung nach ist die 10-Tagesregel nur für Überschussrechner, diese dient ja dazu, bestimmte Ausnahmesachverhalte in dem Wirtschaftsjahre der wirtschaftlichen Verursachung zu erfassen, obwohl der Geldfluss eigentlich nicht in diesem Jahr stattfand.
Bei einer Bilanz sind Sachverhalte ohnehin im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zu erfassen.
P.S.:
Richtig lustig ist ein Überschussrechner mit Soll-Versteuerung, der in den letzten 10-Tagen des Jahres eine wiederkehre Zahlung für den folgenden Januar erhält.