Wir haben eine Rückmeldung rückwirkend zum 01.07.2024 auf Steuerklasse 6 erhalten. Der MA ist in der Hauptbeschäftigung bei meinem Mandanten Vollzeit beschäftigt und hat mit Genehmigung ab dem 01.07.2024 einen Minijob aufgenommen. Der andere Steuerberater hat den MA ab 01.07.2024 als Hauptarbeitgeber angemeldet, da auf der Gehaltsabrechnung die Grundtabelle mit 1,5 Kindern steht, obwohl die Steuer pauschal mit 2% ebenfalls aufgeführt ist. Der Steuerberater des anderen AG behauptet nichts falsch gemacht zu haben. Laut Finanzamt müssen angeblich wir die Änderung vornehmen. Nur wie mache ich das? Wir haben den MA ja als Hauptarbeitgeber gespeichert, nur sind die Elstamdaten mit Steuerklasse 6. Das macht bei einem Brutto von über 6.000 € einen hohen Betrag aus, den die Familie zum Leben braucht. Der Steuerberater des AG des Minijobs nutzt kein Datev.
Hallo @Claudia-FU ,
ich gehe davon aus, dass Sie nicht nur die Steuerklasse VI zurückgemeldet bekommen haben, sondern auch den Status Nebenarbeitgeber. Können Sie das erkennen?
Ich bin zwar der Meinung, der Abrechner des Minijobs hat sich da vertan, indem er Hauptarbeitgeber eingab; und ist sich dessen gar nicht bewusst; und offensichtlich auch nicht in der Lage, diesen Fehler zu beheben ....
Ihnen bleibt wohl im Interesse des Mitarbeiters (und weil Sie dazu aufgrund Ihres Wissens in der Lage sind) nichts anderes übrig, als per 01.07.2024 eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber vorzunehmen, damit die Zuordnung wieder stimmt. (Und damit bleibt der Anschein, dass tatsächlich SIE das Problem darstellen ...).
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Das ist das Problem, es steht immer noch Hauptarbeitgeber in den Stammdaten.
Die Anmeldung zum 01.07.2024 als Hauptarbeitgeber habe ich bereits versucht. Es kam folgende Meldung zurück:
Fehler #LN08125 Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.
Wenn ich das Richtig lese, dann muss ich den Mitarbeiter zum 30.06.2024 abmelden und zum 01.07.2024 wieder anmelden. Das mache ich dann bei den Elstammeldungen, oder? Beides als Hauptarbeitgeber, oder?
Der Arbeitnehmer entscheidet ja glücklicherweise, welcher Arbeitgeber, welche Steuerklasse nutzen soll.
Der andere StB muss also eine Abmeldung zum 1.7 erstellen und dir die Abmeldung bestätigen. Danach kann er sich zum 2.7. als Nebenarbeitgeber anmelden....warumauchimmer bei einem Minijob, der pauschal versteuert wird...
Du kannst dann erst eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 2.7. erstellen.
Die Aussage vom FA, dass nur du etwas ändern kannst, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für nicht mehr richtig.
Das geht höchstens in der Kulanzfrist, also wenn du eine Anmeldung innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum übermittelst, für das du Elstam haben möchtest. Das wäre im Zeitraum vom 2.7. bis 12.8.
Falls die Aussage vom FA in diesem Zeitraum fiel, wäre sie korrekt.
https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_arbeitgeber_eop
Der Arbeitgeber meldet sich versehentlich als Hauptarbeitgeber im ELStAM-Verfahren an, obwohl er nur Nebenarbeitgeber ist und bekommt die Steuerklasse I-V übermittelt. Wie kann die fehlerhafte Anmeldung korrigiert werden?
Es gibt keine spezielle Korrekturfunktion. Um eine entsprechende fälschliche Anmeldung eines Hauptarbeitsverhältnisses zu korrigieren, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Tag des bei der Anmeldung verwendeten Referenzdatums (refDatumAG) wieder abmelden und anschließend die Anmeldung eines Nebenarbeitsverhältnisses vornehmen. Auch der zutreffende aktuelle Hauptarbeitgeber muss tätig werden. Er hat den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des neu mitgeteilten Referenzdatums rückwirkend abzumelden und eine erneute Anmeldung mit den richtigen Daten als Hauptarbeitgeber vorzunehmen. Ohne vorherige Abmeldung durch den falschen Hauptarbeitgeber ist eine rückwirkende Anmeldung des aktuellen Hauptarbeitgebers nur innerhalb der Sechs-Wochen-Frist (sogenannte Kulanzfrist) möglich. Wird diese Frist überschritten, erhält er bei der Neuanmeldung die ELStAM erst mit Gültigkeit ab Dateneingang der Anmeldung bei der ELStAM-Datenbank. Weitere Informationen dazu im Dokument Fallbeispiele.
@pogo schrieb:Du kannst dann erst eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 2.7. erstellen.
Der Schritt sollte doch reichen, der andere Arbeitgeber wird dann von ELStAM automatisch zum Nebenarbeitgeber heruntergestuft? Hat umgekehrt doch auch "funktioniert".
@rschoepe schrieb:
@pogo schrieb:Du kannst dann erst eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 2.7. erstellen.
Der Schritt sollte doch reichen, der andere Arbeitgeber wird dann von ELStAM automatisch zum Nebenarbeitgeber heruntergestuft? Hat umgekehrt doch auch "funktioniert".
Das funktioniert nicht, wenn du für ein Datum anmelden möchtest, das mehr als 6 Wochen in der Vergangenheit liegt und für das es bereits eine offene, vorherige Anmeldung gibt.
Bzw. es funktioniert vielleicht schon, man erhält aber dann ein Gültig-ab-Datum ab heute und der Zeitraum vom 1.7 bis 31.8. bleibt bei Stkl 6.
Umgekehrt hat es funktioniert, da die Anmeldung wohl bis zum 11.8. erfolgt ist.
Das Problem wir immer krasser. Der Steuerberater des Nebenarbeitgebers behauptet jetzt das er keinen Fehler gemacht hat, sondern das wir einen Fehler gemacht hätten. Auf der Gehaltsabrechnung stehen aber Kinder drauf (1,5 und G). Wie bitte schön, sollen wir einen Fehler machen, wenn die Elstamdaten elektronisch vom FA zurückgemeldet werden? Jetzt wird meinem Mandaten und auch uns unterstellt, das wir etwas gegen die Nebentätigkeit hätten. Der Arbeitgeber hat sogar schriftlich sein Einverständnis gegeben. Wir haben dem Mitarbeiter jetzt geraten, das, wenn sein Nebenarbeitgeber das nicht in den Griff bekommt, das er dann kündigen sollte, da wohl von deren Seite keine Änderung erfolgen wird, dies wurde so dem Mitarbeiter mitgeteilt. Woraufhin mein Mandant zum Mitarbeiter meinte das es ihm im Grunde egal sei, dann würde er halt weiterhin Steuerklasse 6 abgerechnet bekommen. Es macht 645 € zusätzliche Steuer im Monat aus, was der Mitarbeiter nicht hinnehmen möchte.
Was mich wundert, ich habe zwar die Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommen, aber der Arbeitgeber wurde nicht automatisch auf Nebenarbeitgeber umgestellt. Siehe Anhang
Wie würde ich die Kuh vom Eis bekommen? Kann ich folgendes machen:
Abmeldung 01.01.2024 bis 30.06.2024 Hauptarbeitgeber
Abmeldung 01.07.2024 bis 31.08.2024 Nebenarbeitgeber
Anmeldung 01.09.2024 Hauptarbeitgeber
Dies nur wenn bis 15.09.2024 keine Änderung der Elstamdaten erfolgt.
Versuch jetzt sofort also vor Montag mal eine Anmeldung zum 30.07.
Das ist dann eine Anmeldung in der 6-Wochen-Frist (hab ich nicht dran gedacht, dass das so ja doch funktioniert) und sollte den anderen AG zum Nebenarbeitgeber machen.
Wenn da eine positive Rückmeldung kommt, kannst du den Juli mit seiner normalen Stkl abrechnen.
Ansonsten versuchst du eine Anmeldung im August, damit nur der Juli mit 6 abgerechnet werden muss.
Der Tag ab dem du die Elstam haben möchtest, darf ausgehend vom aktuellen Tag, an dem du die Anmeldung jetzt sendest, max. 6 Wochen in der Vergangenheit liegen.
Mit der Rückmeldung Nebenarbeitgeber wird die Einstellung (zumindest bei mir in LODAS) nie automatisch geändert.
Der Mitarbeiter soll am besten mal beim FA anfragen, welcher Arbeitgeber die Anmeldung die zur Stkl 6 führte vorgenommen hat.
Bei mir steht im Meldeverlauf übrigens immer, dass Stkl 6 aufgrund der Anmeldung eines anderen AG zurückgemeldet wurde. Bei dir nicht?
Ich habe die Anmeldung jetzt mal zum 30.07.2024 als Hauptarbeitgeber gemacht.
Die Meldung kam tatsächlich, das unser Mandant zum Nebenarbeitgeber geworden ist.
Im Dokument 1002252 steht auch der Hinweis, das die Umsetzung von Hauptarbeitgeber in Nebenarbeitgeber nicht automatisch erfolgt. Das hatte ich überlesen.
Der Mitarbeiter hat ja sogar beim FA gefragt, die meinten, das das der andere Arbeitgeber das so angegeben hätte.
Trotzdem wird behauptet, das keinerlei Meldung von denen gemacht wurde. Entsprechend wird auch keine Änderung vorgenommen.