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euBP automatische Kontenvorbelegung für die DRV

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letzte Antwort am 15.02.2024 08:32:47 von prabhjot-kakkar
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe jetzt wieder eine Sammelprüfung der DRV. Es gibt ja diverse Konten die automatische an die DRV weitergeleitet werden, wo ich keinerlei Einfluss drauf nehmen kann. Wieso sind die Erlöskonten der Sachbezüge die über das Gehalt abgerechnet werden, nicht automatisch mit dabei? Diese Regelung verstehe ich nicht. Selbst das Konto 1800 (SKR3) wird automatisch mit an die DRV gemeldet. Jetzt muss für jeden Mandanten in jedem Jahr diese Konten extra mit Haken versehen werden und dann kann erst übermittelt werden. 

 

Die letzte Prüferin hat genau diese Konten auch haben wollen. 

 

Gibt es eine Möglichkeit diesen Automatismus zur Übergabe zu ergänzen?

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @Claudia-FU ,

 

es gehen nur die Konten automatisch mit, die gesetzlich verpflichtend sind (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP/euBP.html; Anlage 3).
Einen Möglichkeit diesen Automatismus zu ergänzen gibt es nicht. Aber Sie können, nachdem Sie bei dem Mandanten alle benötigten Konten angehakt haben, oben neben der Betriebsnummer auf "Ind. Kontenauswahl in alle Wirtschaftsjahre übernehmen" klicken. Damit müssen Sie das nicht für jedes Wirtschaftsjahr wiederholen.

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 4
138 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich habe mir die verpflichtende Kontenauswahl bei der euBP noch einmal angesehen.

Kann mir jemand sagen, warum z.B. das Konten Entnahmen und Buchführungskosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten zum Pflichtumfang der  zu übermittelten Konten gehört? Welche Informationen ergeben sich für die Sozialversicherungsprüfung hieraus?

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prabhjot-kakkar
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Guten Morgen zusammen,

 

Die Übermittlung von Konten wie Entnahmen und Buchführungskosten ermöglicht es den Sozialversicherungsträgern, die finanziellen Transaktionen des Unternehmens besser zu verstehen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß dokumentiert sind.

 

Abschluss- und Prüfungskosten können dazu beitragen, die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu überprüfen. 

 

Diese Konten dienen dazu, den Sozialversicherungsträgern eine umfassende und genaue Einsicht in die finanziellen Aktivitäten des Unternehmens zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt berechnet und entrichtet werden.

 

Ob das so ganz sinnvoll ist alles mögliche anzufordern, ist natürlich eine andere Frage 🙂

 

 

Beste Grüße, Prabhjot Kakkar
Consultant I Keuthen AG
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letzte Antwort am 15.02.2024 08:32:47 von prabhjot-kakkar
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