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"Das Leistungsdatum liegt nach dem Belegdatum"

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letzte Antwort am 08.06.2021 10:05:41 von schmulz
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martinkolberg
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"Das Leistungsdatum liegt nach dem Belegdatum"

Beim Buchen einer ganz normalen Rechnung fliegt mir obige Meldung um die Ohren, die mich zu Falscheingaben zwingt:

Was ist passiert? Nachmittags wurde am Freitag bereits die Rechnung geschrieben, wohlwissend, daß die Leistung erst am Montag erfolgen wird - also ein üblicher Geschäftsvorfall..

Es wäre toll, wenn DATEV bei der Prüfung des Leistungsdatums weniger restriktiv wäre. 
Zum Jahreswechsel werden wir wieder diverse Rechnungen bekommen, wo wir wirtschaftsjahr- übergreifend mit dem Leistungsdatum die MwSt steuern wollen.

Das sind Dez- Rechnungen für das komplette Folgejahr und im Januar gestellte Rechnungen für Leistungen aus 2019.

martinkolberg_0-1607346064346.png

 

wielgoß
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Hallo Herr Kolberg,

 

die Abbildung von Anzahlungsfällen ist mit dem Leistungsdatum ja bekanntlich nicht möglich. Hier stellt sich ja auch im übrigen die Frage, ob Rechnungen Ende Dezember für Leistungen im Folgejahr überhaupt bilanzierungsfähig sind.

 

Was meinen Sie mit Rechnungen im Folgejahr mit Leistungen im Vorjahr - hier funktioniert das Leistungsdatum doch erwartungsgemäß?!

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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martinkolberg
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ich denke an eine Import- Datei für Rechnungen, datiert auf Januar, deren Leistungsdatum teilweise ins Vorjahr datiert ist. 
Konkret: Unser hauseigenes "Rechnungsschreiben".

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beböbibu
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harachte
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@beböbibu  schrieb:

Das Leistungsdatum ist primär für die Mehrwertsteuer gedacht, sollte die Rechnung z.B. im Dezember geschrieben sein, sich aber auf eine Leistung im November beziehen, so wird dann die Vorsteuer erst im Dezember gezogen/angemeldet.

Eine Leistung im selben Monat wie das Rechnungsdatum ist somit "egal" bzw. braucht keine Eintragung im Feld Leistungsdatum.


Das ist so nicht ganz richtig, auch wenn es sich auf die Steuer auswirkt. Das Leistungsdatum ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung des Rechnungsstellers gegenüber dem Kunden.

harachte
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@martinkolberg  schrieb:

ich denke an eine Import- Datei für Rechnungen, datiert auf Januar, deren Leistungsdatum teilweise ins Vorjahr datiert ist. 
Konkret: Unser hauseigenes "Rechnungsschreiben".


Leistungsdatum muss zwingend vor Rechnungsdatum liegen, sofern mit Leistungsdatum gebucht werden soll. Das geht bei der DATEV (KRWE) auch wirtschaftsjahrübergreifend. Das ist also in Ihrem Fall kein Problem

martinkolberg
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Es gibt Lieferanten, die schreiben Sonntags eine Rechnung mit dem Leistungsdatum Montag, was ja auch irgendwie korrekt ist, da die Leistung auch wirklich erst am Montag erbracht wird  und von UO auch so erkannt wird.

Warum muß dieser Beleg dann beim Buchen in einen Fehler laufen, so daß manuell ein verkehrtes Datum eingegeben werden muß?

martinkolberg
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Warum wurde diese Problematik nicht gefixt, oder kann man das irgendwo übergehen?

Ein Mandant hat einen neuen Shop und da knallt mir der Import auf hunderte von Fehlern.
Woran liegt es?

 

Der Kunde bestellt am Wochenende und erhält aus dem System sofort eine Rechnung und die Lieferung wird auf Montag datiert.

 

Frage: 

Wie soll das in der Kanzlei behandelt werden?

1. In Excel umferkeln...? Leider geht das nicht einfach, da das Belegdatum nur in der Form TTMM gespeichert ist, während dem Leistungsdatum die Jahreszahl angehängt ist. 

 

2. Importieren und in ReWe manuell korrigieren... Kein Kommentar, da es richtig viele Belege sind.

 

Problem: Die Daten aus dem Vorsystem sind korrekt und aufgrund der langen Diskussionen über Festschreibungen hier in den Foren ist eine Abänderung des Vorlaufes beim Importieren ein absoluten NoGo.

 

Bitte diese Problematik auf höchste Prio setzen und eine Lösung bauen.
______________
Edit... #stinksauer

Nachdem ich das Leistungsdatum fehlerfrei hin bekommen habe, wollte ich nur noch eine Belegnummer (nicht im Export) einbauen, aber ReWe hat den Mist jetzt ohne Nachfrage festgeschrieben.
-> tausende von Buchungen ohne Belegnummer, wo bei den Zahlungen ein JJMMTT funktionierte. Wer soll das jetzt bitte ausziffern, da natürlich diverse Zahlungs- Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Gelöschter Nutzer
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schmulz
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Da ist es doch einfacher, den Webshop anpassen zu lassen...Warum bekommt die Rechnung nicht automatisch den Tag vom Montag, wenn klar ist das die Rechnung nicht vorher rausgeht? So richtig schwer zu programmieren kann das nicht sein.

 

DATEV wird das sicherlich nicht kurzfristig ändern...und zuviel Frust sollte sich deswegen auch nicht aufbauen😉

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Warum soll der Webshop geändert werden wenn das FiBu-Programm damit nicht klarkommt?

Der Webshop erstellt die Daten so wie Sie in der Realität entstanden sind.

 

Die Programmlogik von Datev ist hier einfach falsch 

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schmulz
Erfahrener
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Warum? Ganz einfach..weil es sehr wahrscheinlich einfacher zu händeln ist als DATEV um Änderungen zu bewegen!

 

Ob die Lösung richtig, gut, schön oder dergleichen ist, dass steht ganz woanders.....

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Gelöschter Nutzer
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Ja dann fangen wir mit dem Webshop an, dann kommt dieses und jenes Programm auch noch hinzu weil Datev anders denkt.

 

Dann kann Datev auch gleich einpacken und alles über den Marktplatz abwickeln (lassen)

 

Ich weiß das Datev ewig lange braucht um grundlegende Dinge anzufassen. 

Jedoch ist mit Einführung des Leistungsdatum gleich dieser "Fehler" implementiert worden.

Bedeutet für mich das nicht daran gedacht worden ist das im heutigen Zeitalter Rechnungs- und Leistungsdaten abweichen können......

 

 

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martinkolberg
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@schmulz  schrieb:

Da ist es doch einfacher, den Webshop anpassen zu lassen...Warum bekommt die Rechnung nicht automatisch den Tag vom Montag, wenn klar ist das die Rechnung nicht vorher rausgeht? So richtig schwer zu programmieren kann das nicht sein.


Das ist nicht korrekt.

die Rechnung wird im Anschluss zur Bestellung erstellt und geht sofort, also auch am Sonntag  per email an den Kunden.
Die Rechnung weist das zu erwartende Leistungsdatum aus.

 

Da ist nichts zu ändern, ohne inhaltlichen Mist zu bauen.

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schmulz
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"Die Rechnung weist das zu erwartende Leistungsdatum aus."

 

Das kann meiner Meinung nach aber auch nicht richtig sein. Entweder ich weiß das Lieferdatum oder nicht. Technisch gesehen, ist die Rechnung zum Erstellungszeitpunkt eine Anzahlungsrechnung.

 

Und nur, weil "alle" Webshops das so machen, muss das noch lange nicht richtig sein....

 

Die Diskussion mit dem Leistungsdatum ist nicht neu. Alles meckern und motzen hat bisher nichts gebracht. Dann muss ich doch für mich und meiner Arbeit schauen wie ich es praktisch so löse, dass es richtig und händelbar umgesetzt werden kann. Bei uns ging der Weg dann leider über die Anpassung der Schnittstelle im Webshop....nutzt ja nix....wir könnten die Rechnung vom ITler von der DATEV Rechnung abziehen...bringt das etwas? wahrscheinlich auch nicht....

 

 

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letzte Antwort am 08.06.2021 10:05:41 von schmulz
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