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Provisionen bei ausgeschiedenem Arbeitnehmer berechnen

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letzte Antwort am 23.04.2025 15:49:30 von Claudia-FU
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich muss einen Mitarbeiter der eigentlich am 22.11.2024 ausgeschieden und vor Gericht einen Vergleich erstritten hat, für die nächsten 2 Jahre nach Ende eines Quartales Provisionen abrechnen. Wie mache ich das am Besten? Den Mitarbeiter ab 01.04. als Nebenarbeitnehmer mit Steuerklasse 6 bis 30.04.2025 abrechnen, oder die Personalnummer weiterlaufen lassen, da ja im Juli  wieder eine Provision kommt. Das Problem ist das per Vergleich die Verkäufe die berücksichtigt werden müssen, festgelegt wurden, aber die Auslieferung der Gegenstände erst zur Fälligkeit der Provision führt. Es kann also auch sein, das in einem Quartal keine Provision gezahlt werden muss. 

Martina161
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

ja, ich würde ihn auch auch zum 01.04.2025 neu anlegen mit der Steuerklasse 6 und Nebenarbeit-

geber. Warum möchtest Du ihn wieder abmelden wenn er doch das Jahr über Provision erhält?

Per Gericht ist doch vorgegeben, bis wann die Provisionszahlungen erfolgen müssen. Würde nach

der letzten Auszahlung ihn abmelden.

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Claudia-FU
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Das Gericht hat festgelegt, für welche Geschäfte noch Provisionen gezahlt werden müssen. 

Diese Provisionszahlungen können sich im Schlechtestenfall noch über 2,5 Jahre hinziehen. Da die Provisionen

erst nach Lieferung des Gegenstandes gezahlt werden muss. 

Meine Mandantin will jetzt den Anwalt fragen, wie sie es am besten machen soll. 

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letzte Antwort am 23.04.2025 15:49:30 von Claudia-FU
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