Das Problem wir immer krasser. Der Steuerberater des Nebenarbeitgebers behauptet jetzt das er keinen Fehler gemacht hat, sondern das wir einen Fehler gemacht hätten. Auf der Gehaltsabrechnung stehen aber Kinder drauf (1,5 und G). Wie bitte schön, sollen wir einen Fehler machen, wenn die Elstamdaten elektronisch vom FA zurückgemeldet werden? Jetzt wird meinem Mandaten und auch uns unterstellt, das wir etwas gegen die Nebentätigkeit hätten. Der Arbeitgeber hat sogar schriftlich sein Einverständnis gegeben. Wir haben dem Mitarbeiter jetzt geraten, das, wenn sein Nebenarbeitgeber das nicht in den Griff bekommt, das er dann kündigen sollte, da wohl von deren Seite keine Änderung erfolgen wird, dies wurde so dem Mitarbeiter mitgeteilt. Woraufhin mein Mandant zum Mitarbeiter meinte das es ihm im Grunde egal sei, dann würde er halt weiterhin Steuerklasse 6 abgerechnet bekommen. Es macht 645 € zusätzliche Steuer im Monat aus, was der Mitarbeiter nicht hinnehmen möchte. Was mich wundert, ich habe zwar die Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommen, aber der Arbeitgeber wurde nicht automatisch auf Nebenarbeitgeber umgestellt. Siehe Anhang Wie würde ich die Kuh vom Eis bekommen? Kann ich folgendes machen: Abmeldung 01.01.2024 bis 30.06.2024 Hauptarbeitgeber Abmeldung 01.07.2024 bis 31.08.2024 Nebenarbeitgeber Anmeldung 01.09.2024 Hauptarbeitgeber Dies nur wenn bis 15.09.2024 keine Änderung der Elstamdaten erfolgt.
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