abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

individuell beschriftete, seit XXXXX nicht bebuchte Sachkonten löschen

2
letzte Antwort am 11.12.2024 17:23:19 von Susanne_Quintern
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Susanne_Quintern
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
130 Mal angesehen

Hallo Ihr Lieben,

 

bei den Debitoren- bzw. Kreditorenstammdaten ist es möglich die "individuell beschrifteten, jedoch nicht bebuchten bebucht seit....... Konten" zu löschen.

 

Genau dies möchte ich auch bei den Sachkonten machen. Scheinbar habe ich aber keine zeitliche Auswahl.

 

Mein Mandant hat sehr viele Finanzierungen, diese laufen oftmals auch nur kurzfristig. D.h. ggf. sind Kredite in 2023 abgelöst, ergo in 2024 nicht bebucht. dennoch kann ich wegen des Vorjahresvergleichs in 2024 nicht löschen. Bleibt also bur ein nervige maueller Abgleich.  

 

Daher hätte ich gerne die zeitliche Auswahl für die Löschung - identisch wie bei den Debitoren- und Kreditorenstammdaten.

 

Ist es eine Einstellungssache, welche ich nicht finde oder schlicht nicht möglich?

 

(Ich weiß, bei der Jahresübernahme kann ich die Kontenbeschriftung auf nur bebuchte Konten einschränken, aber mein Problem entsteht, wenn bei der Jahresübernahme dies nicht beachtet wurde und ich daher nachträglich bereinigen muss)

 

Liebe Grüße

Susanne

Kanzleiorganisationsbeauftragte
DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
84 Mal angesehen

Hallo @Susanne_Quintern ,

 

es können weder im Moment, noch zukünftig Sachkonten analog der Kriterien Auswahl wie bei Personenkonten gelöscht werden.

 

Dieser Sachverhalt ist auch nicht so einfach für Sachkonten umsetz-/ vorstellbar.


Warum?

 

Ein Beispiel:
In dem Beispielfall geht es um ein Sachkonto- ein Sammelkonto, welches 2 Jahre nicht automatisch gebucht wurde. Angenommen das Sachkonto wird gelöscht.
Im 3. Jahr tritt der Sachverhalt wieder auf und es soll eine abgeleitete Buchung auf dem mittlerweile gelöschten Sammelkonto erfolgen.
Für den Sachverhalt gibt es aber kein allgemeines Sammelkonto (das spezielle Sammelkonto wurde ja gelöscht).


Was passiert?

 

Der Betrag landet auf dem Fehlerauffangkonto.
Die Gefahr ist, dass dem Anwender das in dem Moment nicht gleich auffällt.
Das Sammelkonto kann im Nachgang nicht mehr eingerichtet werden, da dies immer vor dem Verbuchen erfolgen müsste.

 

In Ihrem Sachverhalt, bleibt Ihnen nur weiter die Möglichkeit der nachträglichen Bereinigung.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
0 Kudos
Susanne_Quintern
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
68 Mal angesehen

Hallo Frau Lindt,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Das ist schade, dass dies nicht möglich ist. In meinem Fall jongliere ich über drei Jahre hinweg mit rd. 50 Darlehnskonten und würde natürlich gerne die Konten der abgelösten Darlehn wieder frei setzen, da mir im Kontenplan sonst Grenzen gesetzt sind.

 

Aber dann muss ich leider weiter manuell abgleichen und löschen.

 

Dennoch vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Quintern

Kanzleiorganisationsbeauftragte
0 Kudos
2
letzte Antwort am 11.12.2024 17:23:19 von Susanne_Quintern
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage